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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Minor-Studienprogramm Recht auf Bachelorstufe (Studienprogramm bis FS 2021)

Angebot

Auf Bachelorstufe werden folgende Minor-Studienprogramme angeboten:

Minor 30
Minor 60

Das Curriculum der Studiengänge ist in der RS 4.4.1.1 Studienordnung Minor-Studienprogramme auf Bachelorstufe zu finden.

Innerhalb der Minor-Studienprogramme Recht 30 ECTS Credits bzw. 60 ECTS Credits wird unterschieden zwischen:

  • Pflichtmodul: Modul, das für alle Studierenden obligatorisch ist.
  • Wahlpflichtmodul: Modul, das aus einer vorgegebenen Liste auszuwählen ist.
  • Wahlmodul: Modul, das aus dem gesamten Bachelorangebot der Rechtswissenschaftlichen Fakultät frei wählbar ist. Darunter fallen Pflicht-, Wahlpflicht- und fakultäre Wahlmodule der RWF. Wahlmodule können nur von Studierenden des Minor-Studienprogramms Recht 60 ECTS Credits absolviert werden.

Modulbuchung

Module werden über das Modulbuchungstoolder Universität Zürich gebucht. Beachten Sie, dass die Fristen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät von denjenigen anderer Fakultäten abweichen können.

Zweisemestrige Module sind in dem Semester zu buchen, in welchem Sie die Prüfung ablegen. Wird eine Modulprüfung nicht bestanden, kann der Studierende den Termin für die Wiederholungsprüfung wählen und muss sich dafür selbst anmelden.

Minor-Studienprogramm Recht 60 ECTS Credits

a) Anmeldung für das Modul Juristische Arbeitstechnik & Methodenlehre

Als Leistungsnachweis für das Modul Juristische Arbeitstechnik & Methodenlehre ist eine Fallbearbeitung im Rahmen der Übungen im Privatrecht I, Öffentlichen Recht I oder Strafrecht I zu verfassen.

Es empfiehlt sich, das Modul Juristische Arbeitstechnik & Methodenlehre nicht vor dem Besuch des betreffenden materiellrechtlichen Moduls zu absolvieren, in dessen Themenbereich die Fallbearbeitung verfasst wird (Strafrecht I, Privatrecht I, öffentliches Recht I).

Das Angebot an Fallbearbeitungen der Assessmentstufe finden Sie im Web VVZ

Informationen zur Anmeldung für die Fallbearbeitungen (Anmeldemodalitäten, Anmeldefristen) entnehmen Sie der entsprechenden Website der Lehrstühle

Es gelten spezielle Anmeldetermine, die von den Modulbuchungsterminen abweichen können. Teilnehmerzahl und Teilnehmerkreis können bei Fallbearbeitungen beschränkt werden. Bei solchen Fallbearbeitungen mit beschränkter Teilnehmerzahl resp. beschränktem Teilnehmerkreis ist nach der Aufschaltung eine sofortige Anmeldung notwendig, da die Plätze erfahrungsgemäss schnell ausgebucht sind. In keinem Fall besteht ein Anspruch auf Belegung einer bestimmten Fallbearbeitung. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung für das Modul Juristische Arbeitstechnik & Methodenlehre über das Modulbuchungstool nicht möglich ist. Die erfolgreich absolvierte Fallbearbeitung wird vom Studiendekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät als Juristische Arbeitstechnik & Methodenlehre eingebucht (6 ECTS Credits).

Die Fallbearbeitungen der Assessmentstufe können nur als Leistungsnachweis des Moduls Juristische Arbeitstechnik & Methodenlehre absolviert werden. Studierende, welche die Fallbearbeitung zum Modul Juristische Arbeitstechnik & Methodenlehre erfolgreich absolviert haben, dürfen keine weiteren Fallbearbeitungen im Rahmen der Übungen im Privatrecht I, Öffentlichen Recht I oder Strafrecht I verfassen.

b) Wahlpool

Im Rahmen des Wahlpools absolvieren die Studierenden Module aus dem gesamten Bachelorangebot der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Umfang von 30 ECTS Credits.

Fallbearbeitung/Bachelorarbeit

Informationen zu den Veranstaltungen und Fallbearbeitungen/Bachelorarbeiten erhalten Sie unter der Rubrik Lehrveranstaltungen

Die Anmeldung zu den Fallbearbeitungen erfolgt direkt beim zuständigen
Lehrstuhl oder über OLAT

Die Anmeldung zu den Seminaren (Bachelorarbeiten) erfolgt jeweils im Vorsemester der Durchführung. Für ein Seminar des Frühjahrssemesters muss man sich daher im Herbstsemester, für ein Seminar des Herbstsemesters im Frühjahrssemester anmelden. Informieren Sie sich unmittelbar nach Aufschalten der Seminare über die genauen Anmeldemodalitäten beim zuständigen Lehrstuhl. Die Bachelorarbeiten werden in der Regel im Vorsemester geschrieben und dann im Folgesemester im Rahmen einer Veranstaltung präsentiert und besprochen.

Abschluss des Minor-Studienprogramms Recht

Für einen reibungslosen Abschluss des Minor-Studienprogramms Recht müssen Studierende in ihrem Abschlusssemester bereits im richtigen Studienprogramm eingeschrieben sein.

Weiterführende Informationen

Kontakt Student Center

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Studiendekanat
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