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Sharing your papers legally

6. Juni 2018 | HBZ | Keine Kommentare |

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Wie und wo können Sie Ihre (veröffentlichten) Arbeiten mit anderen Wissenschaftlern teilen? Wie erreichen Sie die maximale Leserschaft und die maximale Wirkung? Dieser Blogbeitrag stellt Ihnen eine Plattform vor, die Ihnen Ihre Autorenrechte zeigt und in welcher Form Sie Ihre Zeitschriftenartikel weitergeben dürfen.

Nicht nur die Anzahl der Publikationen steigen pro Jahr, sondern auch die der wissenschaftlichen Zeitschriften. Zudem ist der Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen nicht gratis, sondern kostet die wissenschaftlichen Bibliotheken jährlich sehr viel Geld. Immer mehr Bibliotheken können diese steigenden Kosten für Lizenzen/Subskriptionen nicht mehr stemmen und müssen Abbestellungen vornehmen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass viele Artikel so einer grossen Leserschaft vorenthalten bleiben.

Vor diesem Hintergrund gewinnt das Teilen von wissenschaftlichen Artikeln an grosser Bedeutung. Doch welche Version der Publikation darf überhaupt, zu welchem Zeitpunkt und wo geteilt und damit Open Access gemacht werden? Die Antworten auf diese Fragen stehen in den Verlagsverträgen, die nach der Akzeptanz eines Artikels bei einem Verlag in der Regel unterzeichnet werden. Diese mehrseitigen Gesetzestexte zu verstehen, ist nicht leicht, daher gibt es seit längerem die Datenbank SHERPA/RoMEO.

 

Logo SHERPA/RoMEO

 

Die Datenbank SHERPA/RoMEO ist am Centre for Research Communications (CRC) an der Universität Nottingham angesiedelt und wird von verschiedensten Stakeholdern aktuell gehalten. Sie zeigt in anschaulicher Weise Informationen zum Copyright sowie zur Selbstarchivierung von Artikeln. Ein Farbschema regelt die Frage, welche Version der Publikation archiviert werden darf.

 

Bildquelle: http://www.sherpa.ac.uk/romeo/search.php

 

Zusätzlich werden in kurzer Form weitere allgemeine Bedingungen des Verlags/der Zeitschrift dargestellt, wie beispielsweise:

  • wo die Publikation archiviert werden darf (Pre-Print-Server, Open Access Repositorien, eigene Webseite etc.),
  • ob eine Publikation im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet ist und es sich damit um eine Open Access Publikation handelt,
  • ob es eine Embargofrist gibt nach der die Publikation frei gezeigt werden darf und
  • ob allfällig weitere Copyrightinformationen zum Artikel angegeben werden müssen.

 

Beispiel: Journal of Medicine and the Person vom Springer-Nature Verlag

 

In seltenen Fällen wird bei der Publikation kein Verlagsvertrag unterschrieben, wodurch es Autoren mit Schweizer Wohnsitz erlaubt ist, Zeitschriftenartikel/Buchkapitel drei Monate nach dem vollständigen Erscheinen offen in einem Repositorium zu hinterlegen. Die archivierte Version darf jedoch keine Verlagslogos beinhalten. Dies ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch/Obligationenrecht so festgehalten.

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