Deutschprüfung
Richtlinien und anerkannte Deutschdiplome
Anforderungen zum Bestehen der Prüfung
Anmeldung zur Prüfung
Prüfungsgebühr
Dispens von der Deutschprüfung
Richtlinien und anerkannte Deutschdiplome
Gemäss den Richtlinien über die Deutschprüfung an der Universität Zürich haben fremdsprachige Studienbewerbende, sofern sie die übrigen Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen, eine Deutschprüfung abzulegen. Falls eines der folgende Deutschdiplome abgeschlossen wurde, kann von der Prüfung abgesehen werden:
| C1 | Neues Goethe-Zertifikat C1 (Prüfung ab September 2007) |
| ZOP | Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Institutes |
| KDS | Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Institutes |
| GDS | Grosses Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Institutes |
| DSH | Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber an Deutsche Universitäten, Ergebnisklassen 3 und 2 |
| DSDII | Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (KMK), Zweite Stufe |
| TestDaF | Mit einem Ergebnis von durchschnittliche TDN 4 und mind. TDN 3 in allen Prüfungsteilen |
| ÖSD | Österreichisches Sprachdiplom, Oberstufe Deutsch, Niveau C1 |
| ÖSD | Österreichisches Sprachdiplom, Wirtschaftssprache Deutsch, Niveau C2 |
Anforderungen zum Bestehen der Prüfung
Auf den Seiten des Sprachenzentrums, welches die Deutschprüfung durchführt, finden Sie zusätzliche Informationen über die Anforderungen sowie Bewertung der Deutschprüfung.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt schriftlich nach Erhalt der Zulassung zur Immatrikulation bei der Zulassungsstelle.
Die Teilnahme an der Deutschprüfung setzt gute Deutschkenntnisse voraus. Dem Anmeldeformular ist der Nachweis über bereits besuchte Deutschkurse beizulegen.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr von CHF 90.- ist gleichzeitig mit der
Anmeldung zu überweisen. Bei Wiederholung der Prüfung ist die Gebühr
erneut zu entrichten.
Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr ist bei einer Abmeldung nur im
Falle von höherer Gewalt (Krankheit, Todesfall in der Familie, etc.)
möglich.
Dispens von der Deutschprüfung
Doktorandinnen und Doktoranden können vom Ablegen der Prüfung
dispensiert werden, wenn sie über genügend Deutschkenntnisse verfügen
oder nach Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer die
Dissertation in einer anderen Sprache erstellen.
Gaststudierende müssen keine Deutschprüfung ablegen.
