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Das Proseminar Privatautonomie im Schuldrecht soll den Studierenden die Grenzen der Vertragsfreiheit illustrieren. Das schweizerische Vertragsrecht basiert auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Diese ist in der Privatrechtsordnung zentral. So kann jede potentielle Vertragspartei grundsätzlich frei entscheiden, ob und mit wem sie welchen Vertrag zu welchen Konditionen eingeht. Dennoch gibt es absolute Schranken der Privatautonomie, wie etwa in der Rechts- oder Sittenwidrigkeit oder der Übervorteilung der gegenüberstehenden Vertragspartei. Ziel der Veranstaltung ist es, diese Schranken zu beleuchten.
Das Verständnis der Thematik wird anhand der Analyse, Diskussion und Kommentierung einschlägiger Rechtsprechung des Bundesgerichts, kantonaler Gerichte, sowie von wissenschaftlichen Beiträgen gefestigt. Die Studierenden lernen ausserdem anhand dieser Materialien, sich kritisch mit Gerichtsurteilen und der Perspektive der Lehre auseinanderzusetzen. Die Interaktivität und Diskussion der Themen sowie das Aneignen des rechtswissenschaftlichen Handwerks steht im Vordergrund der Veranstaltung.
Die Thematik des Proseminars wird in einer allgemeinen Einführungsveranstaltung dargelegt und diskutiert. Ferner wird die Vorgehensweise für die Abfassung einer schriftlichen Arbeit aufgezeigt, dabei wird an die Lehrveranstaltungen Juristische Arbeitstechnik angeknüpft.
Im Rahmen einer Schreibphase bereiten die Studierenden schriftliche Arbeiten zu den jeweils zugeteilten Themen vor, welche sie in Kurzreferaten präsentieren.
Die Arbeiten sollen die Hauptfragestellung der Urteile herausfiltern und zusammenfassen und – unter Auseinandersetzung mit der weiteren Rechtsprechung bzw. den entsprechenden Lehrmeinungen (ggf. auch im Rechtsvergleich) – den Entscheid kommentieren.
Die Referate sollen die Entscheide und wissenschaftlichen Beiträge zusammenfassen, (kritisch) kommentieren und insbesondere Diskussionsmaterial für das Plenum liefern.
Anmeldungen sind ab dem 17. August 2021 hier (oder über das Vorlesungsverzeichnis) einzureichen. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Studierende beschränkt.
Für das Proseminar HS21 im Privatrecht können keine Anmeldungen mehr entgegengenommen werden.
Nach Bestätigung der Anmeldung sind die Studierenden gebeten, bis zum 13. September, 10:00 Uhr drei Präferenzthemen (unter Angabe der Prioritäten 1–3) aus nachfolgender Themenliste an lst.atamer@rwi.uzh.ch mitzuteilen. Die Zuteilung der Themen erfolgt in der Einführungsveranstaltung.
Das Seminar wird – vorbehältlich anderer Entwicklungen betr. die Pandemie – als Präsenzveranstaltung geführt.
Die zu lesenden Materialien werden den Studierenden auf OLAT zur Verfügung gestellt.
1. Bewertung
Der Leistungsnachweis besteht in einer schriftlichen Arbeit. Diese wird nicht benotet, d.h. lediglich mit «pass» oder «fail» bewertet. Um die Proseminararbeit mit einem «pass» zu bestehen, muss die Falllösung formellen und materiellen Anforderungen genügen. Dabei werden die Arbeiten nach diesen Kriterien separat bewertet. Die Formalien sind somit nicht zu vernachlässigen.
In die Bewertung wird auch die Beteiligung und das Kurzreferat einfliessen, wobei insbesondere die Beteiligung besonders stark gewichtet wird.
2. Hinweise für die schriftliche Entscheidbesprechung
Die Entscheidbesprechung darf nicht mehr als 15 Seiten resp. 25.000 Zeichen ohne Leerzeichen, mit Fussnoten umfassen (exkl. Titelblatt, Verzeichnisse, Eigenständigkeitserklärung).
Vor der Bearbeitung des Entscheides sollte die einschlägige Literatur zum konkreten Verfassen juristischer Arbeiten konsultiert werden. Es wird erwartet, dass Rechtsprechung und Literatur (Lehrbücher, Kommentare, allenfalls Zeitschriftenaufsätze) und weitere juristische Quellen zitiert werden. Ebenso wird Wert auf ein umfassendes und korrektes Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis gelegt.
Für Aufbau und Gliederung der Arbeit sowie für die Zitierweise der verwendeten Quellen gibt es verschiedene Konzepte. Empfohlen wird insbesondere
Den Bearbeitern kommt hierbei eine gewisse Freiheit zu. Eine gewählte Zitierweise ist in der ganzen Arbeit beizubehalten (einheitliches und kohärentes Zitieren). Oberste Maxime ist, dass der Leser die zitierten Quellen auffindet.
Die Arbeit sollte ein Inhalts-, Abkürzungs-, Literatur- und – falls Materialien (Botschaften, Ratsprotokolle) verwendet werden – Materialienverzeichnis enthalten. Ein Judikaturverzeichnis ist nicht erforderlich.
Die Entscheidbesprechung ist wie folgt zu formatieren:
3. Einreichung und Abgabetermin
Die Entscheidbesprechung muss bis am 12. November 2021 sowohl
abgegeben werden. Die Arbeit ist mit Vor- und Nachnamen zu beschriften (z.B. Muster.Max.pdf/Muster.Max.docx).
4. Bewertung
Das Kurzreferat soll max. 10 Minuten dauern. Die anschliessende Diskussion wird in die zeitliche Limite nicht eingerechnet. Zu jedem Kurzreferat ist jeweils ein Handout zum Überblick zu erstellen (max. 1 Seite).
Veranstaltungen | Inhalt | Datum | Durchführung |
---|---|---|---|
Veranstaltung 1 | Einführung und Themenverteilung | 24. September 2021 |
Präsenz KOL-G-204 |
Veranstaltung 2 Vorbereitung: BGer 4A_340/2020, Urteil vom 10.09.2020 lesen |
Anleitung zur Abfassung der schriftlichen Arbeit und der Kurzreferate |
1. Oktober 2021 |
Präsenz KOL-G-204 |
Schreibphase | Abfassen der schriftlichen Arbeiten und Vorbereitung der Kurzreferate | Ab 1. Oktober 2021 | |
Veranstaltung 3 | Q&A (Fragen werden bis zum 18. Oktober entgegengenommen) | 29. Oktober 2021 | Digital (Zoom) |
Schreibphase (fortgesetzt) | Abfassen der schriftlichen Arbeiten und Vorbereitung der Kurzreferate | ||
Abgabe der schriftlichen Arbeiten | 12. November 2021 | ||
Veranstaltungen 4-7 | Kurzreferate und Diskussion |
26. November 2021 sowie 03./10./17. Dezember 2021 |
Präsenz KOL-G-204 |