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Wiederverwendung von publizierten Abbildungen und Tabellen

26. November 2019 | HBZ | Keine Kommentare |

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Während Sie eine Präsentation vorbereiten, einen Artikel oder eine Arbeit schreiben, finden Sie bestimmt manchmal Abbildungen und Daten, die perfekt dazu passen würden. Hier geben wir einen Leitfaden, wie Sie in einem solchen Fall eine Genehmigung zur Wiederverwendung von bereits publizierten Inhalten erhalten können.

Illustration von YVISUAL unter der Lizenz Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 International (CC BY-NC 4.0)

All rights reserved – Alle Rechte vorbehalten

  • Alle Rechte an den Inhalten gehören dem Urheber und die Wiederverwendung ohne Genehmigung ist generell untersagt.
  • Die meisten Inhalte in Zeitschriftenartikeln, Büchern oder auf Webseiten und Blogs ist mit dieser Lizenz versehen.
  • Achten Sie auf das ©-Symbol in der Fußzeile einer Webseite.

Bevor Sie Inhalte, welche mit dem Vermerk “All rights reserved” publiziert sind, wiederverwenden dürfen, müssen Sie beim Urheber um eine Genehmigung anfragen.
Bei Zeitschriftenartikeln gibt es dazu eine einfache Möglichkeit: Wenn Sie sich auf der Webseite des Artikels befinden, suchen Sie nach einem Links namens «Get rights and content», «Rights and permission», oder ähnlich.

Dieser führt sie zur RightsLink®-Plattform des Copyright Clearance Center, auf welcher Sie detaillierte Angaben über Ihre Absichten der Wiederverwendungen machen können. Je nach Situation müssen Sie noch eine Gebühr bezahlen und schliesslich erhalten Sie eine Lizenz um die gewünschten Inhalte wiederzuverwenden. Die Wiederverwendung von Abbildungen und Tabellen in Dissertationen oder Masterarbeiten ist generell gratis, aber dennoch muss eine Genehmigung eingeholt werden.

Lizenzen zur Wiederverwendung

Inhalte in Open Access Zeitschriften und in den Wikimedia Commons sind normalerweise mit Lizenzen zur Wiederverwendung gekennzeichnet. Das bedeutet, dass Sie «Copy & Paste» drücken können, ohne vorher um eine Genehmigung ansuchen zu müssen.

Die Creative Commons Licenses (CC) helfen Urhebern, ihr Urheberrecht zu behalten und gleichzeitig anderen zu erlauben, ihr Werk unter gewissen Bedingungen zu kopieren, zu verbreiten und anderweitig zu nutzen:

Im Weiteren gibt es zwei Lizenztypen, die es Ihnen erlauben, Inhalte ohne jegliche Bedingungen weiterzuverwenden:

  • Public Domain– Gemeinfreiheit z.B. abgelaufenes Urheberrecht
  • CC0 – keine Rechte vorbehalten, der Urheber verzichtet auf sein Urheberrecht

Um Bilder zu suchen, die Sie unter CC-Lizenzen wiederverwenden dürfen, verwenden Sie die Suchmaschine der Creative Commons oder die Projektplattform Behance von Adobe.

Inhalte ohne Kennzeichnung

Auf vielen Webseiten, Blogs oder in den sozialen Medien finden Sie Inhalte, die nicht eindeutig mit einer Lizenz gekennzeichnet wurden. In diesem Fall müssen Sie annehmen, dass das Material geschützt ist und herausfinden, wer der Urheber des Werkes ist. Fragen Sie immer nach einer Genehmigung, bevor sie ungekennzeichnete Inhalte für Ihre eigenen Zwecke wiederverwenden!

In welchen Fällen spielt das Urheberrecht eine Rolle?

  • Wenn Sie Inhalte in einer Arbeit wiederverwenden, die publiziert werden soll (z.B. in einer Dissertation, Buch, Konferenzbeitrag, öffentlich verfügbare Webseite, Blog, soziale Medien, …), müssen Sie das Urheberrecht überprüfen und, falls nötig, nach einer Genehmigung fragen, sowie den Urheber angeben.
  • Die Wiederverwendung in einer Präsentation, einem Seminar oder Vorlesung innerhalb Ihrer Institution (inklusive Publikation auf Intranet oder z.B. OLAT) zählt nicht nicht als Veröffentlichung und daher müssen Sie nicht um eine Genehmigung zur Wiederverwendung ansuchen. Es ist jedoch in jedem Fall empfohlen, dass Sie Ihre Quelle zitieren.

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