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Asien-Orient-Institut

Anerkennung externer Leistungen

Allgemeines

Leistungen, die während eines Aufenthaltes an einer anderen Universität erbracht wurden, können an ein Studium an der Philosophischen Fakultät anerkannt werden. Formal wird die Anerkennung durch die Philosophische Fakultät geregelt. Dafür gelten die in den Bestimmungen zur Anerkennung von Studienleistungen genannten Rahmenbedingungen.

In fachlich-inhaltlicher Hinsicht wird über die anzuerkennenden Leistungen in Übereinstimmung mit den in der jeweiligen Studienordnung festgelegten Anforderungen des Curriculums entschieden.

Vorgehen Bachelor / Master

Wichtigste Voraussetzung für die Anerkennung von externen Leistungen (aus einem Auslandsaufenthalt oder von einer anderen Schweizer Universität) ist, dass Sie für die Zeit, für die Sie sich Leistungen anerkennen lassen wollen regulär an der Universität Zürich eingeschrieben sein müssen. Leistungen, die während eines Urlaubssemesters absolviert wurden, können nicht anerkannt werden.

Des weiteren muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes oder vor dem Erbringung von Leistungen an einer anderen Schweizer Universität eine  

Anerkennungsvereinbarung Ba / Ma (XLSX, 869 KB)

abgeschlossen werden (siehe auch dazu die oben erwähnten Richtlinien zur Anerkennung von Studienleistungen). Informieren Sie sich dafür vorgängig über das Lehrangebot der von Ihnen ausgewählten ausländischen Universität. Wenden Sie sich dann an die zuständige Studienfachberatung (siehe Seitenende), um eine Anerkennungsvereinbarung aufzusetzen. Diese kann im Bedarfsfall später jedoch noch angepasst werden (siehe Bestimmungen für die Anerkennung).

Bitte beachten: Informieren Sie sich über die notwendigen administrativen Schritte (Anmeldung, Registrierung, Einschreibung, Buchung etc.), die Sie zur Erbringung von Leistungen und zum Erwerb von ECTS Credits an anderen Schweizer Universitäten berechtigen. Extern erbrachte Leistungen können nur nach Vorlage von offiziellen Transcripts der jeweiligen Universität anerkannt werden.

Fachspezifische Informationen und Kontakte

In fachlich-inhaltlicher Hinsicht wird über die anerkennenden Leistungen in Übereinstimmung mit den in der jeweiligen Studienordnung festgelegten Anforderungen des Curriculums entschieden. Für Fragen dazu stehen Ihnen die Studienprogrammkoordination des Asien-Orient-Instituts sowie die Studienprogrammberatungen sowie zur Verfügung:

Studienprogrammberatung der Indologie

Studienprogrammberatung der Islamwissenschaft

Studienprogrammberatung der Japanologie

Studienprogrammberatung der Sinologie

Studienprogrammberatung der Gender Studies

Studienprogrammberatung der Modern Asian and Middle Eastern Studies

Studienprogrammberatung der Philosophie in Asien und der islamischen Welt