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Gebühren und Beiträge für das Studium

Bewerbungsgebühr Betrag in CHF
Bachelor-, Master-, Lehrdiplomstudium und Doktorat 100.—
Zuschlag für verspätete Bewerbung (nur Bachelor mit Schweizer Vorbildung) 300.—
Eignungstest für das Medizinstudium (wird von swissuniversities vereinnahmt) 300.—

Bewerbungsgebühren werden nicht zurückerstattet.

Studierende anderer Schweizer Universitäten, die sich im Rahmen eines Mobilitätsprogramms an der UZH bewerben sowie Studierende in einem Weiterbildungsprogramm (Master of Advanced Studies) bezahlen keine Bewerbungsgebühren.

Studiengebühr pro Semester Betrag in CHF
Studierende 720.—
Doktorierende 150.—
Zuschlag Bildungsausländer/innen Bachelorstudium 500.—
Zuschlag Bildungsausländer/innen Master-, Lehrdiplom- und Doktoratsstudium 100.—
Obligatorische Semesterbeiträge Betrag in CHF
Stipendienfonds für Studierende der Universität Zürich 6.50
Bibliotheken und Sammlungen 15.—
Akademischer Sportverband 35.—
Studentisches 2.50
Total obligatorische Beiträge 59.—
Freiwillige Semesterbeiträge Betrag in CHF
Stiftung studentische Darlehen Universität Zürich 7.—
Stiftung «Solidaritätsfonds für ausländische Studierende in Zürich»

5.—

Mitgliederbeitrag Verband der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) 14.—

Sie können im Studierendenportal unter "Meine Einschreibung und persönlichen Daten" jederzeit vor Ablauf der Fristen angeben, ob Sie die freiwilligen Semesterbeiträge weiterhin bezahlen möchten oder nicht.

Rückzug der Immatrikulation / Rückerstattung der Semestergebühren

Der Rückzug einer bereits vorgenommenen Immatrikulation bzw. die Rückerstattung der bereits bezahlten Semestergebühren ist bis zum 15. Oktober für das Herbstsemester und bis zum 15. März für das Frühjahrssemester möglich. Beachten Sie die Informationen auf der Seite Exmatrikulation. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– erhoben.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen

Bei finanziellen Engpässen können Sie sich an die Fachstelle Studienfinanzierung wenden.

Bitte beachten Sie: Ausländische Master-Studierende können nur unterstützt werden, wenn Sie über einen CH-Bachelor verfügen.

Kanzleigebühren und obligatorische Beiträge

Alle Kanzleigebühren sowie die obligatorischen und freiwilligen Semesterbeiträge sind im Anhang zum Zulassungsreglement geregelt.