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Allen Dozierenden (mit Ausnahme der Lehrstuhlinhaber*innen) stehen pro Lehrveranstaltung 150 CHF zur Verfügung, wenn sie externe Gäste in ihre Veranstaltung einladen. Der Betrag kann für Reisespesen oder als Honorar verwendet werden. Für die konkrete Abwicklung kontaktieren Sie bitte die Geschäftsführung des Historischen Seminars.
Exkursionsgelder können für folgende Zwecke verwendet werden:
Beantragt werden kann eine Rückerstattung der Ausgaben für die Studierenden, den Dozenten bzw. die Dozentin und für eine Begleitperson mit UZH-Anbindung.
Von Exkursionen im Basismodul I abgesehen, gilt für die Lehrstühle Folgendes:
Wie bei Anträgen, Zusprachen und Auszahlungen vorgegangen wird, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt (PDF, 287 KB).