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Bitte beachten Sie unbedingt folgende Punkte:
Dies ist nur eine exemplarische Auflistung. Für die Angebote weiterer Hochschulen sollten Sie auf den entsprechenden Webseiten sorgfältig nachforschen und sich gegebenenfalls an die zuständige Administration wenden.
Am Asien-Orient-Institut bestehen unterschiedliche Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt. Im Rahmen von internationalen Programmen oder bilateralen Abkommen können einzelne Studiensemester im Ausland absolviert werden. Das Programm CH-Unimobil bietet die Möglichkeit, an einer anderen schweizerischen Hochschule ein bis zwei Semester zu studieren. Zentrale Informationen zu Mobilitätsprogrammen, Partneruniversitäten, organisatorischen Fragen etc. bietet die Abteilung für Internationale Beziehungen . Dort erhalten Sie ausserdem Unterstützung bei der ganz persönlichen Planung eines Auslandsaufenthaltes.
Insbesondere zur Vertiefung und Erweiterung studienrelevanter Sprachkenntnisse unterstützen darüberhinaus die Abteilungen die Studierenden bei der selbständigen Organisation von Aufenthalten im asiatischen oder arabischen Sprachraum. In einigen Fällen stehen dafür Stipendien zur Verfügung. Aktuelle Informationen zu Ansprechpersonen, Partneruniversitäten, Stipendienangeboten, Hinweise auf Informationsveranstaltungen finden Sie auf den Studienseiten der Abteilungen:
Modern Asian and Middle Eastern Studies
Leistungen, die während eines Aufenthaltes an einer anderen Universität erbracht wurden, können an ein Studium an der Philosophischen Fakultät anerkannt werden. Formal wird die Anerkennung durch die Philosophische Fakultät geregelt. Dafür gelten die in den Richtlinien zur Anerkennung von Studienleistungen genannten Rahmenbedingungen.
In fachlich-inhaltlicher Hinsicht wird über die anzuerkennenden Leistungen in Übereinstimmung mit den in der jeweiligen Studienordnung festgelegten Anforderungen des Curriculums entschieden.
Wichtigste Voraussetzung für die Anerkennung von externen Leistungen (aus einem Auslandsaufenthalt oder von einer anderen Schweizer Universität) ist, dass Sie für die Zeit, für die Sie sich Leistungen anerkennen lassen wollen, regulär an der Universität Zürich eingeschrieben sein müssen. Leistungen, die während eines Urlaubssemesters absolviert wurden, können nicht anerkannt werden.
Des weiteren muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes oder vor dem Erbringung von Leistungen an einer anderen Schweizer Universität eine
Anerkennungsvereinbarung BA / MA (XLSX, 869 KB)
abgeschlossen werden (siehe auch dazu die oben erwähnten Richtlinien zur Anerkennung von Studienleistungen). Informieren Sie sich dafür vorgängig über das Lehrangebot der von Ihnen ausgewählten ausländischen Universität. Wenden Sie sich dann an die zuständige Studienfachberatung (siehe Seitenende), um eine Anerkennungsvereinbarung aufzusetzen. Diese kann im Bedarfsfall später jedoch noch angepasst werden (siehe Richtlinien zur Anerkennung).
Bitte beachten: Informieren Sie sich über die notwendigen administrativen Schritte (Anmeldung, Registrierung, Einschreibung, Buchung etc.), die Sie zur Erbringung von Leistungen und zum Erwerb von ECTS Credits an anderen Schweizer Universitäten berechtigen. Extern erbrachte Leistungen können nur nach Vorlage von offiziellen Transcripts der jeweiligen Universität anerkannt werden.
In fachlich-inhaltlicher Hinsicht wird über die anzuerkennenden Leistungen in Übereinstimmung mit den in der jeweiligen Studienordnung festgelegten Anforderungen des Curriculums entschieden. Für Fragen dazu stehen Ihnen die Studienfachberatungen zur Verfügung:
Studienberatung der Gender Studies
Studienberatung der Islamwissenschaft
Studienberatung der Japanologie
sowie die
Studienprogrammkoordination des Asien-Orient-Instituts.
Weitere Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der Anerkennung finden Sie auf den Studienseiten der Abteilungen: