Semestergebühren und -beiträge
Gebühren für Studierende und Doktorierende
Beiträge für alle Immatrikulierten der UZH
Rückzug
Tarife für Auditorinnen und Auditoren
Gebühren für Studierende und Doktorierende
Mit der Bezahlung der Semestergebühren bis zum 31. Juli für das Herbstsemester und bis zum 31. Januar für das Frühjahrssemester wird die Immatrikulation aufrecht erhalten und der Zugang zur Modulbuchung gewährt. Gebühren werden pro Semester und Anzahl Immatrikulationen verrechnet. Alle Angaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Kollegiengeldpauschale
| pro Semester | |
|---|---|
| Studierende | 720.— |
| Doktorierende | 150.— |
Reduzierte Kollegiengeldpauschale
Doktorierende mit Schweizer Zeugnis bezahlen eine reduzierte
Kollegiengeldpauschale, wenn sie eine von der betreuenden Dozentin oder dem
betreuenden Dozenten visierte Doktorandenbestätigung einreichen.
Doktorierende mit ausländischem Zeugnis benötigen zusätzlich die Anerkennung
des ausländischen Universitätsdiploms sowie die Zulassung zur Promotion vom Dekanat, um die reduzierte
Kollegiengeldpauschale zu erhalten.
Zuschlag für ausländische Studierende
Ausländische Bachelorstudierende, die zum Zeitpunkt der Erlangung des Hochschulzulassungsausweises ihren gesetzlichen Wohnsitz weder in der Schweiz noch im Fürstentum Liechtenstein hatten, bezahlen eine zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.-- pro Semester. Für Masterstudierende, Doktorierende und Lehrdiplomstudierende beträgt die zusätzliche Studiengebühr CHF 100.-- pro Semester.
Beachten Sie die Verordnung des Regierungsrats des Kantons Zürich zur zusätzlichen Studiengebühr für ausländische Studierende:
Beiträge für alle Immatrikulierten der UZH
Nebst den Kollegiengeldpauschalen entfallen folgende Semesterbeiträge:
Obligatorische Semesterbeiträge
| Stipendienkasse der Universität | 6.50 |
| Bibliotheken und Sammlungen | 15.— |
| Akademischer Sportverband | 25.— |
| Studentisches | 2.50 |
| Total | 49.— |
Freiwillige Semesterbeiträge
| Stiftung «Darlehenskasse der Studentenschaft» | 7.— |
Die Darlehenskasse gewährt Darlehen an immatrikulierte Studierende der Universität Zürich zum Abschluss ihrer Studien.
Beratungsstelle Studienfinanzierung
| Stiftung «Solidaritätsfonds für ausländische Studierende in Zürich» | 5.— |
Der Solidaritätsfonds für ausländische Studierende
an der Universität Zürich (UZH) und der ETH Zürich unterstützt
Studierende aus dem Ausland.
Stiftung Solidaritätsfonds für ausländische Studierende in Zürich
Mitgliederbeitrag Verband der Studierenden der Universität Zürich VSUZH
| Mitgliederbeitrag pro Semester | 12.— |
Studierende und Doktorierende der UZH sind durch die Immatrikulation automatisch Mitglied im VSUZH. Der Mitgliederbeitrag wird zusammen mit den Semestergebühren verrechnet, wenn in der Semestereinschreibung die Mitgliedschaft für das jeweils kommende Semester bestätigt wird. Über die Semestereinschreibung kann auch die Aufhebung der Mitgliedschaft bekannt gegeben werden.
Rückzug
Der Rückzug einer bereits vorgenommenen Immatrikulation bzw. die Rückerstattung der bezahlten Kollegiengelder und Semestergebühren ist bis zum 15. Oktober für das Herbstsemester und bis zum 15. März für das Frühjahrssemester möglich. Ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung des bezahlten Betrages ist bis zu diesem Zeitpunkt bei der Kanzlei der UZH einzureichen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben.
Tarife für Auditorinnen und Auditoren
| pro Semester | |
|---|---|
| 1-2 Wochenstunden | 110.— |
| für jede weitere Wochenstunde | 55.— |
| für 7 und mehr Wochenstunden | 660.— |





