Studium

Deutschprüfung

Richtlinien und anerkannte Deutschdiplome
Anforderungen zum Bestehen der Prüfung
Anmeldung zur Prüfung
Prüfungsgebühr
Dispens von der Deutschprüfung

Richtlinien und anerkannte Deutschdiplome

Gemäss den Richtlinien über die Deutschprüfung an der Universität Zürich haben fremdsprachige Studienbewerbende, sofern sie die übrigen Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen, eine Deutschprüfung abzulegen. Falls eines der folgende Deutschdiplome abgeschlossen wurde, kann von der Prüfung abgesehen werden:

C1 Neues Goethe-Zertifikat C1 (Prüfung ab September 2007)
ZOP Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Institutes
KDS Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Institutes
GDS Grosses Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Institutes
DSH Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber an Deutsche Universitäten, Ergebnisklassen 3 und 2
DSDII Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (KMK), Zweite Stufe
TestDaF Mit einem Ergebnis von durchschnittliche TDN 4 und mind. TDN 3 in allen Prüfungsteilen
ÖSD Österreichisches Sprachdiplom, Oberstufe Deutsch, Niveau C1
ÖSD Österreichisches Sprachdiplom, Wirtschaftssprache Deutsch, Niveau C2

Anforderungen zum Bestehen der Prüfung

Auf den Seiten des Sprachenzentrums, welches die Deutschprüfung durchführt, finden Sie zusätzliche Informationen über die Anforderungen sowie Bewertung der Deutschprüfung.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt schriftlich nach Erhalt der Zulassung zur Immatrikulation bei der Zulassungsstelle.

Die Teilnahme an der Deutschprüfung setzt gute Deutschkenntnisse voraus. Dem Anmeldeformular ist der Nachweis über bereits besuchte Deutschkurse beizulegen.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr von CHF 90.- ist gleichzeitig mit der Anmeldung zu überweisen. Bei Wiederholung der Prüfung ist die Gebühr erneut zu entrichten.
Eine Rückerstattung der Prüfungsgebühr ist bei einer Abmeldung nur im Falle von höherer Gewalt (Krankheit, Todesfall in der Familie, etc.) möglich.

Dispens von der Deutschprüfung

Doktorandinnen und Doktoranden können vom Ablegen der Prüfung dispensiert werden, wenn sie über genügend Deutschkenntnisse verfügen oder nach Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer die Dissertation in einer anderen Sprache erstellen.
Gaststudierende müssen keine Deutschprüfung ablegen.

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