Studium

Aufenthaltsbewilligung und Visum

Einreise mit oder ohne Visum

Studierende aus EU- und EFTA-Ländern brauchen für die Einreise in die Schweiz einzig einen gültigen Reisepass. Für Angehörige der neuen Mitgliedsstaaten der EU gelten Übergangsbestimmungen.

Studierende aus visumspflichtigen Ländern müssen mindestens drei Monate vor der Einreise bei der Schweizerischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland einen Visumsantrag stellen. Studierende aus visumspflichtigen Ländern, die ohne Visum in die Schweiz einreisen, werden an der Universität Zürich nicht eingeschrieben.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig mit der diplomatischen Vertretung der Schweiz im eigenen Land in Verbindung zu setzen und die Migrationsbestimmungen abzuklären.

Aufenthalt

Nach der Einreise in die Schweiz müssen sich alle Studierenden innerhalb von acht Tagen im Kreisbüro ihres Zürcher Wohnquartiers anmelden. Wer nicht in der Stadt Zürich wohnt, meldet sich bei der Einwohnerkontrolle des Wohnorts an.

Dafür benötigen Sie einen gültigen Reisepass, zwei Passfotos, den positiven Zulassungsbescheid oder die Immatrikulationsbestätigung der Universität Zürich und für visumspflichtige Länder das Visum. Auf Grund dieser Anmeldung wird Ihnen nach vier bis sechs Wochen die Aufenthaltsbewilligung erteilt und der Ausländerausweis ausgestellt.

Die Anmeldung auf dem Kreisbüro bzw. Einwohneramt ist gebührenpflichtig.

Weitere Infos

Migrationsamt Kt. ZürichBundesamt für MigrationVertretungen der SchweizZürcher Kreisbüros
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