Studium

Gleichwertigkeitsbescheinigung

Beschluss der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK)
Vorgehen zur Erlangung der schriftlichen Bescheinigung

Beschluss der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK)

Am 01.12.2005 hat die SUK beschlossen, dass alte Lizentiats- und Diplomabschlüsse den neuen Mastertiteln gleichwertig sind.

Die Ergänzung der Bologna-Richtlinien hat folgenden Wortlaut:

  1. Lizentiate und Diplome sind einem Masterabschluss gleichwertig. Die Gleichwertigkeit wird auf Gesuch hin von der Universität bescheinigt, die das Lizentiat oder Diplom ausgestellt hat.
  2. Inhaberinnen und Inhaber eines Lizentiates oder Diploms sind berechtigt, anstelle des bisherigen Titels den Mastertitel zu führen.

Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung wird nur für Diplome und Lizentiate, welche an der Universität Zürich erworben worden sind , ausgestellt. Sie ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch erhältlich. Für eine Bestellung in beiden Sprachen wird die doppelte Bearbeitungsgebühr (2x CHF 50.--) verlangt.

Der neue Titel darf unabhängig von einer schriftlichen Bescheinigung getragen werden, jedoch nur alternativ. Eine Bestellung «im Voraus» ist daher nicht notwendig.

Vorgehen zur Erlangung der schriftlichen Bescheinigung

  1. Die Bescheinigung des Mastertitels ist kostenpflichtig. Bitte überweisen Sie den Betrag von CHF 50.-- auf folgendes Konto:
    Postcheck-Konto 80-3936-2, IBAN CH81 0900 0000 8000 3936 2
    Kanzlei der Universität Zürich
  2. Reichen Sie den ausgefüllten Antrag (das PDF-Formular in der rechten Randspalte kann mit Acrobat Reader elektronisch ausgefüllt werden) mit einer Kopie Ihres Lizentiats/Diploms und der Quittung des Einzahlungsschein oder der Buchungsbestätigung der Bank an folgende Adresse ein

    Universität Zürich
    Abteilung Studierende, Betreff: Gleichwertigkeitsbescheinigung
    Rämistrasse 71
    CH-8006 Zürich

  3. Nach spätestens vier Wochen wird Ihnen die gewünschte Bescheinigung per Post zugestellt.

Antrag zur Bescheinigung der Gleichwertigkeit von Lizentiat/ Diplom und Master

Weiterführende Informationen

Informationen der CRUS zur GleichwertigkeitPressemitteilung der SUK

Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen

Bitte wenden Sie sich an eine der folgenden Stellen: CRUS oder das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT

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