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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Vorgehen

Teilnahmevoraussetzungen

  • Der Studierende nimmt zum ersten Mal an einer Mobilität auf der Studienstufe teil.
  • Gute bis sehr gute Sprachkenntnisse des Gastlandes resp. der Unterrichtssprache sind erforderlich, um das Studium in der Fremdsprache zu bewältigen (mehr dazu s. Sprachnachweise).
  • Zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der jeweiligen Gastuniversität muss ein Abkommen bestehen, das den Austausch auf Bachelor- und Masterstufe klar regelt.

Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Bachelorstudierende

  • Ein Mobilitätsaufenthalt kann frühestens ab dem 5. Studiensemester angetreten werden.
  • Die Assessmentstufe muss erfolgreich abgeschlossen worden sein.

Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Masterstudierende

  • Studienleistungen, welche in der Mobilität erbracht wurden, können nicht an den Joint Degree Masterstudiengang oder die Double Degree Masterstudiengänge anerkannt und angerechnet werden.

Sprachnachweise

Gute bis sehr gute Sprachkenntnisse des Gastlandes resp. der Unterrichtssprache sind erforderlich, um Studienleistungen an der Gastuniversität erbringen zu können. Es wird mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt,. wobei verschiedene Sprachnachweise (Schweizer Matura, Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.) akzeptiert werden.
Von diversen Partneruniversitäten werden offizielle Sprachnachweise verlangt. Es ist frühzeitig durch die Studierenden auf den Webseiten der Partneruniversitäten abzuklären, ob ein solcher Sprachnachweis gefordert wird.

Für die Bewerbung an der LUISS wird kein Sprachzertifikat vorausgesetzt. Genügende Sprachkenntnisse sind jedoch notwendig. Es muss daher bei der Bewerbung an der RWF UZH ein Sprachnachweis vorgelegt werden.

Bewerbung

Studierende müssen sich via Mobility Online bewerben.

Das Bewerbungsportal Mobility Online ist ab dem 1. November für Bewerbungen für das darauffolgende akademische Jahr geöffnet. Die Bewerbungsfrist für Abkommen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät endet jeweils am 15. Januar. Den Link zur Registrierung und Bewerbung finden Sie hier: Registrierung Mobility Online

Studierende, die sich bereits auf Mobility Online registriert haben, nutzen bitte den folgenden Link um ihre Bewerbung zu vervollständigen, einzusehen oder während ihres Austausches die erforderlichen Unterlagen hochzuladen: Mobility Online

Der Anmeldung sind folgende Unterlagen digital (in PDF-Format) beizulegen:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (max. 500 Wörter, in der Unterrichtssprache der Partneruniversität, ein Schreiben für jede Wunschuniversität)
  • Passfoto (max. 500x500 Pixel)
  • Kopie des Passes oder der Identitätskarte
  • Aktueller Leistungsausweis
  • Immatrikulationsbestätigung der UZH
  • Sprachnachweis
  • Provisorischer Studienplan (nur bei Bewerbungen für
    Fakultätsabkommen)

Studierende können sich parallel für mehrere Mobilitätsprogramme (SEMP/Erasmus, Fakultätsabkommen, Gesamtuniversitäre Abkommen, ISEP) bzw. Studierende in einem Minor-Studienprogramm bei mehreren Fakultäten gleichzeitig bewerben.

Bitte beachten Sie die besonderen Erfordernisse für eine Studienplatzzuteilung am King’s College London und am Trinity College Dublin in der SEMP Broschüre (PDF, 380 KB)

Auswahlverfahren

Die Zuteilung der Studienplätze für SEMP-Abkommen erfolgt nach folgenden Kriterien:
  1. Studierende, welche ein ganzes Jahr im Ausland studieren wollen, werden favorisiert.
  2. Studierende im fortgeschrittenen Studium erhalten den Vorzug.
  3. Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet das Los.
Die Auswahl der Studierenden für Fakultätsabkommen wird anhand der Unterlagen sowie allenfalls mittels eines Eignungsgesprächs in der Unterrichtssprache der Partneruniversität vorgenommen. Für die Studienplatzvergabe massgebliche Kriterien sind:
  1. Studienleistungen,
  2. Kenntnisse der Unterrichtssprache,
  3. studienrelevante Zusatzqualifikationen und
  4. Studienmotivation der Bewerberinnen und Bewerber.

Bitte beachten Sie, dass die Nominierung durch die RWF stets unter dem Vorbehalt der Zulassung durch die Partnerfakultät steht.

Terminkalender

Anmeldeschluss

Die Bewerbung samt erforderlichen Unterlagen muss im

Mobility Online am 15. Januar um 23:59 Uhr eingereicht sein.

15. Januar

Platzzuteilung

Bekanntgabe der Studienplatzzuteilung an die Bewerberinnen und Bewerber.

Bis Anfang Februar

Anmeldung bei der GSE und den Partneruniversitäten

Weiterleitung der Nominierungen durch das Student Center der RWF UZH an die Global Student Experience (GSE) der Universität Zürich und an die Partneruniversitäten.

Februar-April

Kontaktaufnahme durch die Partnerfakultät

Kontaktaufnahme der Partneruniversitäten bezüglich Anmeldung, Wohnungssuche, Sprachkurse usw. Nominierte Studierende, die erst im Frühjahrssemester am SEMP/Erasmus-Programm teilnehmen, werden unter Umständen später von der Partneruniversität kontaktiert.

April-Juni

Informationsveranstaltung

Obligatorische Informationsveranstaltung für die nominierten Studierenden mit folgendem Inhalt: Anrechnungsmöglichkeiten der im Ausland erbrachten Studienleistungen, Anrechnungsverfahren, weitere praktische Informationen zum Auslandsstudium, Zuständigkeiten etc.

Mai

Anmeldung an der Partneruniversität

Anmeldung bei der Partneruniversität. Bitte beachten Sie deren Fristen!

Mai-November

Anrechnungsantrag

Einreichen des Anrechnungsantrags gemäss den Informationsblättern der RWF UZH zur Anrechnung von Studienleistungen in den Bachelor-/Masterstudiengang (Internationale Mobilität).

Vor Antritt des Mobilitätsstudiums

Stipendien/Anrechnungsgesuche

Einreichen des Studienberichts bei der Global Student Experience (GSE), zusammen mit einer Bestätigung der Gastuniversität über die genaue Aufenthaltsdauer an dieser. Danach erhalten die Studierenden den restlichen Betrag des Stipendiums.

Einreichen des Anrechnungsgesuchs bei der Mobilitätsstelle der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Nach dem Mobilitätsstudium

 

Minor-Mobilität

Ein Austausch über die Abkommen der RWF UZH ist für Studierende in einem Minor-Studienprogramm Recht nur möglich, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es können Studierende in einem Minor-Studienprogramm auf Masterstufe am Austausch teilnehmen. Es müssen dabei mind. 30 ECTS Credits an rechtswissenschaftlichen Modulen im Rahmen vom Bachelor absolviert worden sein.
  2. Minor-Studierende auf Bachelorstufe, die unter die Übergangsregelung fallen und für die Wahlfreiheit gemäss Studienreform 2021 gilt, können ebenfalls bis Ende der Übergangsregelung (FS 24) am Austausch teilnehmen und Wahlmodule in der Mobilität absolvieren. Assessmentmodule können hingegen nicht in der Mobilität absolviert werden.
  3. Minor-Studierende auf Bachelorstufe können ab HS 21 keine in der Mobilität absolvierten Leistungsnachweise als Assessmentmodule der RWF UZH anerkennen und anrechnen lassen.
  4. Der für das jeweilige Fakultätsabkommen geforderte Notendurschnitt muss erreicht werden. Dieser wird aus sämtlichen Leistungen im Rahmen des Mono- und Minor-Studienprogrammes, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen, berechnet.
  5. Die Partneruniversität sieht die Minor-Mobilität vor. Sofern diesbezüglich keine Hinweise auf unserer Webseite verfügbar sind, muss dies direkt bei der Partneruniversität abgeklärt werden.