Doktorat
Promotionsverordnung 2019 (PromVO 2019)
Die Verordnung über die Promotion an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich vom 1. Oktober 2018 ersetzt die Promotionsverordnung der Philosophischen Fakultät vom 8. Juli 2009.
Doktorierende, die vor Inkrafttreten dieser Promotionsverordnung mit ihrem Doktorat gemäss der Promotionsverordnung vom 8. Juli 2009 (siehe ganz unten) begonnen haben, können entweder in die neue Promotionsverordnung übertreten oder bis zum 31. Juli 2023 nach der alten Ordnung 2009 promoviert werden. In begründeten Fällen kann die Dekanin oder der Dekan eine Verlängerung dieser Frist gewähren. Ein erneuter Wechsel zur alten Ordnung ist ausgeschlossen.
Mehr Informationen zur Promotion an der Philosophischen Fakultät Doktorat und Graduiertenschule
Für organisatorische und administrative Fragen, kontaktieren Sie bitte unseren Doktoratskoordinator Sascha Völlmin.
Internationale Studierende: Bitte informieren Sie sich auch beim International Scholars Center.
Für fachliche Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre Betreuungskommission / Professor*in.
Beachten Sie auch die Liste der offenen, vergebenen und abgeschlossenen Dissertations- und Habilitationsprojekte.
Finanzierung
Es gibt keine eigentlichen Doktorats-Stipendien oder Graduiertenkollegs an der Universität Zürich. Doktoranden müssen daher selbst für ihre Finanzierung sorgen:
- Mitarbeiter der Universität Zürich können beim Forschungsfonds der Universität Zürich ein Stipendium für ihr Dissertationsprojekt beantragen.
- Manchmal ergeben sich auch Anstellungsmöglichkeiten im Rahmen laufender oder neu beantragter Projekte des Instituts.
- Verschiedene Stiftungen vergeben gezielt Dissertations-Stipendien.
Dauer
Für ein Doktorat sind in der Regel 4 bis 5 Jahre Vollzeitarbeit anzusetzen. Wenn auf eine Master- oder Lizenziatsarbeit in CL aufgebaut werden kann, sind evtl. 3 bis 4 Jahre genügend. Wenn daneben einer (nicht in engstem Zusammenhang mit dem Dissertationsprojekt stehenden, z.B. univeristätsexternen) Erwerbstätigkeit nachgegangen werden muss, verlängert sich die Zeit entsprechend, und die Erfolgsaussichten verschlechtern sich erfahrungsgemäss stark.
Wenn Sie sich für eine Promotion an der Universität Zürich interessieren, konsultieren Sie bitte zuerst die Webseiten der Universität Promovieren an der Universität Zürich. Sie beschreiben die allgemeinen Bedingungen und Voraussetzungen für das Promovieren an der Universität Zürich.
Im folgenden finden Sie zusätzliche und fachspezifische Bestimmungen zur Promotionsordnung (ab HS 2018)
Voraussetzungen
Zum Promotionsstudium im Fach Computerlinguistik und Phonetik kann zugelassen werden:
- wer einen Masterabschluss in einer staatlich anerkannten Universität erworben hat.
- wer eine verbindliche Betreuungsbestätigung von zwei Dozierenden erhalten hat.
Auch wenn alle Bedingungen erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf Zulassung.
Betreuer können zusätzliche Auflagen festlegen, welche Studierende während des Doktorats zwingend zu erfüllen haben.
Visumspflichtige Kandidaten müssen den Immigrationsbehörden der Schweiz gegenüber belegen können (mit Kontoauszügen von Banken etc.), dass sie während der Dauer des Doktoratsstudiums (mind. 4 Jahre) ihren Lebensunterhalt in der Schweiz aus eigenen Mitteln bestreiten könnten. (Die Lebenshaltungskosten in Zürich sind relativ hoch - unter CHF 36'000 pro Jahr wird es kaum gehen).
Studienleistungen und Prüfung
- Für den erfolgreichen Abschluss der Allgemeinen Doktoratsstufe sind Module im Umfang von 12 ECTS-Punkten zu absolvieren. Zu den Regeln für den Erwerb von ECTS-Punkten siehe gleich anschliessend.
- Die Dissertation ist in Form einer Monographie zu verfassen. Eine kumulative Dissertation ist möglich nach Absprache mit dem Betreuer.
- Die Promotionsprüfung besteht aus einem Kolloquium aus dem Gebiet der Dissertation. Die Dauer des Kolloquiums beträgt 60-90 Minuten. Das Promotionskolloquium ist fakultäts-öffentlich: alle Mitglieder der Philosophischen Fakultät sind als Publikum zugelassen.
Erwerb von ECTS-Punkten
Anrechenbar sind alle Doktoratsmodule der UZH gemäss VVZ. Zudem ist es grundsätzlich möglich, jedes MA-Modul ans Doktorat anzurechnen.
Zusätzlich zu den UZH-Modulen angerechnet werden können:
- Überfachlichen Kompetenzen
- Sprachkurse des Sprachenzentrums (gelten auch als Überfachl. Kompetenzen). Die Sprachen können aber nicht Deutsch, Englisch, oder Sprache(n) der Diss sein.
Externe anrechenbare Veranstaltungen sind:
- Summer/Winter Schools
- Lehrveranstaltungen/Workshops
- externe Überfachl. Kompetenzen (universitäre Kurse)
In den meisten Fällen braucht es dazu eine Teilnahmebestätigung oder ein Transcript einer anderen Uni.
Es gibt keine Mimimal- oder Maximalzahl Überfachl. Kompetenzen.
Reglemente
Das Doktorat nach Promotionsverordnung wird geregelt durch:
Alte Promotionsverordnung 2009
Veraltet!
- Die Promotionsverordnung der Philosophischen Fakultät für ein Doktorat, das nach dem 1. August 2009 begonnen worden ist, sieht zwei verschiedene Arten der Promotion vor: Eine schwach strukturierte (bei der aber dennoch eine gewisse Anzahl von Kreditpunkten erworben werden muss) und eine stärker strukturierte (mit umfangreichen Punkteanforderungen). In den Fächern "Computerlinguistik" und "Computerlinguistik und Sprachtechnlogie" wird nur das erste Programm angeboten werden. Das Institut für Computerlinguistik partizipiert aber am Doktoratsprogramm Linguistik: Sprachstruktur · Sprachvariation · Sprachgeschichte. Die erlaubt es Studierenden, auch in den Fächern "Computerlinguistik" und "Computerlinguistik und Sprachtechnologie" in einem strukturierten Progamm zu promovieren.
- Beachten Sie auch die Liste der offenen, vergebenen und abgeschlossenen Dissertations- und Habilitationsprojekte.
Reglemente
Das Doktorat nach Promotionsverordnung 2009 wird durch die folgenden Dokumente geregelt: