Studium

Lehrdiplom für Maturitätsschulen - Ausbildung von Gymnasiallehrpersonen

Zulassungsvoraussetzungen

Der Studiengang zum Lehrdiplom für Maturitätsschulen ist seit 1. Februar 2010 in Kraft. Er ersetzt den bisherigen MAS SHE-Studiengang für künftige Gymnasiallehrer/innen.

Für Informationen zum neuen Lehrdiplom für Maturitätsschulen und zum Studiumsinhalt wenden Sie sich bitte direkt an folgende Stelle:

Institut für Gymnasial- und Berufspädagogik
Beckenhofstrasse 35
8006 Zürich
Tel: 043 305 66 55
E-Mail

Zulassungsvoraussetzungen

für Studierende der UZH:

Wer das Bachelorstudium abgeschlossen hat, an der Universität Zürich im Masterstudium eingeschrieben ist und gleichzeitg mit dem Studium des Lehrdiploms für Maturitätsschulen beginnen möchte, muss sich online für das Lehrdiplom bewerben. Nach der Zulassung erfolgt die Immatrikulation zusätzlich zum Fachstudium (Doppelimmatrikulation).

für auswärtige Studierende von anderen Schweizer Hochschulen:

Sie müssen bereits über einen Masterabschluss (oder ein äquivalentes Diplom) einer anerkannten universitären Hochschule im Unterrichtsfach bzw. in den Unterrichtsfächern, in denen das Lehrdiplom angeboten wird, verfügen (Fächer siehe unten) oder derzeit ein entsprechendes Masterstudium absolvieren (im letztgenannten Fall ist eine Bewilligung für eine Immatrikulation an mehreren Hochschulen erforderlich).


für Studieninteressierte mit ausländischem Masterdiplom:

Sie müssen bereits über einen Masterabschluss (oder ein äquivalentes Diplom) einer anerkannten universitären Hochschule im Unterrichtsfach bzw. in den Unterrichtsfächern verfügen, in denen das Lehrdiplom angeboten wird:

Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses
Die Zulassungsstelle der Universität Zürich überprüft die allgemeinen Zulassungskriterien. Sind diese erfüllt, wird die Bewerbung zur fachwissenschaftlichen Anerkennung und Anrechnung an die zuständige Fakultät bzw. an das zuständige Institut weitergeleitet. Je nach Anerkennung und Anrechnung können bei fehlenden Studienleistungen Auflagen gemacht werden, die während des Studiums zu erfüllen sind. Der Zulassungsbescheid wird zusammen mit dem Anerkennungsbescheid des Dekanats bzw. des Instituts von der Zulassungsstelle der Universität Zürich zugestellt.

Deutschprüfung
Gemäss dem Reglement über die Deutschprüfung an der Universität Zürich müssen fremdsprachige Studienberwerbende, sofern sie die übrigen Immatrikulationsvoraussetzungen erfüllen, eine Deutschprüfung ablegen.

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Zum Online-Bewerbungsformular für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen / den MAS SHE ABU

Nächste Bewerbungsfrist

Übersicht

Sprachliche Anforderungen an der UZH

Nachweis ausreichender Deutsch- oder Englischkenntnisse

Kontakt

Kanzlei der Universität Zürich
Rämistrasse 71
8006 Zürich
Tel. +41 44 634 22 17
kanzlei@uzh.ch

Öffnungs- und Telefonzeiten: Mo-Fr, 09:30-12:30 Uhr

Zulassungsstelle (ausländ. Vorbildung, Master, Lehrdiplom für Maturitätsschulen, MAS SHE ABU und Doktorat)
Tel. +41 44 634 22 36
admission@uzh.ch

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