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An der UZH studieren

Schutzstatus S

Um Geflüchteten vom Ukrainekrieg schnell und unbürokratisch Schutz zu gewähren, hat der Bundesrat den «Schutzstatus S» aktiviert:

Hinweis: Die UZH hat weder Einfluss auf den Prozess zur Vergabe des Schutzstatus S noch auf die örtliche Zuordnung.

Überblick zum Hochschulzugang in der Schweiz

Folgende Website gibt Geflüchteten, die studieren wollen, und Personen, die sie dabei unterstützen, einen Überblick zum Hochschulzugang in der Schweiz:
in Deutsch: www.perspektiven-studium.ch
in Englisch: www.perspektiven-studium.ch/en

Gaststudium

Die UZH bietet Unterstützung für  BA-, MA-, und PhD-Studierende von ukrainischen Hochschulen an, um als Gaststudierende an die UZH zu kommen. Die Studiengebühren werden erlassen.

Kriterien für das Gaststudium:

  • Das Studium an der Heimuniversität wurde bereits aufgenommen
  • Die Heimuniversität liegt in der Ukraine
  • Genügend Kenntnisse in der Unterrichtssprache (in der Regel Deutsch und Englisch auf mind. Niveau B1-B2)
  • Passendes Studienprogramm an der UZH
    Bachelorprogramme
    Masterprogramme
    Doktoratsprogramme

Ein reguläres Gaststudium in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin ist grundsätzlich nicht möglich.

Anmeldung zum Gaststudium

Global Student Experience: Gaststudierende

Sprachkurse

Das Sprachenzentrum der UZH und ETH bietet Sprachkurse, Aktivitäten und Lernressourcen für eingeschriebene Studierende und Forschende der UZH und ETH aus der Ukraine an.
Sprachenzentrum: Sprachkurse für ukrainische Studierende und Forschende (auf Englisch)

Reguläres Studium

Für eine Zulassung zu einem regulären Bachelor-, Master oder Doktoratsstudium müssen die allgemein geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Bachelorstudium

Für Personen mit einem ukrainischen Reifezeugnis setzt die Zulassung zu einem Bachelorstudium Folgendes voraus:

  • Ukrainisches Reifezeugnis + von der UZH anerkanntes zweijähriges Studium. ECTS Credits, die in einem Gaststudium der UZH erworben wurden, werden bei der Zulassungsprüfung mitberücksichtigt. Die an der UZH erworbenen ECTS Credits müssen an den betreffenden Studiengang der Heimuniversität angerechnet werden können.
  • Von der UZH anerkanntes Deutschzertifikat Niveau C1

Weitere Informationen:

Zulassung zum Bachelorstudium
Länderspezifische Zulassungsvoraussetzungen für ein Bachelorstudiu
Sprachliche Anforderungen

Masterstudium

Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt Folgendes voraus:

  • Bachelordiplom einer staatlich anerkannten Universität
  • Fachliches Anforderungsprofil muss erfüllt sein
  • Von der UZH anerkanntes Deutsch- oder Englischzertifikat Niveau C1 (je nach Studienprogramm)

Weitere Informationen:

Zulassung zum Masterstudium
Sprachliche Anforderungen

Doktoratsstudium

Die Zulassung zu einem Doktoratsstudium setzt Folgendes voraus:

  • Masterdiplom einer staatlich anerkannten Universität
  • Zusage einer oder ggf. mehrerer Betreuungspersonen
  • Im Falle eines Doktoratsprogramms: vorgängige Aufnahme in ein Doktoratsprogramm

Weitere Informationen:

Zulassung zum Doktoratsstudium

Medizinische Bachelor- und Masterstudiengänge

Die medizinischen Bachelor- und Masterstudiengänge (Humanmedizin, Chiropraktische Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin) sind zulassungsbeschränkt. Für Ausländerinnen und Ausländer gelten besondere Zugangsvorrausetzungen. Ukrainische Studierende erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht, auch wenn sie über den Schutzstatus S verfügen.

Kontakt

Für weiterführende Informationen zur finanziellen, organisatorischen, beratenden und betreuenden Unterstützung nutzen Sie bitte das Kontaktformular:
Kontaktformular Ukraine-Hilfe Universität Zürich

Weiterführende Informationen