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Die Lehrleistung der Dozierenden an der Universität Zürich erfolgt auf der Basis von «Semesterwochenstunden» (SWS). Am Historischen Seminar umfasst eine Lehrveranstaltung 2 SWS. Eine Ausnahme bildet das Co-Teaching; diese Lehre wird mit 1 SWS pro Dozent*in als Lehrleistung angerechnet beziehungsweise entlohnt.
Die Anstellungen der am Historischen Seminar angestellter Professor*innen, Oberassistierenden und Assistierenden beinhalten einen Anteil für die Lehre. Wenn bei den Lohnverhandlungen nicht anders vereinbart, gelten folgende Richtwerte (Personalverordnung der Universität Zürich PVO-UZH):
Die Lehrpflicht besteht ab Anstellungsbeginn und muss zum Ende der Anstellung erbracht worden sein. Eine erste Lehrleistung soll spätestens im zweiten Semester nach Stellenantritt erbracht werden. Darüber hinaus steht es den Dozierenden (Professor*innen ausgenommen) frei, zu welchem Zeitpunkt sie ihre Lehrpflicht während der Anstellung erfüllen wollen. Lehre kann für mehrere Semester vorgeleistet oder nachgeholt werden. Zu viel geleistete Lehre (ab +0.5 SWS) wird nach Anstellungsende ausbezahlt, zu wenig geleistete Lehre (ab -0.5 SWS) muss durch eine rechtzeitige Reduktion des Beschäftigungsgrades wett gemacht werden.
Für an der Universität Zürich angestellte Assistierende, Oberassistierende, wissenschaftlichen Mitarbeitende und Drittmittelangestellte besteht die Möglichkeit, ihre Anstellungsprozente für die Lehre am Historischen Seminar aufstocken zu lassen. Bei Assistierenden und Oberassistierenden beträgt die Lehraufstockung der Stellenprozente 10% pro zusätzlicher SWS. Bei Drittmittelangestellten und wissenschaftlichen Mitarbeitenden beträgt die Lehraufstockung der Stellenprozente 7.5 % pro SWS.
Lehraufstockungen erfolgen unbefristet bzw. bis zum Ende der Anstellung. Die Lehraufstockungen werden bedarfsorientiert vergeben. Es gibt keinen Anspruch auf eine Aufstockung.
Personen, die gerne mehr lehren würden und an einer Aufstockung interessiert sind, melden sich bitte bei der Koordination Lehrplanung.
Neben Dozierenden mit öffentlich-rechtlicher Anstellung (Professor*innen, Oberassistierende, Assistierende, Wissenschaftliche Mitarbeitende und Drittmittelangestellte mit Lehrpflicht oder Lehraufstockung) gibt es Dozierende mit privatrechtlicher Lehranstellung. Eine Lehranstellung sieht weder ein Recht noch eine Pflicht zu lehren vor. Ob Lehrangestellte in einem bestimmten Semester eine Lehrveranstaltung durchführen, hängt von deren Kapazitäten und vom Bedarf des Historischen Seminars ab.
Seminare werden zweisemestrig gebucht (mit Ausnahme von Basismodul I und II). Für Lehrangestellte erfolgt auch die Entlohnung zweisemestrig:
Neue Dozierende an der Universität Zürich werden mit einem Meldeformular an die Abteilung Personal gemeldet. Dieses Formular erhalten Sie unaufgefordert mit der Lehrauftragsbestätigung durch die Koordination Lehrplanung. Wir bitten Sie, allfällige nachträglichen Mutationen dem Seminarsekretariat mitzuteilen. Die Abteilung Personal sorgt für die weitere Administration der Lehraufträge und die Auszahlung der Entschädigungen. Kurz vor Beginn der Vorlesungszeit erhalten die Dozierenden ihre Zugangsdaten, die sie für zahlreiche weitere Dienste benötigen. Bitte stellen Sie sicher, dass die E-Mails auf Ihr UZH-E-Mail-Konto Sie erreichen (ggf. durch Weiterleitung).
Es gibt keine Fahrspesenentschädigung für Dozierende.