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Die Funktion der / des Prüfungsdelegierte/n wird am Asien-Orient-Institut derzeit von der Studienprogrammdirektion ausgeübt.
Der / die Prüfungsdelegierte ist für Entscheide bei Betrugshandlungen, für inhaltlich-wissenschaftliche Beschwerden und in Absprache mit dem Dekanat und den zuständigen Fächern für Zulassungsentscheide zuständig. Bei Zweifeln, für welches Programm eine Fachsperre gilt, obliegt ihr die Antragstellung bei der Studienkonferenz.
Gemäss §33 der Rahmenverordnung der Philosophischen Fakultät der UZH entscheidet der / die Prüfungsdelegierte zudem über die Genehmigung von Gesuchen zur Abmeldung von Leistungsnachweisen. Gesuche mit den erforderlichen Unterlagen, Nachweisen etc. nimmt die Studienprogrammkoordination des Asien-Orient-Instituts entgegen. Weitere Hinweise zur Abmeldung von Leistungsnachweisen und der allfälligen Stornierung von Modulen finden Sie auf den Studienseiten des Asien-Orient-Instituts.