Deutsche Gesellschaft für Audiologie

Mitgliedschaft

Jede an der Audiologie interessierte Person ist herzlich eingeladen, der DGA als außerordentliches Mitglied beizutreten. Einen Aufnahmeantrag können Sie hier pdfrunterladen. Ebenso werden an den Ziele der DGA interessierte Firmen und Personen gebeten, als Fördermitglieder oder durch Spenden die DGA zu unterstützen. Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft sind einschlägige wissenschaftliche Arbeiten sowie satzungsgemäß das Votum zweier Bürgen aus dem Kreis der ordentlichen DGA-Mitglieder. Den Aufnahmeantrag senden Sie bitte ausgefüllt per Post oder Fax an die Geschäftsstelle.

Beitragsordnung

Kategorie

Art der Mitgliedschaft

Mitglieds-Beitrag

1.1

Ordentliche und ausserordentliche Mitglieder (ausgenommen Mitglieder der Kategorie 1.3)

EUR      70.00

1.2

Korrespondierende Mitglieder

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1.3

Auszubildende1, Studierende2, AIP, Stipendiaten2, eingeschriebene Doktoranden auf einer nicht vollbezahlten Stelle2, nicht berufstätige Mitglieder

EUR      30.00

1.4

Fördernde Mitglieder

EUR    250.00
EUR    500.00
EUR 1’000.00

1.5

Ehrenmitglieder

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Im Mitgliedsbeitrag sind enthalten, wenn nicht besonders angegeben:

Die Mitgliedsbeiträge sollen von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Mitgliedern vorzugsweise per Lastschrift eingezogen werden.

Wird keine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug erteilt, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um EUR 5.00, um den höheren Verwaltungsaufwand zu decken.

Aufnahmeantrag pdf

Druckfassung der Beitragsordnung pdf

 

1Weiterbildung ist keine Ausbildung!
2Jährlicher Nachweis (Studienbescheinigung o.ä.) erforderlich