Semestergebühren und -beiträge
Gebühren für Studierende und Doktorierende
Beiträge für alle Immatrikulierten der UZH
Rückzug
Tarife für Auditorinnen und Auditoren
Gebühren für Studierende und Doktorierende
Mit der Bezahlung der Semestergebühren bis zum 30. Juli für das Herbstsemester und bis zum 31. Januar für das Frühjahrssemester wird die Immatrikulation aufrecht erhalten und der Zugang zur Modulbuchung gewährt. Gebühren werden pro Semester und Anzahl Einschreibungen verrechnet. Alle Angaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Kollegiengeldpauschale
| Studierende | 640.— |
| Doktorierende | 140.— |
Reduzierte Kollegiengeldpauschale
Doktorierende mit Schweizer Zeugnis bezahlen eine reduzierte
Kollegiengeldpauschale, wenn sie eine von der betreuenden Dozentin oder dem
betreuenden Dozenten visierte Doktorandenbestätigung einreichen.
Doktorierende mit ausländischem Zeugnis benötigen zusätzlich die Anerkennung
des ausländischen Uni-Diploms sowie die Zulassung zur Promotion vom Dekanat, um die reduzierte
Kollegiengeldpauschale zu erhalten.
Zuschlag für ausländische Studierende
Ausländische Studierende, welche ihren Vorbildungsausweis nicht in der Schweiz erworben haben, zahlen einen zusätzlichen Betrag von CHF 100.–.
Beiträge für alle Immatrikulierten der UZH
Nebst den Semestergebühren entfallen folgende Semesterbeiträge:
Obligatorische Semesterbeiträge
| Stipendienkasse der Universität | 6.50 |
| Bibliotheken und Sammlungen | 15.— |
| Akademischer Sportverband | 25.— |
| Studentisches | 2.50 |
| Total | 49.— |
Freiwillige Semesterbeiträge
| Stiftung «Darlehenskasse der Studentenschaft» | 7.— |
| Die Darlehenskasse gewährt Darlehen an immatrikulierte Studierende der Universität Zürich zum Abschluss ihrer Studien.. |
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| Stiftung «Solidaritätsfonds für ausländische Studierende in Zürich» | 5.— |
| Der Solidaritätsfonds für ausländische Studierende
an der Universität Zürich (UZH) und der ETH Zürich unterstützt
minderbemittelte Studierende aus dem Ausland. Eine Unterstützung von
maximal CHF 650.– im Monat kann während maximal acht Semestern vergeben
werden, wenn die oder der Gesuchstellende mindestens drei Semester an
der UZH oder ETH erfolgreich studiert hat. Sekretariat der Stiftung Solidaritätsfond |
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Rückzug
Der Rückzug einer bereits vorgenommenen Immatrikulation bzw. die Rückerstattung der bezahlten Kollegiengelder und Semestergebühren ist bis zum 15. Oktober für das Herbstsemester und bis zum 15. März für das Frühjahrssemester möglich. Ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung des bezahlten Betrages ist bis zu diesem Zeitpunkt bei der Kanzlei der UZH einzureichen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben.
Tarife für Auditorinnen und Auditoren
| 1-2 Wochenstunden | 100.— |
| für jede weitere Wochenstunde | 50.— |
| bis max. 12 Wochenstunden | 600.— |
