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Internationale Studierende – Einreise und Aufenthalt

Informationen betreffend Einreise in die Schweiz und Aufenthalt im Kanton Zürich für Studierende ohne Schweizer Staatsbürgerschaft oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz, die an der UZH ein Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium absolvieren möchten.

Studierende, die im Rahmen eines Austauschprogramms an die UZH kommen, wenden sich bitte an Global Student Experience.

Brauche ich ein Visum?

1. EU / EFTA

Studierende mit einer Staatsbürgerschaft eines EU- oder EFTA-Landes benötigen zur Einreise in die Schweiz kein Einreisevisum. Das Vorweisen eines Passes oder einer Identifikationskarte (ID) ist ausreichend.

EU-Länder EFTA-Länder

Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Holland
Italien
Irland
Kroatien
Lettland
Litauen

Luxemburg
Malta
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Zypern

Fürstentum Liechtenstein
Island
Norwegen
Schweiz

2. Australien, Japan, Malaysia, Neuseeland und Singapur, Vereinigtes Königreich

Studierende mit einer Staatsbürgerschaft von Australien, Japan, Malaysia, Neuseeland, Singapur oder vom Vereinigten Königreich benötigen kein Visum für die Einreise in die Schweiz. Sie müssen aber nach der Anmeldung auf dem Personenmeldeamt zusätzliche Dokumente einreichen. Die einzureichenden Unterlagen sind dieselben wie für ein Visum, jedoch ohne Visumsformular (siehe Leitfaden für Studierende mit Visumspflicht). Die Unterlagen können direkt an das Migrationsamt des Kantons Zürich geschickt werden: Migrationsamt, Berninastrasse 45, Postfach, 8090 Zürich.

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier: Nach der Einreise

3. Alle anderen Länder

Studierende mit einer Staatsangehörigkeit eines Drittstaates benötigen für die Einreise in die Schweiz ein nationales Visum D, das bei der zuständigen Schweizer Auslandsvertretung beantragt werden kann.
Bitte reichen Sie den Visumsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen mindestens drei Monate vor der geplanten Einreise ein. Weitere Informationen sowie eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie in unserem Leitfaden für Studierende mit Visumspflicht.

Studierende mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaats oder eines gültigen D-Visums mit einem anerkannten, gültigen Reisedokument sind neu von der Visumspflicht ausgenommen. Sie dürfen ohne ein Visum in die Schweiz einreisen, und müssen sich nach Ihrer Ankunft bei der Einwohnerkontrolle des Wohnorts in der Schweiz anmelden. Sie müssen nach der Anmeldung auf dem Personenmeldeamt zusätzliche Dokumente einreichen. Die einzureichenden Unterlagen sind dieselben wie für ein Visum, jedoch ohne Visumsformular (siehe Leitfaden für Studierende mit Visumspflicht). Die Unterlagen können direkt an das Migrationsamt des Kantons Zürich geschickt werden: Migrationsamt, Berninastrasse 45, Postfach, 8090 Zürich.

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier: Nach der Einreise

4. Information für Doktorierende mit einer Staatsangehörigkeit eines Drittstaates

Doktorierende mit Anstellung an der UZH müssen das Visumsgesuch nicht selbst einreichen. Bitte klären Sie bei Ihrem zuständigen Institut an der UZH ab, ob diese den Visumsantrag für Sie stellen resp. Ihre Arbeitsbewilligung für Sie beantragen.
Doktorierende ohne Anstellung an der UZH müssen das Visum selbst beantragen. Grundsätzlich müssen Sie dieselben Unterlagen einreichen wie Master- oder Bachelorstudierende (siehe Leitfaden für Studierende mit Visumspflicht). Zusätzlich muss auch der Entscheid über die Zulassung zum Studium an der UZH mit eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass das Zulassungsverfahren bis zu 3 Monaten dauern kann.

Nach der Einreise müssen Sie sich alle Studierenden innerhalb von 14 Tagen an Ihrem Wohnsitz anmelden. Weitere Informationen finden Sie unter Nach der Einreise

§ Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Schweizerischen Bundesamtes für Migration oder erkundigen Sie sich bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.

Weiterführende Informationen

Kontakt bei Fragen betreffend Einreise und Aufenthalt in der Schweiz und nicht-akademische Fragen an der UZH

Kontakt für Bachelor- und Masterstudierende:

incoming@int.uzh.ch

 

Kontakt für PhD-Studierende:

welcome@global.uzh.ch

 

Kontakt für PhD-Studierende mit Anstellung:

Bitte wenden Sie sich direkt an die zuständige Person für HR-Fragen an Ihrem Institut/in Ihrem Department.

Bewerbungsfristen zum Studium

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen der Zulassungsstelle UZH:

Bewerbungsfristen UZH

Altersbegrenzung Studierendenvisa

Bachelor- und Masterstudierenden über 30 Jahre kann das Migrationsamt nur in begründeten Ausnahmefällen ein Studierendenvisum ausstellen. 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Global Student Experience:

incoming@int.uzh.ch

Arbeiten während des Studiums

Informationen zu Arbeitsbewilligungen und Bedingungen bezüglich Arbeiten in der Schweiz finden Sie hier oder auf der Webseite des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich.

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