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Gebührenverrechnung via SLSP

12. April 2021 | Esther Peter | Keine Kommentare |

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Mit dem Go-Live von swisscovery im Dezember 2020 hat sich auch die Rechnungsstellung für gebührenpflichtige Leistungen unserer Bibliothek geändert. Sie erhalten die Rechnung nun direkt über SLSP, der Betreiberin von swisscovery. Die erste Rechnung wird Anfang April 2021 verschickt. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.


Warum erhalte ich eine Rechnung von der SLSP?

Sie haben in den letzten Monaten gebührenpflichtige Leistungen via swisscovery bezogen und ggf. Mahnungen erhalten, die Ihnen nun über SLSP in Rechnung gestellt werden. SLSP betreibt die Plattform swisscovery im Auftrag von 470 Bibliotheken der Schweiz und wickelt in deren Namen die Rechnungstellung ab.

Wie oft erhalte ich eine Rechnung für gebührenpflichtige Leistungen auf swisscovery?

Die Rechnungsstellung durch SLSP erfolgt monatlich und bezieht sich jeweils auf die von Ihnen bezogenen gebührenpflichtigen Leistungen auf swisscovery im vorletzten Monat (d.h. im Mai für März).
Hinweis: Die erste Rechnung seit dem Go-Live von swisscovery erfolgt im April 2021. Sie enthält damit die kumulierten Gebühren seit dem Go-Live von swisscovery bis Ende Februar (07.12.20 – 28.02.21).

Wie kann ich die Rechnung bezahlen?

Benutzen Sie zur Begleichung der Gebühren die per Mail erhaltene QR-Rechnung. Die QR-Rechnung können Sie mit Ihrer Mobile Banking App oder via E-Banking bezahlen. Der QR-Code enthält alle relevanten Informationen, die für den Zahlungsvorgang erforderlich sind. Bitte beachten Sie bei manueller Eingabe der Zahlungsdaten, dass die Angabe der Referenznummer zwingend nötig ist. Zahlungen ohne Angabe der Referenznummer können nicht zugeordnet werden und müssen zurückerstattet werden. Ihre Rechnung bleibt unbezahlt.

Kann ich meine Gebühren weiterhin direkt in der Bibliothek bezahlen?

Nein, Gebühren können nicht mehr direkt an den Infotheken der Hauptbibliothek bezahlt werden.

Warum sind auf der Rechnung Leistungen von verschiedenen Bibliotheken aufgeführt?

SLSP stellt für gebührenpflichtige Leistungen der auf swisscovery angeschlossenen Bibliotheken eine Sammelrechnung. Auf der Rechnung ist ersichtlich, bei welcher Bibliothek die entsprechende Leistung bezogen wurde. Es kann aber sein, dass einzelne Leistungen von Bibliotheken nicht auf der Rechnung aufgeführt sind, da diese nicht Bestandteil von swisscovery sind und/oder von den Bibliotheken direkt in Rechnung gestellt werden.

An wen wende ich mich, wenn etwas auf der Rechnung nicht stimmt?

Bei Fragen zu einzelnen Rechnungspositionen wenden Sie sich direkt an die auf der Rechnung bei der entsprechenden Position aufgeführten Bibliothek. Beanstandungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Rechnung von der verantwortlichen Bibliothek entgegengenommen.

Welche Leistungen auf swisscovery sind kostenpflichtig?

Konsultieren Sie hierfür die Gebührenordnung auf SLSP | Die Preisgestaltung von swisscovery. Beachten Sie, dass an swisscovery angeschlossenen Bibliotheken individuell bestimmen, welche Leistungen zu welchen Konditionen an Bibliothekskundinnen und -kunden weiterverrechnet werden.

Meine Kontaktangaben sind falsch. Wie berichtige ich diese?

Ihre persönlichen Daten (bspw. Postadresse, E-Mail für Rechnungsversand) müssen Sie direkt in Ihrem SWITCH edu-ID Konto anpassen. Bibliotheken können Ihre persönlichen Angaben nicht bearbeiten. Die Rechnung wird Ihnen per E-Mail zugestellt. Darauf ist Ihre präferierte Postadresse abgedruckt. Diese können Sie auf der Registrierungsplattform einstellen. Sie können wählen, ob Sie Ihre Büro- oder Privatadresse als präferierte Postadresse verwenden möchten (swisscovery – Verwaltung von Bibliotheksausweisen).

Was passiert, wenn ich eine Rechnung nicht bezahle?

Geht nach Ablauf der Zahlungsfrist keine Zahlung von Ihnen bei SLSP ein, so erhalten Sie von SLSP eine Zahlungserinnerung. Bei Missachten der Zahlungserinnerung erhalten Sie nach 30 Tagen eine letzte Mahnung. Erfolgt weiterhin kein Zahlungseingang, werden ausstehende Forderungen durch die UZH Finanzabteilung an eine externe Inkassogesellschaft übergeben. Diese sendet zwei weitere Mahnungen (Zahlungsfrist jeweils 15 Tage). Zum Rechnungsbetrag kommen dabei branchenübliche Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen hinzu.

Ich habe zu viel oder doppelt bezahlt. An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an die Bibliothek, bei welcher die Gebühren entstanden sind. Sie erhalten dort ein Rückerstattungsformular für Überzahlungen. SLSP erhält aus Datenschutzgründen keinerlei Kontoinformation der Einzahlenden. Nach Erhalt Ihrer Kontoinformationen können nach entsprechender Prüfung Rückerstattungen vorgenommen werden.

Wie überblicke ich in meinem swisscovery-Konto meine offenen und abgegoltenen gebührenpflichtigen Leistungen?

In swisscovery können Sie die mit Ihrem Benutzungskonto verknüpften Gebühren einsehen unter: Mein Konto > Gebühren. Die hier gelisteten Gebühren sind Ihre offenen, noch nicht in Rechnung gestellten Gebühren. Einmal in Rechnung gestellte sowie bezahlte Gebühren werden nicht mehr angezeigt.

Wie kann ich die Rechnung aus dem Ausland bezahlen?

SLSP empfiehlt die Überweisungen in CHF zu tätigen. Der offene Betrag ist netto in CHF geschuldet. Spesen von Auslandzahlungen gehen vollumfänglich zu Ihren Lasten. Damit der geschuldete Betrag korrekt gutgeschrieben werden kann, sind die auf der Rechnung vermerkten Angaben inkl. Referenznummer zu übernehmen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Betrag in CHF zu überweisen, treten Sie bitte mit der Bibliothek in Kontakt, bei der die Gebühren entstanden sind. SLSP empfiehlt als Alternative zu den teuren Auslandzahlungen, Rechnungen auf einer Poststelle des staatlichen Postunternehmen «Die Post» in der Schweiz zu bezahlen. Dort ist die Bezahlung einer QR-Rechnung problemlos möglich.

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