Studium

Semestergebühren und -beiträge

Gebühren für Studierende und Doktorierende
Beiträge für alle Immatrikulierten der UZH
Rückzug
Tarife für Auditorinnen und Auditoren

Gebühren für Studierende und Doktorierende

Mit der Bezahlung der Semestergebühren bis zum 30. Juli für das Herbstsemester und bis zum 31. Januar für das Frühjahrssemester wird die Immatrikulation aufrecht erhalten und der Zugang zur Modulbuchung gewährt. Gebühren werden pro Semester und Anzahl Einschreibungen verrechnet. Alle Angaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Kollegiengeldpauschale

Studierende 640.—
Doktorierende 140.—

Reduzierte Kollegiengeldpauschale

Doktorierende mit Schweizer Zeugnis bezahlen eine reduzierte Kollegiengeldpauschale, wenn sie eine von der betreuenden Dozentin oder dem betreuenden Dozenten visierte Doktorandenbestätigung einreichen.
Doktorierende mit ausländischem Zeugnis benötigen zusätzlich die Anerkennung des ausländischen Uni-Diploms sowie die Zulassung zur Promotion vom Dekanat, um die reduzierte Kollegiengeldpauschale zu erhalten.

Zuschlag für ausländische Studierende

Ausländische Studierende, welche ihren Vorbildungsausweis nicht in der Schweiz erworben haben, zahlen einen zusätzlichen Betrag von CHF 100.–.

Beiträge für alle Immatrikulierten der UZH

Nebst den Semestergebühren entfallen folgende Semesterbeiträge:

Obligatorische Semesterbeiträge

Stipendienkasse der Universität 6.50
Bibliotheken und Sammlungen 15.—
Akademischer Sportverband 25.—
Studentisches 2.50
Total 49.—


Freiwillige Semesterbeiträge

Stiftung «Darlehenskasse der Studentenschaft» 7.—
Die Darlehenskasse gewährt Darlehen an immatrikulierte Studierende der Universität Zürich zum Abschluss ihrer Studien..

Beratungsstelle Studienfinanzierung

Stiftung «Solidaritätsfonds für ausländische Studierende in Zürich» 5.—
Der Solidaritätsfonds für ausländische Studierende an der Universität Zürich (UZH) und der ETH Zürich unterstützt minderbemittelte Studierende aus dem Ausland. Eine Unterstützung von maximal CHF 650.– im Monat kann während maximal acht Semestern vergeben werden, wenn die oder der Gesuchstellende mindestens drei Semester an der UZH oder ETH erfolgreich studiert hat.

Sekretariat der Stiftung Solidaritätsfond
Sonneggstrasse 27, 8006 Zürich

Rückzug

Der Rückzug einer bereits vorgenommenen Immatrikulation bzw. die Rückerstattung der bezahlten Kollegiengelder und Semestergebühren ist bis zum 15. Oktober für das Herbstsemester und bis zum 15. März für das Frühjahrssemester möglich. Ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung des bezahlten Betrages ist bis zu diesem Zeitpunkt bei der Kanzlei der UZH einzureichen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben.

Tarife für Auditorinnen und Auditoren

1-2 Wochenstunden 100.—
für jede weitere Wochenstunde 50.—
bis max. 12 Wochenstunden 600.—

Weitere Informationen

Beratungsstelle StudienfinanzierungStipendien für ausländische Studierende
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