FAQ
Masken:
Muss an der UZH eine Maske getragen werden?
Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage besteht keine Maskenpflicht an der UZH. Es steht allen UZH-Angehörigen und Gästen frei, in den Räumlichkeiten der Universität eine Maske zu tragen. Wir bitten Sie, individuelle Schutzbedürfnisse zu respektieren. Bitte beachten Sie zudem die die jeweils aktuellen Hygiene- und Verhaltensempfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG):
BAG: So schützen wir uns
Wie wähle ich die richtige Maske aus?
Das BAG empfiehlt in der Regel das tragen einer Hygienemaske oder einer industriell gefertigte Textilmaske (Community-Maske). Die Hygienemasken sind Medizinprodukte und müssen die Anforderungen an die Norm EN 14683 erfüllen und mit einem CE-Zeichen markiert sein. Es gibt drei Typen dieser Masken (Typ I, Typ II und Typ IIR). Medizinische Fachpersonen müssen Typ II und Typ IIR tragen. Typ I kann von Patienten und im Kontext einer Pandemie von der Bevölkerung getragen werden. Für die industriell gefertigte Textilmaske (Community-Maske) gelten die Empfehlungen der Swiss National COVID-19 Science Task Force. Selbst genähte Masken werden vom BAG nicht empfohlen. Schals und Tücher gelten nicht als Masken.
Atemschutzmasken (z. Bsp. FFP2- oder KN95-Masken) gelten als persönliche Schutzausrüstung.
Für den Gebrauch in Alltagssituationen sind Hygienemasken ausreichend. Atemschutzmasken können aber für Personen, die ein erhöhtes Schutzbedürfnis haben oder in Situationen, in denen ein erhöhtes Übertragungsrisiko besteht (z. B. geschlossene und schlecht belüftete Bereiche), sinnvoll sein.
Auf dem Markt gibt es auch Atemschutzmasken mit Ventilen. Solche Masken empfehlen wir ausdrücklich NICHT, denn diese filtern nicht beim Ausatmen und tragen eher zur Virenverbreitung bei.
Wo können an der UZH Masken gekauft werden?
Masken können an verschiedenen Standorten des ZFV gekauft werden (Stand Januar 2021)
- Standort Irchel: Seerose, Café Complet
- Standort Zentrum: Platte 14, Café Complet
Am Standort Irchel steht vor dem Eingang zum Gebäude Y23 / Infoschalter Betriebsdienst Irchel zusätzlich ein Maskenautomat zur Verfügung.
Ich bin Student:in und gelte als besonders gefährdete Person. Kann ich kostenlos Schutzmasken beziehen?
Besonders gefährdete Studierende erhalten kostenlos 70 FFP2-Masken pro Semester zur Teilnahme an Präsenzveranstaltungen. Dazu müssen sie die nachfolgenden Dokumente sowie ihre Postanschrift per E-Mail an arbeitsmedizin@su.uzh.ch senden:
- Arztzeugnis als Bestätigung, dass sie gemäss Anhang 7 der Covid19-Verordnung zu einer besonders gefährdeten Gruppe gehören
- Kopie/Scan der gültigen Legitimationskarte
Nach Prüfung der Dokumente werden den Studierenden 70 FFP2-Masken per Post direkt nach Hause geliefert.
Werden die Masken von der UZH finanziert?
Generell sind Studierende und Externe für ihre persönliche Ausstattung mit Schutzmasken selbst verantwortlich. Ausgenommen sind besonders gefährdete Studierende. Diese erhalten kostenlos 70 FFP2-Masken pro Semester zur Teilnahme an Präsenzveranstaltungen. Dazu müssen sie die nachfolgenden Dokumente sowie ihre Postanschrift per E-Mail an arbeitsmedizin@su.uzh.ch senden:
- Arztzeugnis als Bestätigung, dass sie gemäss Anhang 7 der Covid19-Verordnung zu einer besonders gefährdeten Gruppe gehören
- Kopie/Scan der gültigen Legitimationskarte
Nach Prüfung der Dokumente werden den Studierenden 70 FFP2-Masken per Post direkt nach Hause geliefert.
Studium und Prüfungen:
Besteht für Präsenz-Lehrveranstaltungen eine Pflicht, diese auch als Livestream oder Podcasts zur Verfügung zu stellen oder kann es sein, dass gewisse Vorlesungen ausschliesslich in Präsenz stattfinden werden?
Nein, es besteht auf gesamtuniversitärere Ebene keine Pflicht für Livestreams oder Podcasts. Daher gibt es Veranstaltungen, die ausschliesslich in Präsenz stattfinden.
Gewisse Fakultäten haben das Angebot von Livestreams und Podcasts jedoch verpflichtend gemacht; bitte informieren Sie sich auf der Website der entsprechenden Fakultät.
Wieso wird die Entscheidung über die Prüfungsdurchführungen den einzelnen Fakultäten überlassen? Wäre eine gesamtuniversitäre Regelung nicht fairer und einfacher?
Die Prüfungsformen an der Universität Zürich sind so vielfältig wie die Ausbildungen, welche die Fakultäten anbieten. Die Anforderungen an das Medizinstudium unterscheiden sich beispielsweise von den denjenigen an ein Germanistikstudium. So verschieden die Anforderungen, so unterschiedlich sind die Lehr- und Prüfungsformate und auch die Prüfungszeitpunkte. Manche Fachbereiche überprüfen den Lernfortschritt mit schriftlichen Semesterendprüfungen, an denen eine grosse Zahl von Studierenden teilnehmen. Andere Fachbereiche überprüfen ihre Lernziele vor allem veranstaltungsbegleitend oder mit schriftlichen Arbeiten. Für eine so vielfältige Hochschule existieren deshalb keine allgemeingültigen Lösungen, welche gleichzeitig fair und sachgerecht wären. Deshalb liegt die fachgerechte Umsetzung der gemeinsam beschlossenen Grundsätze bei den Fakultäten. Die Universitätsleitung hat vollstes Vertrauen, dass die Fakultäten Lösungen entwickeln, welche gleichzeitig der Situation der Studierenden Rechnung tragen und die Ausbildungsziele in ihren Fächern sicherstellen.
Wann wird entschieden, ob die Prüfungen online oder nicht doch vor Ort stattfinden?
In der Regel sind die Durchführungstermine und -formate bereits festgelegt und im Vorlesungsverzeichnis publiziert oder über andere Kommunikationskanäle der Fakultäten kommuniziert worden. Alle Fakultäten wurden aufgefordert, ihre Dozierenden darauf hinzuweisen, diese Angaben im Vorlesungsverzeichnis genau einzutragen, damit alle Studierenden bereits bei der Buchung wissen, worauf sie sich einlassen. Das gilt aber alles unter dem Vorbehalt von bestimmten behördlichen Vorgaben. Wenn sich an der Situation nichts ändert, ändern sich auch die Durchführungsmodalitäten grundsätzlich nicht.