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Einleitung

Bereits 1977 wurde an der ORL-Klinik in Zürich die in der Schweiz erste Cochlear Implantat (CI) Operation durchgeführt. Seither wurden über 500 Kinder und Erwachsene mit hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit erfolgreich behandelt. Diese Kurzinformation soll Ihnen das Konzept der Zürcher ORL-Klinik bei der Abklärung und Therapie von hörgeschädigten Patienten erklären.

Wie funktioniert ein CI?

ci-systemDas CI ist ein elektronisches Gerät, das aus mehreren Teilen besteht:

Der äussere Teil besteht aus dem Richtmikrofon, das hinter dem Ohr getragen wird und mit einem Sprachprozessor verbunden ist (heutzutage in den meisten Fällen als HdO- (Hinter-dem-Ohr-) “Hörgerät" verfügbar).

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Dieser Prozessor (10) verarbeitet die vom Mikrofon aufgenommenen Schallwellen in elektrische Signale, die drahtlos mittels Sendespule (7) durch die Haut zum implantierten Empfänger weitergeleitet werden.

CONTOUR1Der implantierte, d.h. durch eine Operation eingelegte Teil des CI besteht neben dem Empfänger (8) aus den Stimulationselektroden (9). Diese werden in die Hörschnecke eingelegt und reizen dort direkt die Hörnervenfasern.

 

Diese elektrische Reizung der Nerven ermöglicht den vom Gehirn wahrgenommenen Höreindruck. Ein bisher tauber Patient lernt zu hören!

Wer ist für eine CI-Versorgung geeignet?

Die Voraussetzung für eine erfolgreiche CI-Versorgung ist, dass trotz beidseitiger Taubheit oder hochgradiger Schwerhörigkeit infolge einer Schädigung der Sinneszellen in der Hörschnecke (Cochlea), die Hörnervenfasern und das Hörzentrum im Gehirn normal funktionieren.

Dabei kann es sich um einen angeborenen oder in frühester Kindheit erworbenen Hörverlust handeln, oder um eine Ertaubung im Erwachsenenalter. Erst wenn eine über mehrere Monate versuchte Hörgeräteversorgung keinen Nutzen mehr zeigt, sind die aufwendigen Vorabklärungen für ein CI angebracht. Leider sind die Erfolgsaussichten bei Erwachsenen mit angeborener oder frühkindlich erworbener Taubheit ungünstig, so dass hier das CI meist nicht mehr in Frage kommt. Missbildungen des Innenohres oder Verknöcherungen der Cochlea (z.B. nach einer Hirnhautentzündung) stellen spezielle Herausforderungen dar.

Der Abklärungsgang bei Kindern

000807Es ist unser erklärtes Ziel, taub geborene Kinder in den ersten Lebenswochen durch Reihenuntersuchungen der Neugeborenen frühzeitig zu erfassen. Nur so kann die Zeit der Hirnreifung und damit der Sprachentwicklung durch eine frühe Implantation in den ersten Lebensjahren genutzt werden. Auch nach der Geburt ertaubte Kinder sollen baldmöglichst abgeklärt werden.

Wird eine Hörstörung vermutet, so werden in Zusammenarbeit mit der Pädaudiologie, dem behandelnden Kinderarzt und der ORL-Klinik verschiedene Hörprüfungen vorgenommen. Bestätigt sich eine hochgradige beidseitige Innenohrschwerhörigkeit so erfolgt zunächst eine probeweise Hörgeräteanpassung über 4-6 Monate. Wird durch die Eltern, die AudiopädagogInnen und die behandelnden Ärzte kein Nutzen der Hörgeräte erkannt, so werden mit allen Beteiligten Gespräche über eine mögliche CI-Versorgung geführt.

Eine Röntgenuntersuchung des Innenohres (Computertomogramm, "CT") und eventuell zusätzlich eine Magnetresonanzuntersuchung ("MRI") des Hörnervs ergänzen die weiteren Abklärungen und geben Hinweise, ob eine CI-Operation überhaupt möglich ist.

Diese Abklärungen erfordern meist eine Narkose und erfolgen in der Regel ambulant oder während eines kurzen Spitalaufenthaltes.

Erst nach der Durchführung all dieser Untersuchungen und nach ausführlicher Information der Eltern und der beteiligten Bezugspersonen, wird gemeinsam eine Entscheidung über die CI-Operation getroffen. Kontakte mit Eltern von bereits CI-versorgten Kindern können hilfreich sein. Das Vertrauen der Eltern und der kleinen Patienten uns gegenüber und die eindeutige Überzeugung, dass mit einer CI-Operation dem jeweiligen Kind die besten Chancen für die Wiedererlangung des Hörvermögens gegeben werden, sind unabdingbare Voraussetzungen!

Nach dem Entscheid zur Operation werden die IV (Invalidenversicherung) und die Krankenkasse über den geplanten Eingriff informiert, und die Kostenübernahme von rund 50'000 Franken beantragt.
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Der Abklärungsgang bei Erwachsenen

Erwachsene, welche vor dem Spracherwerb ertaubt sind, kommen leider nicht als CI Träger in Frage. Bei Erwachsenen, welche nach dem Spracherwerb plötzlich oder allmählich ertaubt sind, und bei denen trotz optimalster Hörgeräteversorgung keine lautsprachliche Verständigung möglich ist, wird eine Reihe von speziellen Hörprüfungen durchgeführt, um den Erfolg eines späteren CI abschätzen zu können.

Fallen die Hörmessungen positiv aus, so wird ein Computertomogramm (CT) und evtl. ein MRI-Bild ambulant vorgenommen. Ausführliche Gespräche mit dem Patienten und seinen Angehörigen sollen die Chancen undGrenzen einer CI-Versorgung aufzeigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist der Patient motiviert und ist eine postoperative Basis- und Folgetherapie gewährleistet, so wird eine gemeinsame Entscheidung zur CI-Implantation getroffen. Im arbeitsfähigen Alter werden die Kosten für das Impantat meist von der IV und diejenigen der Hospitalisation von der Krankenkasse übernommen.
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Die CI-Operation

Die Operation erfolgt bei Kindern und Erwachsenen in Narkose und dauert in der Regel 2 Stunden. Über einen L-förmigen Hautschnitt hinter dem Ohr, wozu nur wenig Haare rasiert werden müssen, werden die Elektroden in die Cochlea eingeführt, und die Empfängerspule in eine Vertiefung im Knochen verankert. Je nach Implantat kann die Funktionsfähigkeit und die Nervenreizung bereits während der Operation geprüft werden!

CisurgDie verbleibende Narbe wird später wieder von den Haaren verdeckt. Etwa 2-3 Tage nach der Operation kann der Patient mit einem kleinen Verband nach Hause entlassen werden. Nach 10 Tagen erfolgt eine Wundkontrolle und die Fadenentfernung.

Die Risiken der Operation sind sehr gering: vorübergehende Schwindelbeschwerden und Geschmacksstörungen auf der Zunge, sowie Wundheilungsstörungen sind selten, eine Gesichtsnervenlähmung dank der heute verwendeten Operationstechnik sehr unwahrscheinlich.

Unmittelbar nach der Operation kann der Patient noch keine Höreindrücke wahrnehmen. Nach drei bis sechs Wochen erfolgt die Erstanpassung des Sprachprozessors.

Basis- und Folgetherapien nach der CI Operation

Der Erfolg der CI Implantation hängt wesentlich ab von einer intensiven Nachbetreuung durch kompetentes Fachpersonal und einer konsequenten Schulung der Höreindrücke.

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Nach der Erstanpassung erfolgen wiederholte Kontrollen zur Optimierung des Sprachprozessors beim Audioingenieur. Bei Kindern ist eine enge Zusammenarbeit von Eltern, Betreuern, Lehrern und Audiopädagogen über viele Jahre eine Grundvoraussetzung. Das Gehirn muss das Hören erlernen und erst dadurch kann die weitere Sprachentwicklung das Sprechen ermöglichen. Alle Beteiligten brauchen viel Zeit und Geduld.

sprachtrainingKinder mit CI finden den Weg zur Bildung und Integration auf vielen Wegen, in Schwerhörigen- oder Gehörlosenschulen, aber auch in Regelklassen mit zusätzlicher Therapie und Unterstützung.

Erwachsene, die vor der Ertaubung hören und sprechen konnten, benötigen ebenfalls eine Eingewöhnungsphase bis auch sie Sprache wieder verstehen können.

Wer sind die Kontaktpersonen?

Die E-Mail-Kontaktadresse des CI-Zentrums Zürich lautet:

Homepage: www.ci-zentrum.com

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Zuständig für alle Auskünfte und für die Organisation der CI-Versorgung in der ORL-Klinik des USZ sind:

Prof. Dr. med. Rudolf Probst, Direktor der ORL-Klinik und Leiter des CI-Zentrums
PD Dr. med. Alex Huber, Stellvertretender Leiter des CI-Zentrums
Dr. med. Dorothe Veraguth, Oberärztin und Leiterin Audiologie und Pädaudiologie
Dr.rer.biol.hum. Bernd Strauchmann, Leiter Administration und CI-Anpassteam

Telefonnummer für technische Probleme mit Sprachprozessor und Programmierung:
044-255 5815 (Sekretariat), E-mail: ci-zentrum@usz.ch

Weitere nützliche Adressen und Nummern:

Früherziehung/Frühberatungsstellen:

Schulen:

Elterngruppierungen, Vereine und Ansprechpartner für Schwerhörige, Ertaubte, Gehörlose: