Studium

Gaststudium

Zulassungsbedingungen

Wenn Sie an einer anerkannten ausländischen Universität mindestens zwei Semester studiert haben, können Sie sich im selben Fach als Gaststudentin oder Gaststudent immatrikulieren, auch wenn die allgemeinen und länderspezifischen Zulassungsbedingungen nicht erfüllt sind.

Beschränkung der Studienzeit

Die Zulassung beschränkt sich auf die bisherige Studienrichtung und ist auf zwei Semester limitiert. Sie kann von der Zulassungsstelle in begründeten Fällen (Empfehlungsschreiben eines Professors) um weitere zwei Semester verlängert werden.

Semestergebühren

Gaststudierende bezahlen die selben Semestergebühren wie regulär Studierende, können jedoch keinen akademischen Abschluss (Bachelor) erwerben.

Sprachkenntnisse / Deutschnachweis

Gaststudierende müssen keine Deutschprüfung ablegen.

Weiterführende Information

Bei Fragen zum Aufbau Ihres Gaststudiums (mögliche und gesperrte Veranstaltungen etc.) kann Ihnen das Institut des gewünschten Studienfaches Auskunft geben.

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WICHTIG

Bitte beschriften Sie bei der Bewerbung Ihre Unterlagen ausdrücklich mit dem Vermerk « Gaststudium », da für diesen Status zurzeit noch keine separate Anmeldung existiert.

Nächste Online-Bewerbungsfrist

Für das Frühjahrssemester 2013:
30. November 2012
Bewerbungsfristen

Zulassungsstelle

Universität Zürich
Abteilung Studierende
Rämistrasse 71
CH-8006 Zürich
Tel. +41 44 634 22 36

admission@uzh.ch
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