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Sonntagsöffnung

11. Dezember 2014 | Rolf Rey | Keine Kommentare |

Wieder einmal ist es soweit, die Prüfungen nahen und mit ihnen die Lernbegeisterung der Studierenden. Wir wollen dieser Begeisterung natürlich nichts in den Weg stellen und öffnen unsere Tore an drei Sonntagen zusätzlich. Am 21. und am 28. Dezember 2014 und am 4. Januar 2015.

Ab 9:00 Uhr darf ungestört, ungebremst und hemmungslos gelernt werden, bis der Kopf raucht oder bis um 16:45 Uhr die erste Glocke zum Aufbruch mahnt, denn schliesslich muss man ja rechtzeitig zu Hause sein, um den Tatort nicht zu verpassen, da man ja schon die Messe ausgelassen hat.

Laut ArG Art.18 ist ja Sonntagsarbeit verboten, vorbehalten ist allerdings Art.19, welcher besagt, dass temporär Ausnahmen gestattet sind. Nach Ziffer 3 muss ein dringendes Bedürfnis bestehen (das wird von ihnen gewährleistet) und dem Personal muss ein Lohnzuschlag gewährt werden. Ich hoffe sie sind dankbar dafür und nutzen die gewährte Zeit möglichst sinnvoll und effektiv aus.

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