Microsoft Office 365 an der UZH

· by Tobias Bucher · in Software

Die UZH haben mit Microsoft ein sog. „Campus and School Agreement“ abgeschlossen, über welches die wichtigsten Microsoft-Produkte für alle Institute und Abteilungen lizenziert sind. Im Wesentlichen sind dies die Windows-Betriebssysteme für Clients und Server sowie die Office Suiten. Eine vollständige Liste der im Campus-Agreement enthaltenen Produkte ist auf der Webseite der Informatikdienste [1] publiziert.

Ebenfalls zum Lizenzumfang des Campus-Agreements gehören „Office 365 Education (Plan A2)“ und „Office 365 ProPlus“. Es wurde jedoch beschlossen, diese Office 365 Komponenten nicht für die Nutzung durch Universitätsangehörige freizugeben. Dies hat zwei Gründe:

1 Rechtliche Gründe

Office 365 bietet auch Cloud-Dienste an; die dort gespeicherten Daten werden in Microsoft Rechenzentren gespeichert.

SWITCH hat als Hauptvertragspartner des „Microsoft Campus and School Agreements“ für alle Hochschulen ergänzend zum bestehenden Vertrag eine Datenschutzvereinbarung mit Microsoft abgeschlossen. Diese bringt Verbesserungen bezüglich der Datensicherheit, welche auch von der Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten erfreut zur Kenntnis genommen wurden [2].

Gemäss aktueller US-Rechtsprechung jedoch müssen amerikanische Firmen weiterhin die Kundendaten offenlegen, auch wenn diese ausserhalb der USA gespeichert sind. Voraussetzung für die Offenlegung ist ein US-Gerichtsbeschluss. Auf diese Weise hat der amerikanische Staat weiterhin Zugriff auf Daten, die Microsoft in einem europäischen Rechenzentrum gespeichert hat. Microsoft hat in einem aktuellen Gerichtsfall Berufung eingelegt [3] und versucht damit, diese Regelung mit einem Gerichtsbeschluss auf höchster Ebene zu beseitigen. Bis dahin bergen die Office 365 Cloud-Dienste trotz der zusätzlich abgeschlossenen Datenschutzvereinbarung das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Kundendaten ausserhalb der USA erhalten, ohne den Weg über internationale Rechtshilfe zu gehen.
Im Falle eines Rechtsstreits zwischen Microsoft und UZH-Angehörigen wäre zudem die UZH ebenfalls involviert, da die UZH als Vertragspartner fungiert.

2 Technische Gründe

Die bisherigen Distributions- und die Validierungsmethoden (z.B. AAI), welche an der UZH etabliert sind, werden von Microsoft für Office 365 nach wie vor nicht unterstützt. Damit der Zugriff von UZH-Angehörigen auf Office 365 validiert werden könnte, müsste eine separate Authentisierungs- und Autorisierungsinfrastruktur basierend auf Microsoft Standards aufgebaut werden. Dies wäre technisch und personell mit grossem Aufwand verbunden und ist daher zur Zeit nicht machbar.

Keine Freigabe von Office 365 für UZH-Angehörige

Die Wertung der ungelösten rechtlichen Fragestellungen, verbunden mit den technischen Schwierigkeiten, veranlassen die Informatikdienste zum Entscheid, die Nutzung von Office 365 Komponenten aus dem Campus-Agreement bis auf weiteres nicht für die Benutzung durch Universitätsangehörige freizugeben.

Privatnutzung

Studierende und Mitarbeitende der UZH können jedoch Office 365 im Rahmen von Spezialangeboten (z.B. via SoftwareOne/Studyhouse [4] für die private Nutzung erwerben und nutzen. Wird dieser Weg gewählt, wird ein separater Kaufvertrag abgeschlossen; die UZH ist nicht mehr Vertragspartner. Ebenso entfallen die technischen Schwierigkeiten, da die Nutzung von Office 365 auf diese Weise mit separaten, von der UZH unabhängigen Benutzerkonti erfolgt. Ob das Speichern der eigenen, privaten Daten in der Microsoft-Cloud mit den geltenden Datenschutzbestimmungen vertretbar ist, kann und muss jede(r) für sich selber entscheiden.

[1] http://www.id.uzh.ch/dl/sw/campuslizenzen/microsoft/produkte.html
[2] http://www.privatim.ch/de/privatim-Nachrichten/cloud-computing-im-schulbereich.html
[3] http://www.inside-it.ch/articles/36283
[4] https://www.studyhouse.ch/cgi-bin/product/P10013005

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