Versicherungen
Krankenversicherungspflicht
Privat-Haftpflichtversicherung
Fahrradversicherung
Krankenversicherungspflicht
Wer länger als drei Monate in der Schweiz wohnt, unterliegt einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Studierende aus der EU, die in ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, können sich mit der europäischen Krankenversicherungskarte oder einer provisorischen Ersatzbescheinigung von der Versicherungspflicht befreien lassen. Beides kann bei der Krankenkasse des Heimatlandes bezogen werden.
Der Gesundheitsdienst des Schweizer Wohnortes nimmt nach Ihrer Einreise Kontakt mit Ihnen auf. Sollte dies nicht der Fall sein, so fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, wie das Verfahren abläuft. Wenn Sie keine Versicherungskarte oder provisorische Ersatzbescheinigung besitzen, aber dennoch einen ausreichenden Versicherungsschutz vorweisen können, der von den schweizerischen Behörden als gleichwertig anerkannt wird, können Sie sich möglicherweise von der Versicherungspflicht befreien lassen. Andernfalls müssen Sie bei einer Schweizer Krankenkasse eine Grundversicherung abschliessen.
Eine Reiseversicherung Ihres Heimatlandes kann nicht als Versicherungsschutz anerkannt werden. Bei Fragen zur Krankenversicherung hilft die Rechtsberatungskommission der Studierenden (ReBeKo) weiter.
Privat-Haftpflichtversicherung
Sie deckt Schäden, die die Studierenden anderen Personen zufügen. Ebenfalls gedeckt sind Schäden, die durch die Studierenden in der Wohnung oder Zimmer verursacht werden. Eine Privat-Haftpflichtversicherung kostet zwischen CHF 100.– und CHF 150.– pro Jahr mit einer Deckungssumme von bis zu CHF 5 Millionen. Obwohl die Privat-Haftpflichtversicherung nicht obligatorisch ist, empfehlen wir den Studierenden aus dem Ausland den Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung.
Fahrradversicherung
Die obligatorische Haftpflichtversicherung für Fahrräder wurde per 1. Januar 2012 abgeschafft. Eine Velo-Vignette ist nicht mehr notwendig.
