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Deutsches Seminar

Abschluss des Masterstudiums

Anmeldung zum Abschluss des Masterstudiums

Wenn Sie die Bestehensvoraussetzungen für Ihre Studienprogramme erfüllt haben, können Sie sich zum Abschluss des Masterstudiums anmelden. Zum Ablauf der fristgerechten Anmeldung informieren Sie sich bitte auf der Website des Studiendekanats

Die Masterarbeit am Deutschen Seminar

Für den Erwerb des akademischen Grades "Master of Arts" müssen Sie in Ihrem Major-Studienprogramm eine längere wissenschaftliche Arbeit verfassen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Masterarbeit am Deutschen Seminar:

  • Umfang: 180'000-240'000 Zeichen inkl. Leerzeichen (60-80 Seiten); 30 ECTS Credits
  • Teilgebiet und Thema: nach Wahl in Absprache mit der Betreuungsperson
  • Betreuungsberechtigte Personen: Angehörige des Deutschen Seminars aus dem Kreis der ordentlichen und ausserordentlichen Professor:innen, der Assistenzprofessor:innen, der Titularprofessor:innen und der Privatdozierenden
     

Zeitlicher Ablauf und Vorgehen bei der Organisation der Masterarbeit

  1. Vor, spätestens während Buchungsfrist: Abklären, ob die Betreuungsperson der Wahl zur Verfügung steht; Vereinbarung von Thema und Arbeitstitel in der Sprechstunde
  2. Während Buchungsfrist: Ausfüllen des DS-Webformulars zur Anfrage der Betreuungsvereinbarung für die Masterarbeit
  3. Nach Erhalt der Betreuungsbestätigung (Mail): Buchen des Moduls "Masterarbeit" im Studierendenportal
    Wichtig: zuerst die Betreuung klären, dann das Modul buchen (vgl. §31 der Studienordnung)
  4. Nach Stornofristende: der Aufforderung des Studiendekanats zur Eingabe der Eckdaten folgen; s. Details auf der Website des Studiendekanats
  5. Verfassen der Arbeit und fristgerechte* Abgabe bei der Betreuungsperson: 1. Dezember (bei Buchung im FS) bzw. 1. Juni (bei Buchung im HS), digital oder auf Papier, gemäss Wunsch der Betreuungsperson

Die Masterarbeit ist regulär zweisemestrig, kann aber auf Wunsch und in Absprache mit der Betreuungsperson auch einsemestrig absolviert werden (s. Zweisemestrige Module). Es gelten die genannten Fristen 1. Juni / 1. Dezember.
* Fristerstreckung nur mit Begründung und nicht länger als 1 Monat (zum Vorgehen s. Verhinderungsgrund)

Weiterführende Informationen

Informationen der Philosophischen Fakultät

Auf den Seiten der Philosophischen Fakultät der Philosophischen Fakultät finden Sie wichtige Informationen zum Studienabschluss.