Deutsche Gesellschaft für Audiologie
Mitgliedschaft
Jede an der Audiologie interessierte Person ist herzlich eingeladen, der DGA als außerordentliches Mitglied beizutreten. Einen Aufnahmeantrag können Sie hier runterladen. Ebenso werden an den Ziele
der DGA interessierte Firmen und Personen gebeten, als Fördermitglieder oder durch Spenden die DGA zu unterstützen. Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft sind einschlägige wissenschaftliche Arbeiten sowie satzungsgemäß das Votum zweier Bürgen aus dem Kreis der ordentlichen DGA-Mitglieder. Den Aufnahmeantrag senden Sie bitte ausgefüllt per Post oder Fax an die Geschäftsstelle.
Beitragsordnung
Kategorie
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Art der Mitgliedschaft
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Mitglieds-Beitrag
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1.1
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Ordentliche und ausserordentliche Mitglieder (ausgenommen Mitglieder der Kategorie 1.3)
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EUR 70.00
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1.2
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Korrespondierende Mitglieder
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1.3
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Auszubildende1, Studierende2, AIP, Stipendiaten2, eingeschriebene Doktoranden auf einer nicht vollbezahlten Stelle2, nicht berufstätige Mitglieder
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EUR 30.00
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1.4
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Fördernde Mitglieder
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EUR 250.00 EUR 500.00 EUR 1’000.00
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1.5
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Ehrenmitglieder
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Im Mitgliedsbeitrag sind enthalten, wenn nicht besonders angegeben:
Die Mitgliedsbeiträge sollen von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Mitgliedern vorzugsweise per Lastschrift eingezogen werden.
Wird keine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug erteilt, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um EUR 5.00, um den höheren Verwaltungsaufwand zu decken.
Aufnahmeantrag 
Druckfassung der Beitragsordnung 
1Weiterbildung ist keine Ausbildung! 2Jährlicher Nachweis (Studienbescheinigung o.ä.) erforderlich
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