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Ehrenpromotion 2015 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Prof. Dr. Detlef Liebs

Detlef Liebs

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verleiht die Würde eines Doktors ehrenhalber an Herrn Prof. Dr. Detlef Liebs. Die Fakultät würdigt damit einen herausragenden Juristen, der – wie nur wenige – den klassischen Typus des geisteswissenschaftlichen Forschers repräsentiert. Seine grundlegenden Studien zur römischen Jurisprudenz von ihren Anfängen bis zum Frühmittelalter haben die Wissenschaft vom römischen Recht geprägt und bis in die Altertums- und Geschichtswissenschaften hinein gewirkt.

Detlef Liebs, geboren am 12. Oktober 1936 in Berlin, nahm 1955 das Studium der Rechtswissenschaften und der altgriechischen Philologie in Freiburg auf. 1956 wechselte er an die Universität Göttingen, wo er das Studium der Rechtswissenschaften fortsetzte und sich daneben für Geschichtswissenschaften einschrieb. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen 1960 promovierte er 1962 bei Franz Wieacker mit einer Arbeit zu «Hermogenians iuris epitome». 1970 habilitierte er mit einer Schrift über «Die Klagenkonkurrenz im römischen Recht. Zur Geschichte der Scheidung von Schadenersatz und Privatstrafe». Im gleichen Jahr wurde er als ordentlicher Professor für Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an die Universität Freiburg i. Br. berufen. Ein Studienaufenthalt führte Detlef Liebs 1976 für mehrere Monate nach Paris, wo er bei Hans Georg Pflaum und André Chastagnol Epigraphik, bei Joseph Modrzejewski Papyrologie und bei Jean Gaudemet die Schriften der Kirchenväter studierte. 1984/95 war er Visiting Member der School of Historical Studies am Institute of Advanced Studies in Princeton und 1989 Visiting Fellow des All Souls College in Oxford. Detlef Liebs, der im Jahr 1980 einen Ruf an die Universität Wien abgelehnt hatte, wurde im Jahr 2005 entpflichtet. Im gleichen Jahr wurde er zum Corresponding Fellow der British Academy for the Humanities an Social Sciences gewählt, im Jahr 2006 wählte ihn die bayerische Akademie der Wissenschaften zum korrespondierenden Mitglied der philosophisch-historischen Klasse.

Bleibende wissenschaftliche Verdienste hat sich Detlef Liebs durch seine Beiträge zur Jurisprudenz der Antike und des Frühmittelalters erworben: Neben den Monographien «Jurisprudenz im spätantiken Italien, 260-460» (1987), «Römische Jurisprudenz in Africa mit Studien zu den pseudopaulinischen Sentenzen» (1993, 2. Auflage 2005) und «Römische Jurisprudenz in Gallien (2. bis 8. Jahrhundert)» (2002) sind vor allem die Beiträge zum «Handbuch der Lateinischen Literatur der Antike» zu nennen, mit denen der Geehrte das heute gültige Bild der «vorklassischen juristischen Fachschriften» (in: Die Archaische Literatur. Von den Anfängen bis Sullas Tod, 2002), der «Jurisprudenz zwischen Hadrian und Carinus» (in: Die Literatur des Umbruchs. Von der römischen zur christlichen Literatur, 1997) und von «Recht und Rechtsliteratur in der Spätantike» (in: Restauration und Erneuerung. Die Lateinische Literatur von 284 bis 374 n. Chr.) gezeichnet hat. Gestützt auf die akribische Auswertung aller verfügbaren Quellen haben diese Werke die ungebrochene Kontinuität juristischen Wissens bis in das 5. Jahrhundert belegt und dazu beigetragen, die Vorstellung eines fliessenden Übergangs zwischen Spätantike und Frühmittelalter auch in der Wissenschaft vom römischen Recht zu etablieren. Die römische Rechtsliteratur, und die Spätantike bilden auch die Schwerpunkte zahlreicher von ihm betreuter Dissertationen, von denen viele preisgekrönt wurden.

Einem breiten Leserkreis ist Detlef Liebs durch seine Sammlung «Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter» (7. Auflage 2007), bekannt geworden. Gleichsam im Miniaturformat verdeutlichen die dort gesammelten Skizzen über die Entwicklungsgeschichte einzelner Rechtssprichwörter die These von der rechtswissenschaftlichen Kontinuität zwischen Antike und Mittelalter bis in die Moderne hinein.

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