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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Juristische Praktika

Sie haben in der Schweiz oder im Ausland ein juristisches Praktikum absolviert und möchten sich dieses an Ihr Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) anerkennen lassen.

Juristische Praktika sind im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als rechtswissenschaftliches Wahlmodul anerkennbar und werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet, sofern sie für einen Studienabschluss verwertbar sind. Voraussetzung für die Anerkennung ist eine Anstellung von mindestens 2 Wochen ohne Unterbruch bei einem Pensum von 100%. Erfolgt das Praktikum in einer Teilzeitanstellung, muss das Pensum mindestens 50% betragen und das Praktikum mindestens 4 Wochen ohne Unterbruch gedauert haben. Eine Woche Praktikum bei einem Vollzeitpensum entspricht 1 ECTS Credit. Bei Teilzeitbeschäftigungen wird auf ein Vollzeitäquivalent umgerechnet.

Die Anerkennung eines juristischen Praktikums an den Bachelor of Law UZH setzt ab dem HS 2023 für Studierende, die nicht unter die Übergangsregelung zur Studienreform 2021 fallen, zudem voraus, dass dieses Praktikum erst absolviert wurde, nachdem alle Module der Assessmentstufe bis auf eines im Vorsemester bereits bestanden wurden (vgl. § 37 und § 59 lit. d RVO). D.h. dass entsprechende Praktikumsanerkennungen im Folgesemester frühestens ab dem 1. August (Herbstsemester) resp. dem 1. Februar (Frühjahrssemester) bei Erfüllen sämtlicher Anforderungen möglich sind.

Bachelorstudierende, welche mindestens 150 ECTS Credits an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Vorsemester erworben haben (inkl. anerkannte rechtswissenschaftliche Module anderer Universitäten), können juristische Praktika für den Masterstudiengang vorziehen. D.h. dass entsprechende Praktikumsanerkennungen im Folgesemester frühestens ab dem 1. August (Herbstsemester) resp. dem 1. Februar (Frühjahrssemester) bei Erfüllen sämtlicher Anforderungen möglich sind.

An den Master of Law UZH International and Comparative Law können ausschliesslich absolvierte juristische Praktika in englischer Sprache anerkannt werden. An die Double Degree und Joint Degree Masterstudiengänge können Praktika nicht anerkannt werden.

Bitte beachten:
- Es werden nur nach dem 01.08.2021 absolvierte Praktika anerkannt.
- Die pauschale Anrechnung auf Masterstufe schliesst die Anerkennung juristischer Praktika aus.



 

Vorgehen

Die Anerkennung von juristischen Praktika erfolgt in zwei Schritten:

1. Anerkennungsgesuch: Reichen Sie das ausgefüllte «Anerkennungsformular BLaw» oder «Anerkennungsformular MLaw» als Worddatei sowie eine Praktikumsbestätigung oder ein anderes offizielles Dokument des Arbeitgebers (als PDF) beim Student Center per Kontaktformular ein (Rubrik «Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen»). Der Antrag wird nur bei Vollständigkeit der Daten bearbeitet, ansonsten wird er zur Ergänzung zurückgewiesen.

Die Bestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname der/s Studierenden
  • Name und Adresse der Institution (Gericht, Kanzlei etc.), an welcher das juristische Praktikum absolviert wurde
  • Zeitraum, in welchem das juristische Praktikum absolviert wurde
  • Umfang des Anstellungsverhältnisses in Stellenprozenten
  • Aufgaben, die während des juristischen Praktikums wahrgenommen wurden
  • Für die Anerkennung an den Master of Law International and Comparative Law UZH muss ausserdem angegeben werden, dass das Praktikum in englischer Sprache absolviert wurde.

2. Anerkennungsbescheid: Nachdem die Praktika angerechnet wurden, folgt eine Mitteilung vom        Student Center. Die anerkannten Leistungen können in der Folge im  Modulbuchungstool unter        der Rubrik Akademische Leistungen eingesehen werden.

Zeitpunkt

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag direkt nach Abschluss des Praktikums einzureichen. Die Bearbeitungszeit beträgt mind. zwei Wochen.

Aktuelle Praktikumsmöglichkeiten

Folgend sind einige Praktikumgsmöglichkeiten aufgelistet, die als fakultäres Wahlmodul anerkannt und angerechnet werden können: