Sprachliche Anforderungen
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Nachweis ausreichender Englischkenntnisse
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Gemäss den Richtlinien über die Deutschprüfung an der Universität Zürich müssen fremdsprachige Studienbewerbende für den Bachelor- oder den Masterstudiengang sowie für die Ausbildung von Lehrpersonen einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbringen. Können sie keines der anerkannten Deutschdiplome vorlegen, müssen sie eine Deutschprüfung ablegen.
Für Masterstudiengänge, deren Unterrichtssprache nicht Deutsch ist, kann der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erlassen werden. Anstelle muss jedoch der Nachweis über genügend Kenntnisse der Unterrichtssprache erbracht werden.
Nachweis ausreichender Englischkenntnisse
Für folgende Masterstudiengänge, welche in Englisch angeboten werden, müssen Bewerberinnen und Bewerber ausreichende Englischkenntnisse nachweisen können:
- Master of Arts in Wirtschaftswissenschaften, Studienrichtungen 'Management and Economics', 'Banking and Finance' und 'Volkswirtschaftslehre'
- Master of Sciene in Informatik, Studienrichtungen 'Multimodale und Kognitive Systeme' und 'Softwaresysteme'
- Alle Master of Science der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät
Verlangt wird das Niveau C1 gemäss etablierter Skalierung des europäischen Referenzrahmens (EFR). Dieses Niveau lässt sich durch die Festlegung einer erreichten Mindestpunktzahl in den Examen IELTS oder TOEFL überprüfen.
