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Ehrendoktor 2007 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Professor Dr. David Cohen

David Cohen

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verleiht die Würde eines Doktors ehrenhalber an Herrn Prof. David Cohen, J.D., Ph.D. in Anerkennung seiner innovativen, fächerübergreifenden und den wissenschaftlichen Nachwuchs fördernden Leistungen auf dem Feld der antiken griechischen Rechtskultur sowie seines vorbildlichen beruflichen und persönlichen Einsatzes für die Durchsetzung der Menschenrechte durch die internationale Gerichtsbarkeit.

David Cohen wurde 1949 in den USA geboren. Er studierte zunächst politische Wissenschaften und anschliessend Rechtswissenschaft in Los Angeles (J.D. 1972). 1981 erwarb er den Ph.D. in Alter Geschichte in Cambridge. Bereits mit dreissig Jahren wurde er Assistenzprofessor an der University of California in Berkeley, wo er 1988 im Department of Rhetoric und 1992 im Department of Classics ordentlicher Professor wurde. Ein Jahr lehrte er an der Law School der University of Chicago. Seit 2004 ist er Sidney and Margaret Ancker Distinguished Professor for the Humanities in Berkeley.

Wissenschaftlich hervorgetreten ist David Cohen zunächst durch seine Publikationen zum altgriechischen Recht. Er hat dem Fach der juristischen Gräzistik, das hohe philologische, historische und juristische Kompetenzen erfordert, neue Impulse vermittelt. Es ist ihm brillant gelungen, Rechtsnormen in den Kontext der politischen, moralischen und kulturellen Vorstellungen der griechischen Gesellschaft einzubetten. David Cohen hat zusammen mit Michael Gagarin jüngst das massgebliche Lehrbuch der juristischen Gräzistik, The Cambridge Companion to Greek Law, herausgebracht. Als Rechtshistoriker ist David Cohen ohne Zweifel eine der international führenden, interdisziplinär ausgewiesenen, innovativen, stimulierenden und hoch renommierten Persönlichkeiten.

In den späten 90er-Jahren hat sich David Cohen der Geschichte und auch der Gegenwart von Kriegsverbrecherprozessen zugewandt. Seit 2000 engagierte er sich zunehmend in der Praxis der internationalen Gerichtsbarkeit, zunächst als Beobachter, bald auch als Ausbilder und Berater insbesondere des Gerichtspersonals an den UN-Tribunalen in Sierra Leone, Indonesien/Osttimor sowie in Kambodscha. Zu diesem Thema hat er neben zahlreichen anderen Publikationen jüngst eine Studie verfasst: Indifference and Accountability. The United Nations and the Politics of International Justice in East Timor. Sie weist eindringlich die Probleme auf, welche die Verfahren der internationalen Justiz charakterisieren. David Cohens Verdienste um die Durchsetzung von fairen Verfahrensregeln und um die Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte übersteigen bei Weitem das von einem Professor der „Humanities“ zu erwartende Mass an Engagement und Wirksamkeit.