Navigation auf uzh.ch

Suche

Ehrendoktorin 2008 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Dr. Ursula Brunner

Ursula Brunner

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verleiht die Würde einer Doktorin ehrenhalber an Frau Dr. Ursula Brunner in Anerkennung ihres langjährigen Engagements für die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen durch fundierte Beiträge zur wissenschaftlichen Durchdringung, praktischen Durchsetzung und rechtspolitischen Weiterentwicklung des Umweltrechts.

Ursula Brunner studierte Rechtswissenschaft an der Universität Zürich und promovierte 1982 mit einer von Prof. Walter Haller betreuten und mit dem Walther-Hug-Preis ausgezeichneten Dissertation zum Thema «Rechtsetzung durch Private». 1984 erwarb sie das Rechtsanwaltspatent; zwei Jahre später war sie Mitgründerin der Anwaltskanzlei Aeppli–Ettler–Brunner (heute: Ettler Brunner Suter Strütt). Seither ist Frau Brunner als praktizierende Rechtsanwältin tätig. Ausserdem war sie von 1998–2004 Ersatzrichterin am Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. 1993/94 absolvierte sie ein sog. Mid-Career-Programm in Sozialwissenschaften an der Princeton University (Woodrow Wilson School of Public and International Affairs), New Jersey.

Ursula Brunner hat sich seit den 80er-Jahren intensiv mit dem Umweltrecht beschäftigt. Aus ihrer langjährigen Forschungstätigkeit ist an erster Stelle der mehrbändige Kommentar zum Umweltschutzgesetz (USG) zu nennen. 1984–1993 leitete sie die Redaktion der 1. Auflage. Auch an der 2. Auflage des Kommentars (1997–2003) war Ursula Brunner intensiv beteiligt. So kommentierte sie das Abfallrecht (gemeinsam mit Prof. Pierre Tschannen) sowie zahlreiche Vollzugsbestimmungen. Ferner war sie Mitverfasserin der einleitenden Darstellung der Entstehung und Entwicklung des Umweltschutzgesetzes. Ursula Brunners Kommentierung zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie neue und für das Umweltrecht oftmals unkonventionelle Themen aufgriff und wissenschaftlich tiefgründig bearbeitete.

Auch neben dem USG-Kommentar hat Ursula Brunner eine beeindruckende Zahl von Publikationen verfasst. Zu erwähnen sind insbesondere ihr Referat zum Schweizerischen Juristentag von 2004 über «Regulierung, Deregulierung und Selbstregulierung im Umweltrecht» (Zeitschrift für Schweizerisches Recht 2004 II, S. 307–370) und ihr zusammen mit Prof. Helen Keller verfasster Beitrag «20 Jahre Umweltschutzgesetz – Rückblick und Würdigung» (Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht 2005, S. 1–35). Neben ihrer eigenen wissenschaftlichen Tätigkeit widmete sich Ursula Brunner in vielfältiger Weise der Förderung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Umweltrechts. So war sie von 1992–2000 Expertin im Rahmen des Forschungsprojektes «Mensch – Gesellschaft – Umweltschutz» an der Universität Basel. Weiter stellte sie sich Mitte der 90er-Jahre dem Nationalfonds zur Verfügung als Expertin im Schwerpunktprogramm Umwelt. Seit mehreren Jahren amtet sie als Mitglied der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene, die sie seit diesem Jahr präsidiert. Sie war langjähriges Vorstandsmitglied der Vereinigung für Umweltrecht, welcher sie in den Jahren 1991–1996 als engagierte Präsidentin vorstand. Das Umweltrecht war ihr auch im Unterricht immer ein grosses Anliegen. So betreute sie etwa an der Universität Zürich (Nachdiplomlehrgang), am damaligen Interkantonalen Technikum Rapperswil und an der damaligen Zürcher Hochschule Winterthur sowie in Weiterbildungskursen zum Thema «Legal Compliance» das Umweltrecht und zum Teil das Staatsrecht für Juristen und Nichtjuristen. Schliesslich ist sie langjährige Vorsitzende der Redaktionskommission der Fachzeitschrift «Umweltrecht in der Praxis» (URP).

Mit der Verleihung des Titels einer Ehrendoktorin der Rechtswissenschaft an Ursula Brunner würdigt die Universität Zürich eine Persönlichkeit, die nicht nur zu den Pionierinnen des Umweltrechtes gehört, sondern sich während Jahrzehnten beharrlich und mutig für die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen eingesetzt hat.