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Institut für Erziehungswissenschaft

Praktikumslehrpersonen

Voraussetzungen für die Mitwirkung im Lehrdiplomstudiengang

Die Übungslehrpersonen und die Praktikumslehrpersonen nehmen eine zentrale Funktion in der Ausbildung von angehenden Lehrpersonen ein (vgl. Profil Praktikumslehrpersonen (PDF, 57 KB)). Sie verfügen über die folgenden Voraussetzungen:

Interesse am Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen»

Lehrerinnen und Lehrer, die unsere Studierenden in den berufspraktischen Ausbildungsteilen betreuen möchten, informieren sich anhand der Reglemente und Wegleitungen über den Lehrgang, insbesondere über die berufspraktische Ausbildung, und bewerben sich anschliessend bei uns (PDF, 105 KB) für diese Aufgabe.

Berufserfahrung

Übungslehrpersonen und Praktikumslehrpersonen verfügen über mehrjährige Unterrichtserfahrung und kennen möglichst alle Klassenstufen von der Probezeit bis zur Matura aus eigener Erfahrung.

Pensum

Weil die Praktikantinnen und Praktikanten im ersten Praktikum mindestens 30 Lektio- nen unterrichten, beträgt das Pensum der Praktikumslehrpersonen wenn möglich mindestens 16 Wochenlektionen. Zusätzlich hospitieren die Praktikantinnen und Praktikanten 20 Lektionen. Die Hospitationen können auch bei anderen Lehrpersonen an der Schule stattfinden. Bei kleinerem Pensum empfiehlt es sich, das Praktikum zu zweit, also zusammen mit einer Kollegin oder einem Kollegen zu betreuen.

Einführungskurs

Praktikumslehrpersonen besuchen als Einstieg in die Tätigkeit als Ausbildnerin oder Ausbildner den «Einführungskurs für Praktikumslehrpersonen der Universität Zürich». Dieser wird immer im September angeboten. Bei zahlreichen Anmeldungen ist eine weitere Durchführung im März möglich.

Bereitschaft zur Weiterbildung

Praktikumslehrpersonen bilden sich bezüglich der Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten und der Unterrichtstätigkeit an Maturitätsschulen weiter.

Unterstützung der Schulleitung

Da eine professionelle Praktikumsbetreuung sowohl von der Eignung als auch von den vorhandenen Ressourcen abhängt, ist es wichtig, dass die Schulleitung bei der Frage, wer diese Aufgabe übernehmen soll und kann, miteinbezogen wird. Sie erteilt der Lehrperson die Einwilligung dazu und unterstützt sie in ihrem Tun.

Aufgaben der Praktikumslehrpersonen

Mitwirkung im Hospitationspraktikum

Im Hospitationspraktikum geben Sie zwei bis vier (hospitierenden) Studierenden während 10 Lektionen Einblick in Ihren Unterrichtsalltag. Das Hospitationspraktikum wird direkt von der Studienberaterin des Lehrdiplomstudiengangs organisiert.

Nach Abschluss des Hospitationspraktikums füllen Sie bitte dieses Formular (PDF, 162 KB) vollständig aus und schicken uns das unterschriebene Dokument per Post oder per E-Mail. Gemäss Entschädigungsreglement LLBM beträgt die Entschädigung für die Betreuung von zwei Studierenden CHF 200, für jede/n weitere/n Studentin/Studenten zusätzlich CHF 50.

Betreuung von Übungslektionen

Während der Fachdidaktikkurse absolvieren die Studierenden 10 Übungslektionen (5 hospitieren / 5 unterrichten) – im Fach «Wirtschaft und Recht» werden 20 Übungslektionen absolviert. Die Zuteilung der Übungslektionen erfolgt durch die Dozierenden für Fachdidaktik.

Nach Abschluss der Übungslektionen schreibt die Übungslehrperson einen kurzen Bericht, schickt diesen der bzw. dem Dozierenden für Fachdidaktik, füllt dieses Formular (PDF, 162 KB) vollständig aus und schickt es – unterschrieben – der Administration LLBM. Das Honorar beträgt gemäss Entschädigungsreglement LLBM CHF 105 pro Lektion für die Betreuung der von der bzw. dem Studierenden unterrichteten Lektionen.

Betreuung von Unterrichtspraktika

Im Studiengang Lehrdiplom für Maturitätsschulen absolvieren alle Studierenden zwei Unterrichtspraktika, die in der Wegleitung zur berufspraktischen Ausbildung detailliert beschrieben sind und weiter unten in Bezug auf die Aufgaben der Praktikumslehrperson ausgeführt werden.

Als Praktikumslehrperson geben Sie der Praktikantin bzw. dem Praktikanten Einblick in Ihren Unterrichtsalltag und lassen sie/ihn selber unterrichten. Am Ende des jeweiligen Praktikums verfasst die Praktikumslehrperson einen Bericht (PDF, 206 KB), auf den – zusammen mit einer Standortbestimmung des/der Studierenden sowie dem Praktikumsjournal im ersten Praktikum (PDF, 179 KB) – bei der Schlussbesprechung Bezug genommen wird.

Bitte beachten Sie:

  • Die verbindliche Zuteilung zur Praktikumsbetreuung erfolgt ausschliesslich durch die Praktikumsadministration der Abteilung LLBM.
  • Neben dem regulären Unterricht ist es auch möglich, mit der Praktikantin bzw. dem Praktikanten im Rahmen von besonderen Unterrichtsaktivtäten wie Exkursionen, Projektwochen, etc. zu arbeiten (vgl. Studienordnung § 28 und § 33, Abs. 3)

Betreuung des ersten Unterrichtspraktikums – das Praktikum I

Das Praktikum I ist entweder das erste Praktikum im einzigen Unterrichtsfach oder das Praktikum im ersten Unterrichtsfach.

Das erste Praktikum umfasst für die Studierenden insgesamt 50 Lektionen, die reduzierte Version umfasst 30. Als Praktikumslehrerin bzw. -lehrer geben Sie der Praktikantin / dem Praktikanten Einblick in Ihren Unterrichtsalltag und lassen sie/ihn während mindestens 30 (red. Praktikum: 20) Lektionen selber unterrichten.

Nach Abschluss des Praktikums erstellen Sie einen ausführlichen Bericht anhand der im Formular zum Praktikumsbericht (PDF, 206 KB) aufgeführten Aspekte. Das Formular selber dient – ausgefüllt und von beiden Seiten unterschrieben – als Deckblatt zum ausformulierten Bericht. Der/die Studierende erstellt ein Praktikumsjournal (PDF, 179 KB) sowie eine Standortbestimmung (DOCX, 46 KB). Diese Dokumente sind Grundlage für das Abschlussgespräch der Praktikumslehrperson mit dem Praktikanten / der Praktikantin.

Das Honorar beträgt gemäss Entschädigungsreglement LLBM CHF 3200 (red. Praktikum: 2200). Die Praktikumsadministration der Abteilung LLBM veranlasst nach Eintreffen folgender Dokumente die Honorarauszahlung: Praktikumsbericht, Formular zum Praktikumsbericht, Praktikumsjournals sowie Abrechnungsformular.

Betreuung des zweiten Unterrichtspraktikums – das Praktikum II-E

Im zweiten Praktikum im einzigen Unterrichtsfach (Praktikum II-E) werden einzelne fachspezifische Aspekte im Unterricht vertieft. Es dauert insgesamt 40 Lektionen, davon sind ca. 15 für die Hospitation und mind. 25 fürs Unterrichten durch die Praktikantin / den Praktikanten vorgesehen.

Nach Abschluss des Praktikums erstellen Sie einen kurzen Bericht anhand der im Formular zum Praktikumsbericht (PDF, 206 KB) aufgeführten Aspekte. Das Formular selber dient – ausgefüllt und von beiden Seiten unterschrieben – als Deckblatt für den ausformulierten Bericht. Der/die Studierende erstellt  eine Standortbestimmung (DOCX, 45 KB). Diese Dokumente sind Grundlage für das Abschlussgespräch der Praktikumslehrperson mit dem Praktikanten / der Praktikantin.

Das Honorar beträgt gemäss Entschädigungsreglement LLBM CHF 2500. Die Praktikumsadministration der Abteilung LLBM veranlasst nach Eintreffen folgender Dokumente die Honorarauszahlung: Praktikumsbericht, Formular zum Praktikumsbericht, sowie Abrechnungsformular.

Betreuung des zweiten Praktikums im Unterrichtsfach W+R – das Praktikum II-W
Betreuung des Praktikums im zweiten Unterrichtsfach – das Praktikum II-Z
Betreuung des Praktikums im zusätzlichen Unterrichtsfach – das Praktikum Z

Im zweiten Praktikum im Fach «Wirtschaft und Recht» bzw. im Praktikum im zweiten Unterrichtsfach bzw. im zusätzlichen Unterrichtsfach betreuen Sie die Studierenden während 30 Lektionen, davon sind ca. 10 für die Hospitation und mind. 20 fürs Unterrichten durch die Praktikantin / den Praktikanten vorgesehen.
Studierende des zusätzlichen Unterrichtsfachs «Wirtschaft und Recht» absolvieren zwei Praktika: Das Praktikum Z-W1 an einem Gymnasium und das Praktikum Z-W2 an einer kaufmännischen Berufsfachschule.

Nach Abschluss des Praktikums erstellen Sie einen Praktikumsbericht anhand der im Formular zum Praktikumsbericht (PDF, 206 KB) aufgeführten Aspekte. Das Formular selber dient – ausgefüllt und von beiden Seiten unterschrieben – als Deckblatt für den ausformulierten Bericht. Der/die Studierende erstellt  eine Standortbestimmung. Diese Dokumente sind Grundlage für das Abschlussgespräch der Praktikumslehrperson mit dem Praktikanten / der Praktikantin.

Das Honorar beträgt gemäss Entschädigungsreglement LLBM CHF 2000. Die Praktikumsadministration der Abteilung LLBM veranlasst nach Eintreffen folgender Dokumente die Honorarauszahlung: Praktikumsbericht, Formular zum Praktikumsbericht, sowie Abrechnungsformular.

Ablauf bei Praktikumsabschluss – Dokumente und Abrechnungen

Hospitationspraktikum

Nachdem die Studierenden die 10 Lektionen hospitiert haben, füllen Sie

Übungslektionen

Nachdem die Studentin / der Student die mit der/dem Dozierenden für Fachdidaktik vereinbarte Anzahl Lektionen unterrichtet hat,

Praktikum I

Nach Abschluss des ersten Unterrichtspraktikums erstellt der/die Praktikant/in das Praktikumsjournal und die Praktikumslehrperson den Praktikumsbericht. Beide Dokumente sind Gegenstand der Schlussbesprechung und werden nach der Besprechung von der Praktikumslehrperson zusammen mit dem Formular zum Praktikumsbericht (PDF, 206 KB)  der Praktikumsadministration der Abteilung LLBM geschickt. Die Praktikumsadministration der Abteilung LLBM veranlasst nach Eintreffen folgender Dokumente die Honorarauszahlung: Praktikumsbericht, Formular zum Praktikumsbericht, Praktikumsjournals sowie Abrechnungsformular.

Praktikum II-E, II-Z und Z

Nach Abschluss Unterrichtspraktikums II erstellt die Praktikumslehrperson den Praktikumsbericht. Dieser liegt idealerweise bereits bei der Schlussbesprechung vor und wird nach der Besprechung von der Praktikumslehrperson zusammen mit dem Formular zum Praktikumsbericht (PDF, 206 KB) der Praktikumsadministration der Abteilung LLBM geschickt. Die Praktikumsadministration der Abteilung LLBM veranlasst nach Eintreffen folgender Dokumente die Honorarauszahlung: Praktikumsbericht, Formular zum Praktikumsbericht, sowie Abrechnungsformular.

Formulare und Merkblätter

In der nachfolgenden Übersicht sind die im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung relevanten Formulare und Merkblätter aufgeführt.

Weiterführende Informationen

Praktikumslehrperson werden

Sind Sie interessiert an einer Tätigkeit als Praktikumslehrperson? So schicken uns bitte das ausgefüllte Formular zum Mitwirkung:

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