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Lehrveranstaltungen an der UZH können nur durchgeführt werden, wenn sie von mindestens drei immatrikulierten Studierenden/Doktorierenden gebucht und besucht werden.
Die Absage einer Lehrveranstaltung ist bis zum Ende der Buchungs-/Stornierungsfrist möglich. Im Basisstudium (Basismodul I und II) werden die Buchungszahlen der Veranstaltungen am Ende der ersten Semesterwoche geprüft. Falls eine Gruppe zu wenig Buchungen aufweist, wird die Lehrveranstaltung abgesagt, wenn es in den anderen Gruppen genug freie Plätze gibt.
Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, wird den Dozierenden 0.5 SWS gutgeschrieben oder es erfolgt eine äquivalente monetäre Entschädigung.