Gaststudium
Zulassungsbedingungen
Wenn Sie an einer anerkannten ausländischen Universität mindestens zwei Semester studiert haben, können Sie sich im selben Fach als Gaststudentin oder Gaststudent immatrikulieren, auch wenn die allgemeinen und länderspezifischen Zulassungsbedingungen nicht erfüllt sind.
Beschränkung der Studienzeit
Die Zulassung beschränkt sich auf die bisherige Studienrichtung und ist auf zwei Semester limitiert. Sie kann von der Zulassungsstelle in begründeten Fällen (Empfehlungsschreiben eines Professors) um weitere zwei Semester verlängert werden.
Semestergebühren
Gaststudierende bezahlen die selben Semestergebühren wie regulär Studierende, können jedoch keinen akademischen Abschluss (Bachelor) erwerben.
Sprachkenntnisse / Deutschnachweis
Gaststudierende müssen keine Deutschprüfung ablegen.
Weiterführende Information
Bei Fragen zum Aufbau Ihres Gaststudiums (mögliche und gesperrte Veranstaltungen etc.) kann Ihnen das Institut des gewünschten Studienfaches Auskunft geben.






