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Sie haben in der Schweiz oder im Ausland ein juristisches Praktikum absolviert und möchten sich dieses an Ihr Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) anerkennen lassen.
Juristische Praktika sind im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als rechtswissenschaftliches Wahlmodul anerkennbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet, sofern sie für einen Studienabschluss verwertbar sind. Voraussetzung für die Anerkennung ist eine Anstellung von mindestens 2 Wochen ohne Unterbruch bei einem Pensum von 100%. Erfolgt das Praktikum in einer Teilzeitanstellung, muss das Pensum mindestens 50% betragen und das Praktikum mindestens 4 Wochen ohne Unterbruch gedauert haben. Eine Woche Praktikum bei einem Vollzeitpensum entspricht 1 ECTS Credit. Bei Teilzeitbeschäftigungen wird auf ein Vollzeitäquivalent umgerechnet.
Die Anerkennung eines juristischen Praktikums an den Bachelor of Law UZH setzt ab dem HS 2023 zudem voraus, dass dieses Praktikum erst absolviert wurde, nachdem alle Module der Assessmentstufe bis auf eines bereits bestanden wurden (vgl. § 37 RVO). Massgebend ist der Zeitpunkt der Publikation der Resultate der Assessment-Leistungsnachweise im Studierendenportal.
Bachelorstudierende, welche mindestens 150 ECTS Credits an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erworben haben (inkl. anerkannte rechtswissenschaftliche Module anderer Universitäten), können juristische Praktika für den Masterstudiengang vorziehen. Massgebend ist die Publikation der Resultate der Bachelormodule im Studierendenportal.
An den Master of Law UZH International and Comparative Law können ausschliesslich absolvierte juristische Praktika in englischer Sprache anerkannt werden. An den Double Degree und Joint Degree Masterstudiengänge können Praktika nicht anerkannt werden.
Bitte beachten:
- Es werden nur nach dem 01.08.2021 absolvierte Praktika anerkannt.
- Die pauschale Anrechnung auf Masterstufe schliesst die Anerkennung juristischer Praktika aus.
Die Anerkennung von juristischen Praktika erfolgt in zwei Schritten:
1. Anerkennungsgesuch: Reichen Sie das ausgefüllte «Anerkennungsformular BLaw» oder «Anerkennungsformular MLaw» als Worddatei sowie eine Praktikumsbestätigung oder ein anderes offizielles Dokument des Arbeitgebers (als PDF) beim Student Center per Kontaktformular ein (Rubrik «Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen»). Der Antrag wird nur bei Vollständigkeit der Daten bearbeitet, ansonsten wird er zur Ergänzung zurückgewiesen.
Die Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:
2. Anerkennungsbescheid: Nachdem die Praktika angerechnet wurden, folgt eine Mitteilung vom Student Center. Die anerkannten Leistungen können in der Folge im Modulbuchungstool unter der Rubrik Akademische Leistungen eingesehen werden.
Wir empfehlen Ihnen, den Antrag direkt nach Abschluss des Praktikums einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt mind. zwei Wochen.
Folgend sind einige Praktikumgsmöglichkeiten aufgelistet, die als fakultäres Wahlmodul anerkannt und angerechnet werden können: