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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Notariatsprogramm

Das besondere Studienprogramm zur Vorbereitung auf die Notariatsprüfung des Kantons Zürich (Notariatsprogramm) wird im Zuge der Studienreform Bologna 2021 leicht umstrukturiert und dem Modulangebot nach neuer Ordnung angepasst.

Modulübersicht ab HS21

Das Notariatsprogramm umfasst insgesamt 90 ECTS Credits, die durch Pflicht- und Wahlpflichtmodule zu erwerben sind.

Im Einzelnen müssen die Studierenden folgende Module absolvieren:

Modul Modultyp ECTS

Einführung in die Rechtswissenschaft

Pflicht

3

Juristische Arbeitstechnik

Pflicht

1.5

Proseminar

Pflicht

3

Privatrecht I für Notariatsstudierende (Personenrecht) Pflicht 4.5
Privatrecht II für Notariatsstudierende (Obligationenrecht) Pflicht 13.5

Privatrecht III (Sachenrecht, Familienrecht, Erb-/Güterrecht)

Pflicht

16.5

ZPO/SchKG (Schwerpunkt SchKG) für Notariatsstudierende

Pflicht

6

Gesellschaftsrecht

Pflicht

6

Immobiliarsachenrecht

Pflicht

6

Sanierungsrecht und Vertiefung im Konkursrecht Pflicht 6
Güter- und Erbrecht vertieft Pflicht 6
Grundbuchrecht Pflicht 6
Notariatsrecht Pflicht 6
2 Fallbearbeitungen

Wahlpflicht

6

Wiederholungsregeln

Die Module Einführung in die Rechtswissenschaft sowie Juristische Arbeitstechnik können einmal wiederholt werden. Die weiteren Pflichtmodule können zweimal wiederholt werden.

Die Wahlpflichtmodule Fallbearbeitung können je zweimal wiederholt werden.

Übergangsregelung

Wer ist betroffen?

Die Übergangsregelung gilt für Studierende, welche den Notariatsstudiengang vor HS21 begonnen, aber nicht abgeschlossen haben und nicht endgültig abgewiesen wurden. Mit Beginn des HS21 erfolgt ein Wechsel in das Notariatsprogramm nach neuer Ordnung. Die bisherigen Module werden dann nicht mehr angeboten, soweit sie im neuen Studiengang nicht weitergeführt werden.

Was ist zu beachten?

Module, die vor dem Wechsel erfolgreich absolviert wurden, werden im revidierten Studienprogramm nach Massgabe der nach alter Studienordnung erworbenen Anzahl ECTS Credits angerechnet. Die noch nicht absolvierten Pflicht- und Wahlpflichtmodule müssen gemäss neuer Studienordnung erbracht werden. Insgesamt sind mindestens 90 ECTS Credits notwendig. In der Übergangsphase ist es nicht möglich, genau 90 ECTS Credits zu erreichen, weshalb für den Abschluss wenige mehr erlangt werden müssen (je nachdem, welche Module bereits absolviert wurden). Um den weiteren Studienverlauf sinnvoll zu planen, finden Sie auf dieser Webseite eine Übergangstabelle.

Fehlversuche, welche bis und mit FS21 erlangt wurden, werden nicht berücksichtigt, sofern sie nicht bereits zu einem Ausschluss aus dem Studienprogramm geführt haben.

Übergangstabelle

Module nach altem Recht ECTS   Module nach neuem Recht bzw. Übergangsrecht ECTS

 

 

muss von Studierenden in der Übergangsregelung nicht erfüllt werden

Einführung in die Rechtswissenschaft

3

Juristische Arbeitstechnik & Methodenlehre

6

erfüllt

Juristische Arbeitstechnik

1.5

Fallbearbeitung 1

3

Privatrecht I (OR AT, Personenrecht, Haftpflichtrecht)

15

erfüllt

Privatrecht I für Notariatsstudierende (Personenrecht)

4.5

Privatrecht II für Notariatsstudierende (OR)*

13.5

Privatrecht II (OR BT, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht)

18

erfüllt

Privatrecht III (Sachenrecht, Familienrecht, Erb-/Güterrecht)

16.5

Obligationenrecht BT (Übergangsmodul)* 6

Fallbearbeitung

3

erfüllt

Fallbearbeitung 2

3

 

 

muss von Studierenden in der Übergangsregelung nicht erfüllt werden

Proseminar

3

Seminararbeit 6 wird angerechnet als Wahlmodul - -
SchKG und/oder Konkursrecht** je 3 erfüllt/erfüllen ZPO/SchKG (Schwerpunkt SchKG) für Notariatsstudierende 6
Gesellschaftsrecht für Notariatsstudierende 6 erfüllt Gesellschaftsrecht 6
Immobiliarsachenrecht 6 erfüllt Immobiliarsachenrecht 6
Sanierungsrecht und Vertiefung im Konkursrecht 6 erfüllt Sanierungsrecht und Vertiefung im Konkursrecht 6
Güter- und Erbrecht vertieft 6 erfüllt

Güter- und Erbrecht vertieft

6
Grundbuchrecht 6 erfüllt Grundbuchrecht 6
Notariatsrecht 6 erfüllt Notariatsrecht 6

 *Privatrecht I und II nach altem Recht werden neu strukturiert und bestehen nach neuem Recht aus drei Modulen. Damit die erforderlichen Kompetenzen ohne inhaltliche Wiederholung erworben werden können, wird in der Übergangsphase zusätzlich zum «neuen» Modul Privatrecht II für Notariatsstudierende das Modul Obligationenrecht BT (Übergangsmodul) mit separater Prüfung angeboten.

 **Studierende, die nur eines der beiden Module nach alter Ordnung erfolgreich absolviert haben, haben die Möglichkeit, das Modul nach neuer Ordnung zu absolvieren. Ansonsten müssen sie ein anderes (zusätzliches) Modul absolvieren, um mindestens 90 ECTS Credits zu erwerben (z.B. Proseminar).

Weiterführende Informationen

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