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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Studienreform 2021

Auslöser der Studienreform Bologna 2021 war eine vom Universitätsrat im Jahr 2016 erlassene Muster-Rahmenverordnung, welche fakultätsübergreifend gewisse Vereinheitlichungen anstrebt. Die RWF nahm dies zum Anlass, ihre Studiengänge von Grund auf zu überprüfen und zu optimieren. Die revidierten Studiengänge sind am 1. August 2021 in Kraft getreten. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Webseite sowie in den Mitteilungen der Dekanin/des Dekans sowie des Studiendekans der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Anpassung der Studienordnung per 1. August 2022

Bachelorstudium

Die von der Fakultätsversammlung am 1.6.22 beschlossenen Änderungen betreffen in erster Linie die Fallbearbeitungen im Privatrecht der Aufbaustufe: Neu wird im HS keine Fallbearbeitung mehr angeboten. Die folgenden Fallbearbeitungen werden im Turnus - und somit jede nur noch alle drei Jahre - angeboten: OR, Schadenersatzrecht, Privatrecht III. Die Rotation beginnt im FS23 mit der Fallbearbeitung im OR. Die Fallbearbeitung im Gesellschaftsrecht steht nach wie vor in jedem FS zur Verfügung. Ob im FS die Fallbearbeitung im Arbeitsrecht angeboten wird, wird jeweils im vorangehenden September auf der Webseite zu den schriftlichen Arbeiten publiziert.

Notariatsprogramm

Die Änderungen betreffen auch das Notariatsprogramm: Neu steht im Notariatsprogramm die Fallbearbeitung im Personenrecht zur Verfügung. Im HS wird hingegen keine Fallbearbeitung mehr angeboten. Im FS wird neben der Fallbearbeitung im Personenrecht jedes dritte Jahr die Fallbearbeitung im Privatrecht III und im darauffolgenden Jahr die Fallbearbeitung im OR angeboten. Alle drei Jahre steht keine weitere Fallbearbeitung zur Verfügung. Dieser Turnus beginnt im im FS23 mit der Fallbearbeitung im OR. Für Notariatsstudierende, die ab dem FS23 die Fallbearbeitung im OR nicht bestehen, wird eine Wiederholungsmöglichkeit angeboten.

Auslaufen der Übergangsregelung zur Studienreform 2021 auf Ende FS 2024

Alle von der Übergangsregelung zur Studienreform 2021 betroffenen Studierenden wurden im August 2023 per E-Mail über die Folgen des Auslaufens dieser Übergangsregelung informiert. Diese studiengangsspezifischen Informationsmails sind hier abrufbar:

Bachelor of Law (PDF, 79 KB)
Minor Recht 30 ECTS Credits auf Bachelorstufe (PDF, 88 KB)
Minor Recht 60 ECTS Credits auf Bachelorstufe (PDF, 74 KB)
Master of Law (PDF, 77 KB)
Double Degree-Masterstudiengang (PDF, 63 KB)
Joint Degree-Masterstudiengang (PDF, 73 KB)
Minor Recht 30 ECTS Credits auf Masterstufe (PDF, 84 KB)
Lehrdiplom für Maturitätsschulen (PDF, 87 KB)
Notariatsprogramm (PDF, 74 KB)

Weiterführende Informationen

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