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Kann ich als Nichtjurist und nicht studierende Person die Bibliothek nutzen?

11. Mai 2015 | Elisabeth Steiner | Keine Kommentare |

Frage: Kann ich als Nichtjurist und nicht studierende Person die Bibliothek nutzen? Wie sind die Konditionen? Zweck: Recherchen zu einer Rechtsangelegenheit ohne juristischen Beistand. Also zum Selbststudium. Kann ich mich hierfür in der Bibliothek aufhalten?

Antwort: Sie sind herzlich willkommen, die RWI-Bibliothek zu benutzen. Obwohl  die RWI-Bibliothek in erster Linie für Universitätsangehörige zugänglich ist und wir eine etwas restriktive Benutzungordnung haben, gewähren wir auch anderen Interessierten Zutritt.

Sie müssen keinen Ausweis zeigen, auch nichts bezahlen, sondern nur die eigene Tasche in einem Schliessfach im Foyer der Bibliothek hinterlegen. Um sich in der Bibliothek zurecht zu finden, empfehlen wir die Bibliotheksführung  In 20 Minuten durch die Bibliothek. Zur Recherche empfehlen wir, die Vorlesung von Frau Bernasconi als Podcast anzuschauen.

Eine weitere Anlaufstelle ist der Infodesk im Hochparterre in der Bibliothek, offen Montag bis Freitag, 10:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr. Hier bekommen Sie von Bibliotheksmitarbeitenden Recherchetipps und Hilfe zur Selbsthilfe.

Kopieren ist möglich mit der CampusCard. Die Kopiergeräte befinden sich auf dem Infoboden, im 1. bis 3. Stock und im grossen Kopierraum im 6. Stock. Für weitere Informationen, siehe Stichwortverzeichnis A bis Z  auf der Bibliothekswebsite.

Studierende an schweizerische Hochschulen haben den Vorteil, dass sie über ein WLAN-Login verfügen. Andere Benutzende können leider nicht mit dem eigenen Gerät online gehen, dafür aber die Rechercheplätze der Bibliothek benutzen.

 

Dieser Artikel wird sporadisch auf die Aktualität der Links geprüft. Zuletzt geprüft: 12.04.2018

Abgelegt unter: BenutzungFAQ
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