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Reglement über die Modalitäten des Immatrikulationsverfahrens und der Semestereinschreibung

PDF (341.2KB, pdf)

Nebenfachmobilität

Das Reglement über die Modalitäten des Immatrikulationsverfahrens und der Semestereinschreibung, 2. Teil, §14, 3. Absatz, regelt die Immatrikulation an mehreren Hochschulen und somit diejenige der Nebenfachmobilität:

"Studierende anderer schweizerischer Universitäten können an der Universität Zürich Nebenfächer belegen, wenn die entsprechenden Fächer an ihrer Heimuniversität nicht angeboten werden. Ein Gesuch ist an den entsprechenden Lehrbereich der Universität Zürich zu stellen. Das Gesuch kann bewilligt werden, wenn es die Kapazitätsverhältnisse erlauben. Es gelten die üblichen Anmeldefristen. Ausser der Anmeldegebühr sind keine weiteren Gebühren zu bezahlen."

Leistungsvereinbarung mit Ihrer Heimuniversität
Damit die an der Universität Zürich erworbenen Leistungen Ihrem Studium (Heimuniversität) angerechnet werden, sollten Sie vor dem Beginn des Nebenfaches eine Leistungsvereinbarung von Ihrer Heimuniversität einholen.

Formulare für ein Nebenfachgesuch


Wichtiger Hinweis: Für den Besuch eines Nebenfaches an der Universität Zürich müssen Sie nachweisen können, dass Sie an einer anderen anerkannten Schweizerischen Hochschule immatrikuliert sind. Reichen Sie daher mit Ihrem Gesuch neben weiteren erforderlichen Unterlagen (siehe Anhang PDF) zwingend eine Immatrikulationsbestätigung Ihrer Heimuniversität ein.