Artikelkontingent ausgeschöpft: Was nun?

Artikelkontingent ausgeschöpft: Was nun?

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Gegen Ende Jahr sind die Artikelkontingente unserer Read&Publish-Verträge manchmal ausgeschöpft. Welche Alternativen gibt es für das Publizieren von Open-Access-Artikeln?


Die Universitätsbibliothek und die Zentralbibliothek Zürich unterhalten mit vielen Verlagen Read&Publish-Verträge, dank denen UZH-Forschende kostenfrei Open Access publizieren können. Bei manchen Verlagen gilt eine jährliche Obergrenze an Artikeln. Sind die Artikelkontingente aufgebraucht, können wir die Kosten bis zum Jahresende nicht mehr übernehmen – und informieren darüber jeweils auf der Seite der Open-Access-Vereinbarungen sowie über unsere Newskanäle.

Es gibt alternative Wege, wie Sie trotzdem kostenfrei Open Access publizieren können.

Wie publizieren, wenn das Artikelkontingent ausgeschöpft ist?

Artikel in hybriden Zeitschriften

Für Artikel in herkömmlichen Subskriptionszeitschriften (Hybrid-Zeitschriften) empfehlen wir, den Artikel auf dem grünen Weg Open Access zu veröffentlichen, und das akzeptierte Manuskript auf dem institutionellen Repositorium ZORA zu archivieren. Das angenommene Manuskript kann nach einer Embargofrist kostenlos in ZORA als Zweitveröffentlichung weltweit frei zugänglich gemacht werden. Unter welchen Konditionen der Verlag den grünen Weg erlaubt, informiert die Datenbank SHERPA/RoMEO.


Artikel in Gold Open Access-Zeitschriften

Der UZH-Publikationsfonds für Geistes und Sozialwissenschaften übernimmt Artikelgebühren (APCs) bis zu CHF 2000.- für Artikel, die in Gold Open-Access-Zeitschriften veröffentlicht werden und die weiteren Finanzierungsbedingungen erfüllen.

Die Zentralbibliothek Zürich fördert Open Access-Artikel zur Sozial- und Geistesgeschichte des 20. Jahrhunderts mit dem Willy-Bretscher-Fonds. Detaillierte Informationen sowie die Publikationsrichtlinien finden Sie auf der Webseite der Zentralbibliothek Zürich


Wenn eine Forschungsförderung besteht

Die meisten Forschungsförderer haben Richtlinien eingeführt, die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten, alle aus der Förderung resultierenden Publikationen in Open Access zu veröffentlichen. Ein Beispiel ist der Schweizerische Nationalfonds (SNF) :

Artikel in Gold Open Access-Zeitschriften

Der SNF verlangt, dass alle in Zeitschriften publizierten wissenschaftlichen Arbeiten die ganz oder teilweise (≥ 50%) durch SNF-Beiträge finanziert wurden, Open Access veröffentlicht werden. Besteht eine Förderung durch den SNF, stellt dieser Mittel zur Deckung der Publikationskosten in reinen Open Access-Zeitschriften zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und der Abwicklung der Kostenübernahme finden sich hier. Gold Open-Access-Zeitschriften finden Sie über das Verzeichnis Directory of Open Access Journals


Die Open-Access-Richtlinien von anderen Förderern können in der Datenbank Sherpa Juliet nachgelesen werden.

Artikel in hybriden Zeitschriften

Das akzeptierte Manuskript eines Artikels, das in einer lizenzpflichtigen Zeitschrift publiziert wurde, kann als Zweitpublikation in ZORA hinterlegt werden. Der SNF verlangt, dass die Artikel spätestens 6 Monate nach dem ursprünglichen Veröffentlichungsdatum frei zugänglich sind.

Im Verzeichnis SHERPA/RoMEO können Sie überprüfen, ob die gewählte Zeitschrift eine konforme Embargofrist anbietet.


Falls der Verlag eine höhere Embargofrist als der Forschungsförderer verlangt, empfiehlt es sich, den Verlag zu kontaktieren, diesen über die Open-Access-Forderung des SNF zu informieren und die Veröffentlichung des akzeptierten Manuskripts nach 6 Monaten zu gestatten. Der SNF hat dazu einen Leitfaden zur Erfüllung der OA-Verpflichtung erstellt.

Bei weiteren Fragen kontaktieren gern Sie unser Team Open Science Services unter oa@ub.uzh.ch