MAS SHE ABU - Ausbildung von Lehrpersonen an Berufsfachschulen
Der ABU-Studiengang führt je nach Vorbildung zu den Titeln «Master of Advanced Studies in Secondary and Higher Education für das Erteilen von allgemeinbildendem Unterricht» (MAS SHE ABU) oder «Diplomierte Berufsfachschullehrerin/diplomierter Berufsfachschullehrer für den allgemeinbildenden Unterricht».
Inhaltlich unterscheiden sich die beiden Studiengänge nicht. Die MAS-Studierenden sind aber an der Universität Zürich (UZH) immatrikuliert und die Diplom-Studierenden an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH). Je nach Immatrikulation wird aber die Qualifikation von der einen oder anderen Hochschule ausgestellt.
Weitere Informationen zur Ausbildung als Lehrer/in für den ABU-Unterricht finden Sie unter folgendem Link:
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Berufsbildung am ZHSF
Beckenhofstrasse 33 8006 Zürich Tel: 043 305 66 08 |
Zulassungsvoraussetzungen
für Studierende der UZH:
Wer an der Universität Zürich studiert, das Bachelorstudim abgeschlossen hat und gleichzeitig mit dem Studium MAS SHE ABU beginnen möchte, muss sich online für den MAS SHE ABU bewerben. Nach der Zulassung erfolgt die Immatrikulation zusätzlich zum Fachstudium (Doppelimmatrikulation).
für auswärtige Studierende von anderen Schweizer Hochschulen:
Auswärtige Studierende für den MAS SHE ABU müssen über einen der folgenden Abschlüsse verfügen, um an der UZH immatrikuliert werden zu können:
- Universitärer Abschluss (Diplom, Lizentiat, Master) der Philosophischen, Rechtswissenschaftlichen oder Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät oder
- Bewegungswissenschaften der ETH oder
- Kandidatinnen und Kandidaten der ETH Zürich mit einem Abschluss «Umweltwissenschaften» und «Interdisziplinäre Naturwissenschaften» oder
- Kandidatinnen und Kandidaten der Naturwissen- schaftlichen Fakultät, mit einem Abschluss in mindestens einem Fach gemäss Maturitätsreglement (MAR 95) oder
- Diplom als Turn- und Sportlehrer/in II der ETH (Übergangsfrist bis Oktober 2011)
für Studieninteressierte mit ausländischem Masterdiplom:
Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses
Die Zulassungsstelle der Universität Zürich überprüft die allgemeinen Zulassungskriterien, sind diese erfüllt, wird die Bewerbung zur fachwissenschaftlichen Anerkennung und Anrechnung an die zuständige Fakultät bzw. an das zuständige Institut weitergeleitet. Je nach Anerkennung und Anrechnung können bei fehlenden Studienleistungen Auflagen gemacht werden, die während des Studiums zu erfüllen sind. Der Zulassungsbescheid wird zusammen mit dem Anerkennungsbescheid des Dekanats bzw. des Instituts von der Zulassungsstelle der Universität Zürich zugestellt.
Deutschprüfung
Gemäss dem Reglement über die Deutschprüfung an der Universität Zürich müssen fremdsprachige Studienberwerbende, sofern sie die übrigen Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen, eine Deutschprüfung ablegen.
Weiterer Hinweis:
Eine Einschreibung in die Fachdidaktik ist nur dann möglich, wenn gleichzeitig mindestens drei Lektionen allgemein bildender Unterricht an einer Berufsfachschule erteilt werden. Die Leitung der Berufsbildung am ZHSF kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen bewilligen.

