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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Joint Degree Masterstudiengang

Die Schwerpunkte des bisherigen Masterstudiengangs (Wirtschaftsrecht, Öffentliches Recht) werden nicht weitergeführt. Studienprogramme mit einem Schwerpunkt konnten letztmals im FS20 begonnen werden.

Die neue Rahmenverordnung wurde erlassen (vgl. Quicklinks), hingegen wurde die gemeinsame Studienordnung noch nicht von beiden Partnerfakultäten verabschiedet. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es im weiteren Verlauf des Reformprozesses noch zu geringfügigen Änderungen kommt.

Modulübersicht ab HS21

Folgendes Modulangebot ist vorgesehen:

Modul   ECTS

Masterarbeit

Masterarbeit UZH (12)

Masterarbeit UNIL (15)

12/15

Wahlpflichtmodule UZH/UNIL

 

Zivilverfahrensrecht UZH (12)

Procédure civile UNIL (6)

Procédure pénale UNIL (6)

Procédure et juridiction administratives UNIL (6)

12

Wahlpflichtmodule UZH

Grundlagen

6

Wahlmodule UZH

 

24

Wahlmodule UNIL   33/36*
Total   90

*je nachdem, ob die Masterarbeit an der UZH oder an der UNIL geschrieben wird

Wiederholungsregeln

Für die an der RWF zu absolvierenden Module gilt ein Fehlversuchsmaximum von sechs Fehlversuchen. Sieben oder mehr Fehlversuche haben eine endgültige Abweisung zur Folge. Die Masterarbeit UZH sowie das Modul Zivilverfahrensrecht können je zweimal wiederholt werden. Die anderen Module der Zürcher Fakultät können beliebig oft wiederholt werden, solange das Fehlversuchsmaximum nicht überschritten ist. Nicht bestandene Wahlpflichtmodule können durch andere Wahlpflichtmodule derselben Modulgruppe ersetzt werden, nicht bestandene Wahlmodule durch beliebige Wahlmodule der Fakultät.

Für die Module der UNIL gilt die Wiederholungsregelung der Lausanner Fakultät, welche sich auf die Prüfungsserie bezieht. Sie wird in der Studienordnung ersichtlich sein.

Übergangsregelung

Wer ist betroffen?

Die Übergangsregelung gilt für Studierende, welche bereits im FS21 in einem Studienprogramm einer der Partnerfakultäten eingeschrieben waren und bis Ende FS21 mindestens ein an den Abschluss des Joint Degree Masterstudiengangs anrechenbares Modul erfolgreich absolviert haben. Mit Beginn des HS21 erfolgt ein Wechsel in den Masterstudiengang nach neuer Ordnung. Die bisherigen Module werden dann nicht mehr angeboten, soweit sie im neuen Studiengang nicht weitergeführt werden.

Bachelorstudierende, die folgende Voraussetzungen per Ende FS21 erfüllen, fallen somit ebenfalls unter die Übergangsbestimmungen des Masterstudiengangs:

  • Mindestens 162 an den Bachelor of Law UZH anrechenbare ECTS Credits          wurden absolviert und
  • Mindestens ein Mastermodul der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde vorgeholt

Was ist zu beachten?

Mastermodule, die vor dem Wechsel erfolgreich absolviert wurden, werden im revidierten Masterstudiengang nach Massgabe der nach alter Studienordnung erworbenen Anzahl ECTS Credits angerechnet. Bereits erbrachte ECTS Credits von Mastermodulen der spezialisierten Wahlpflichtpools oder von Pflichtmodulen aus einem Masterstudienprogramm mit Schwerpunkt werden während der Übergangsfrist als Wahlmodule angerechnet. Für den Abschluss sind 90 ECTS Credits notwendig.

Studierende müssen ein Wahlpflichtmodul Grundlagen im Umfang von 6 ECTS Credits absolvieren und eine Masterarbeit im Umfang von mindestens 12 ECTS Credits verfassen. Für die restlichen erforderlichen ECTS Credits besteht die bisherige Wahlfreiheit, wobei mindestens 36 ECTS Credits durch UNIL-Module und mindestens 30 ECTS Credits durch UZH-Module zu erbringen sind. Auf freiwilliger Basis können Module der neuen Wahlpflichtmodul-Gruppe UZH/UNIL absolviert werden.

Fehlversuche, welche bis und mit FS21 an der RWF erlangt wurden, werden nicht berücksichtigt, sofern sie nicht bereits zu einem Ausschluss aus dem Studium geführt haben.

Studienprogramme mit einem Schwerpunkt konnten letztmals im FS20 begonnen werden.

Übergangstabelle

Module nach altem Recht ECTS   Module nach neuem Recht bzw. Übergangsrecht ECTS
Masterarbeit UZH/UNIL 18

erfüllt

Masterarbeit UZH/UNIL

12/15

Wahlpflichtmodul Grundlagen UZH 6

erfüllt

Wahlpflichtmodul Grundlagen UZH

6

Wahlmodule UZH

30

werden angerechnet als

Wahlmodule UZH

24
Wahlmodule UNIL 36 werden angerechnet als Wahlmodule UNIL 33/36
   

müssen von Studierenden in der Übergangsregelung nicht erfüllt werden*

Wahlpflichtmodule UZH/UNIL

12

*Dies gilt bis und mit FS24 für an der UZH immatrikulierte Studierende, die

  • im FS21 in einem Masterstudienprogramm eingeschrieben sind und bis Ende FS21 mindestens ein Mastermodul der RWF erfolgreich absolviert haben oder
  • im FS21 im Bachelorstudiengang eingeschrieben sind und bis Beginn des HS21 an den Abschluss anrechenbare Studienleistungen im Umfang von 162 ECTS Credits sowie mindestens ein Mastermodul der RWF erfolgreich vorgeholt haben.

Weiterführende Informationen

Université de Lausanne

Faculté de droit, des sciences criminelles et d’administration publique
Isabelle Dumesnil
Secrétariat du Décanat
Internef 212
Quartier Dorigny
CH -1015 Lausanne
+ 41 21 692 27 66
 

isabelle.dumesnil@unil.ch

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