Das totalrevidierte Reglement über den Einsatz von Informatikmitteln (REIM) und die Weisung über die Netzwerksicherheit (WNS) werden per 1. Januar 2023 universitätsweit in Kraft gesetzt.

· by Oliver De Boni · in Allgemein, Security, Services

Am 1.2.2022 hat die Universitätsleitung dem Entwurf für das totalrevidierte Reglement über den Einsatz von Informatikmitteln (REIM) zugestimmt und diesen für die UZH-interne Vernehmlassung gemäss Leitfaden zur Durchführung von Vernehmlassungen im Rechtsetzungsverfahren der UZH freigegeben. Des Weiteren hat die Universitätsleitung davon Kenntnis genommen, dass gleichzeitig auch der Entwurf für die Weisung Netzwerksicherheit (WNS), die von der Zentralen Informatik erlassen wird, in die Vernehmlassung gegeben wird. Wir haben am 21.2.2022 hier darüber informiert.

Gesamthaft gingen bei der Zentralen Informatik Stellungnahmen aus sechs Fakultäten, zwei Ständen und zwei Zentralen Diensten ein. Die Bearbeitung sämtlicher Stellungnahmen und Hinweise erwies sich als äusserst anspruchsvoll und aufwändig und nahm entsprechend viel Zeit in Anspruch. Im Vergleich zum Entwurf des REIM V2.0, der in die Vernehmlassung gegeben wurde, ist die nun vorliegende Version aufgrund der erhaltenen Stellungnahmen in enger Abstimmung mit der Abteilung Recht und Datenschutz nochmals wesentlich überarbeitet worden, mit dem Ziel, die Bestimmungen des REIM textlich zu vereinfachen und wo nötig zusätzlich zu präzisieren. Struktur und Reihenfolge der enthaltenen Bestimmungen wurden hierfür ebenfalls nochmals angepasst. Das totalrevidierte REIM wurde am 29.11.2022 von der Universitätsleitung erlassen und tritt per 1.1.2023 in Kraft. Das REIM gilt für alle Angehörigen und Organisationeinheiten der UZH und auch für Dritte, denen Zugriff auf Informatikmittel der UZH gewährt wird.

Die in Vernehmlassung gegebene Weisung über die Netzwerksicherheit (WNS) hat die Zentrale Informatik bereits am 1. Oktober 2020 für die eigene Einheit in Kraft gesetzt. Sie enthält detaillierte Vorgaben zu den organisatorischen und technischen Massnahmen zur Sicherstellung der Netzwerksicherheit. Aufgrund der Stellungnahmen wurden einzelne Ergänzungen oder Präzisierungen im WNS-Text vorgenommen. Zudem wurde ein Anhang mit verwendeten Abkürzungen ergänzt. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des neuen REIM wird die Zentrale Informatik die WNS universitätsweit in Kraft setzen. Für die Umsetzung und Einhaltung dieser Weisung gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten ab Inkrafttreten. Die WNS gilt für alle Organisationseinheiten der UZH und alle verbundenen externen Einheiten, welche selbständig Netzwerke oder Netzwerksegmente betreiben oder durch externe Anbieter betreiben lassen. Organisationseinheiten der UZH, welche ihre Netzwerke vollumfänglich durch die Zentrale Informatik betreiben lassen, müssen lediglich die im REIM ausgeführten Vorgaben berücksichtigen.

Das REIM ist auf der Webseite der Zentralen Informatik sowie ab Anfangs 2023 in der Rechtsammlung der UZH zu finden. Die WNS wird nur auf der Webseite der Zentralen Informatik publiziert.

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