Die neuen Open Access Anforderungen des SNF

Die neuen Open Access Anforderungen des SNF

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Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Open-Access-Reglemente für alle neu beim SNF eingereichten Fördergesuche. Nach wie vor können vom SNF finanzierte Forschende die Open-Access Anforderungen des SNF auf vier Wegen erfüllen. Neu müssen Zeitschriftenartikel ohne Sperrfrist unmittelbar Open Access unter einer CC-BY Lizenz zugänglich sein, für Buchkapitel und Bücher ändert sich nichts. Der SNF hat sein Ausführungsreglement entsprechend angepasst.

Die Wege zu Open Access


Gold oder Platinum Open Access

Eine Möglichkeit, um den Anforderungen des SNF (weiterhin) zu genügen, ist die Publikation in einer Open-Access Zeitschrift, in welcher alle Artikel Open Access sind. In bestimmten Fällen (Gold Open Access) verlangt die Zeitschrift dafür «article processing charges», kurz APCs. In anderen Fällen ist das Publizieren gratis (Platinum Open Access). Die APCs in einer Open-Access Zeitschrift werden vom SNF vollumfänglich übernommen. Dazu können Forschende ihr Manuskript via ChronosHub einreichen und die APCs werden direkt dem SNF verrechnet.

Green Open Access

Als weitere Möglichkeit können Forschende ihre Manuskripte auch selbst archivieren und publizieren. Dazu müssen sie mindestens das vom Verlag akzeptierte Manuskript öffentlich zugänglich machen. Diese Manuskriptversion («author-accepted manuscript») ist inhaltlich identisch mit der publizierten Version auf der Verlags-Webseite («published version» oder «Version of Record»), unterscheidet sich aber darin, dass das Manuskript nicht im Verlagslayout mit korrekten Seitenzahlen vorliegt. Für die Selbstarchivierung bietet die UZH ihren Forschenden das institutionelle Repository ZORA.

Hybride Zeitschriften

Weiterhin können Forschende ihre Manuskripte auch in hybriden Zeitschriften publizieren. Hybride Zeitschriften sind abonnementspflichtig, d.h. Forschungseinrichtungen (im Regelfall deren Bibliotheken) zahlen eine Lizenzgebühr für den Lesezugang zu den Artikeln. Zusätzlich bieten sie aber auch die Möglichkeit, einen einzelnen Artikel Open Access zugänglich zu machen. Dafür verlangt der Verlag aber APCs von den Autoren.

Der SNF zahlt nicht für hybriden Open Access. Allerdings haben die Universitätsbibliothek und die Zentralbibliothek Zürich mit einer Reihe von wissenschaftlichen Verlagen so genannte Read & Publish-Verträge abgeschlossen, die den Forschenden der UZH die Möglichkeit bieten, kostenlos in einer grossen Zahl von hybriden Journals zu publizieren. Der SNF anerkennt solche Publikationen als Erfüllung der Open Access Reglemente.

Was ändert sich?

Neu gilt für den grünen Weg, dass das Manuskript ohne Sperrfrist (bisher: 6 Monate) mit einer CC-BY Lizenz (bisher: keine Anforderung) öffentlich zugänglich gemacht werden muss. Damit sind die Publikationen unmittelbar und ohne Einschränkungen weiter nutzbar, lediglich die Urheber müssen genannt werden. Damit folgt der SNF den Prinzipien von Plan S.

Was bedeutet das für die Forschenden?

Häufig geben Autor:innen bei der Publikation eines Manuskripts weitreichende Nutzungsrechte an den Verlag ab oder geben diesem eine ausschliessliche Lizenz zum Publizieren. Dies schränkt die Rechte der Autoren erheblich darin ein, was sie mit ihrem Manuskript tun dürfen. So können Autor:innen beispielsweise ihr Manuskript erst nach einer Sperrfrist von 12 Monaten auf einem Repository zugänglich machen oder dürfen nur die eingereichte Version, aber nicht die vom Verlag akzeptierte Version öffentlich machen. Sherpa/Romeo bietet hier eine gute Übersicht per Zeitschrift.

Diese Einschränkungen verhindern, dass Autor:innen die Open-Access Anforderungen des SNF erfüllen können. Der SNF übernimmt deshalb die von der cOAlition S entwickelte Strategie des Rechtevorbehalts («Rights Retention Strategy»): Damit behalten sich die Forschenden schon bei der Einreichung vor, ihr akzeptiertes Manuskript sofort und unter einer CC-BY Lizenz frei verfügbar zu machen und verweisen dabei auf ihre Verpflichtungen gegenüber dem SNF.


Laut Webseite von cOAlition S können Autor:innen folgenden Satz in die Fussnote ihres eingereichten Manuskripts einfügen:

«Diese Forschung wurde ganz oder teilweise von [Name des Geldgebers, Grant-Nummer xxxxx] finanziert. Zum Zwecke von Open Access hat der Autor/die Autorin eine CC-BY-Lizenz auf jede vom Autor akzeptierte Manuskriptversion angewendet, die aus dieser Einreichung hervorgeht.»

Nebst der Strategie des Rechtevorbehalts können Autor:innen auch versuchen, ihre Autorenrechte im Verlagsvertrag («Copyright Transfer Agreement» oder «Exklusive license to publish») auszuhandeln (z.B. mit Anpassung der Sperrfrist und Lizenz oder mit Einschränkungen des Vertrags auf die publizierte Version).

Was ändert sich nicht?

Die bisherige Open-Access-Finanzierung von Artikeln, Büchern und Buchkapiteln wird unverändert fortgesetzt. Zudem ändert sich auch nichts bezüglich den Open-Access Anforderungen für Büchern und Buchkapitel.

Wo finde ich Hilfe?

cOAlition S bietet auf ihrer Webseite Unterstützung für Autor:innen bei der Anwendung der Rights Retention Strategie. Auf der Webseite der Universitätsbibliothek finden sich zudem weitere Hilfestellung für die Selbstarchivierung.

Die Veranstaltungsreihe «Lunch&Learn Open Science» informiert zum Thema

An drei Veranstaltungen 2023 können Forschende der Universität Zürich sich zum Thema informieren. Die Veranstaltungen finden jeweils über Mittag von 12.30 bis 13.30 Uhr via Zoom statt.

  • Am 8. März spricht Tobias Philipp vom SNF über die neuen Open Access Regelungen
  • Am 5. April informieren Sally Rumsey and Johan Rooryck von der cOAlition S über die Rights Retention Strategy
  • Am 24. August spricht Suzanna Marazza von CCdigitallaw über Anforderungen von Forschungsförderern und wie sich diese mit den Bedingungen des Verlages vereinbaren lassen.

Mehr Informationen, Präsentationen der Veranstaltung (zum download) und Anmeldungen: https://t.uzh.ch/lunch

Melanie Röthlisberger, Open Science Services