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Das Proseminar Privatautonomie im Schuldrecht soll den Studierenden die Grenzen der Vertragsfreiheit illustrieren. Das schweizerische Vertragsrecht basiert auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Diese ist in der Privatrechtsordnung zentral. So kann jede potentielle Vertragspartei grundsätzlich frei entscheiden, ob und mit wem sie welchen Vertrag zu welchen Konditionen eingeht. Dennoch gibt es absolute Schranken der Privatautonomie, wie etwa in der Rechts- oder Sittenwidrigkeit oder der Übervorteilung der gegenüberstehenden Vertragspartei. Ziel der Veranstaltung ist es, diese Schranken zu beleuchten.
Das Verständnis der Thematik wird anhand der Analyse, Diskussion und Kommentierung einschlägiger Rechtsprechung des Bundesgerichts, kantonaler Gerichte, sowie von wissenschaftlichen Beiträgen gefestigt. Die Studierenden lernen ausserdem anhand dieser Materialien, sich kritisch mit Gerichtsurteilen und der Perspektive der Lehre auseinanderzusetzen. Die Interaktivität und Diskussion der Themen sowie das Aneignen des rechtswissenschaftlichen Handwerks stehen im Vordergrund der Veranstaltung.
Beachten Sie, dass die Veranstaltungen 3-8 (vom 18.11., 25.11., 2.12., 9.12. und 16.12.22) für die Gruppen 1-3 in Raum RAA-E-21 und die Gruppen 4-5 im Raum KOL-H-320 stattfinden werden.
Gruppen | Zeit | Raum | Dozierende |
---|---|---|---|
Gruppe 1 | 08:00-09:45 |
RAA-E-21 |
Florian T. Willi |
Gruppe 2 | 08:00-09:45 |
RAA-E-12 ab 18.11.22 im RAA-E-21 |
Sophia Zademack |
Gruppe 3 | 08:00-09:45 |
KO2-F-172 ab 18.11.22 im RAA-E-21 |
Dominik Bopp |
Gruppe 4 | 08:00-09:45 |
KOL-H-320 |
Elena Koch |
Gruppe 5 | 08:00-09:45 |
KO2-D-54 ab 18.11.22 im KOL-H-320 |
Patrick Honegger-Müntener |
Die Thematik des Proseminars wird in einer allgemeinen Einführungsveranstaltung dargelegt und diskutiert. Ferner wird die Vorgehensweise für die Abfassung einer schriftlichen Arbeit aufgezeigt, dabei wird an die Lehrveranstaltungen Juristische Arbeitstechnik angeknüpft.
Im Rahmen einer Schreibphase bereiten die Studierenden schriftliche Arbeiten zu den jeweils zugeteilten Themen vor, welche sie in Kurzreferaten präsentieren.
Die Arbeiten sollen die Hauptfragestellung der Urteile herausfiltern und zusammenfassen und – unter Auseinandersetzung mit der weiteren Rechtsprechung bzw. den entsprechenden Lehrmeinungen (ggf. auch im Rechtsvergleich) – den Entscheid kommentieren.
Die Referate sollen die Entscheide und wissenschaftlichen Beiträge zusammenfassen, (kritisch) kommentieren und insbesondere Diskussionsmaterial für das Plenum liefern.
Anmeldungen sind ab dem 17. August 2022 bis zum 06. September 2022 über das Modulbuchungstool einzureichen. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
Nach Bestätigung der Anmeldung sind die Studierenden gebeten, bis zum 19. September, 09:00 Uhr drei Präferenzthemen (unter Angabe der Prioritäten 1–3) aus nachfolgender Themenliste Ihren jeweiligen Gruppenleitern mitzuteilen. Nach erfolgter Gruppeneinteilung ist eine Einschreibung in die entsprechende OLAT-Gruppe vorzunehmen. Die Angaben betreffend die Gruppenleiter*innen sind in den Gruppeninformationen auf OLAT zu finden.
Das Seminar wird – vorbehältlich anderer Entwicklungen – als Präsenzveranstaltung geführt. Die Studierenden sind verpflichtet, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Die zugehörigen Materialien werden den Studierenden über OLAT zur Verfügung gestellt.
1. Bewertung
Der Leistungsnachweis besteht in einer schriftlichen Arbeit. Diese wird nicht benotet, d.h. lediglich mit «pass» oder «fail» bewertet. Um die Proseminararbeit mit einem «pass» zu bestehen, muss die Falllösung formellen und materiellen Anforderungen genügen. Dabei werden die Arbeiten nach diesen Kriterien separat bewertet. Die Formalien sind somit nicht zu vernachlässigen.
In die Bewertung wird auch die Beteiligung und das Kurzreferat einfliessen.
2. Hinweise für die schriftliche Entscheidbesprechung
Die Entscheidbesprechung darf nicht mehr als 25.000 Zeichen ohne Leerzeichen, mit Fussnoten umfassen (exkl. Titelblatt, Verzeichnisse, Eigenständigkeitserklärung).
Vor der Bearbeitung des Entscheides sollte die einschlägige Literatur zum konkreten Verfassen juristischer Arbeiten konsultiert werden. Es wird erwartet, dass Rechtsprechung und Literatur (Lehrbücher, Kommentare, allenfalls Zeitschriftenaufsätze) und weitere juristische Quellen zitiert werden. Ebenso wird Wert auf ein umfassendes und korrektes Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis gelegt.
Für Aufbau und Gliederung der Arbeit sowie für die Zitierweise der verwendeten Quellen gibt es verschiedene Konzepte. Empfohlen wird insbesondere
Den Bearbeitern kommt hierbei eine gewisse Freiheit zu. Eine gewählte Zitierweise ist in der ganzen Arbeit beizubehalten (einheitliches und kohärentes Zitieren). Oberste Maxime ist, dass der Leser die zitierten Quellen auffinden kann.
Die Arbeit sollte ein Inhalts-, Abkürzungs-, Literatur- und – falls Materialien (Botschaften, Ratsprotokolle) verwendet werden – Materialienverzeichnis enthalten. Ein Judikaturverzeichnis ist nicht erforderlich.
Die Entscheidbesprechung ist wie folgt zu formatieren:
3. Einreichung und Abgabetermin
Die Entscheidbesprechung muss bis am 04. November 2022, 16:00 Uhr abgegeben werden. Die Abgabe erfolgt per E-Mail an lst.atamer@rwi.uzh.ch (als PDF- und Wordfassung). Die Arbeit ist mit Vor- und Nachnamen zu beschriften (z.B. Muster.Max.pdf/Muster.Max.docx).
4. Referate
Das Kurzreferat darf max. 10 Minuten dauern. Wir bitten Sie, Ihre Präsentation im Vorfeld jeweils auf ihre Länge zu prüfen (Zeit stoppen o.ä.). Bitte beachten Sie, dass bei Überschreiten der 10-Minuten-Schwelle die Präsentation (aus Fairnessgründen) abgebrochen wird. Die anschliessende Diskussion wird in die zeitliche Limite nicht eingerechnet.
Zu jedem Kurzreferat ist jeweils eine Präsentation zu erstellen. Alle Präsentationen sind bis am 11. November 2022 digital (im PowerPoint Format) abzugeben (lst.atamer@rwi.uzh.ch). Bitte bringen Sie Ihre Präsentation auch auf einem USB-Stick zu Ihrem Vortragstermin mit.
Datum | Inhalt | Details |
---|---|---|
17. August 2022 | Start der Anfragefrist |
Modulbuchungstool |
06. September 2022 |
Ende der Anfragefrist |
Modulbuchungstool |
11. September 2022 | Ende der Zuteilungsfrist | Modulbuchungstool |
19. September 2022 | Termin für das Einreichen der Themenwünsche bis 09:00 Uhr an die jeweiligen Gruppenleiter*innen | Per E-Mail |
23. September 2022 | Einführung und Themenverteilung | Präsenz |
30. September 2022 | Entscheidbesprechung und Hinweise zum Abfassen von schriftlichen Arbeiten |
Präsenz Gruppe 1 und 4 gemeinsam und Gruppe 5 ersatzweise am 03.10.2022 (vgl. Hinweise oben). |
30. September 2022 | Bekanntgabe der Vortragstermine |
Per E-Mail oder in der Veranstaltung |
07. Oktober 2022 | Abfassen der schriftlichen Arbeiten und Vorbereitung der Kurzreferate | Studierende |
28. Oktober 2022 | Fragestunde | Gruppenspezifisch |
04. November 2022 | Abgabe der Entscheidbesprechung | Per E-Mail |
11. November 2022 | Abgabe der Präsentationen | Per E-Mail |
18. November 2022 | Referate zu den Themen 1 bis 6 | Präsenz |
25. November 2022 | Referate zu den Themen 7 bis 12 | Präsenz |
02. Dezember 2022 | Referate zu den Themen 13 bis 18 | Präsenz |
09. Dezember 2022 | Referate zu den Themen 19 bis 24 | Präsenz |
16. Dezember 2022 | Referate zu den Themen 25 bis 30 | Präsenz |
16. Dezember 2022 | Abschlussapéro | Einladung folgt per E-Mail |
Dezember 2022 | Rückgabe der korrigierten Arbeiten | Versand per E-Mail |