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Rechtswissenschaftliche Fakultät

The East China University of Political Science and Law, Shanghai, VR China

Memorandum of Understanding

Das Memorandum of Understanding zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der East China University of Political Science and Law besteht seit Januar 2014 und soll die Kooperation im Bereich der Forschung und der Lehre fördern und zu gemeinsamen Ausbildungsprojekten anregen.

Spezifische Informationen:

Link zur Partnerfakultät

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Kooperationsinhalt: Studentenaustausch (undergraduate and graduate level), Realisation von Forschungsprojekten, Austausch von Fakultätsmitgliedern und Forschungsmitarbeitern zur gegenseitigen Unterstützung der wissenschaftlichen Mitarbeiter, Organisation von gemeinsamen Seminaren und Symposien.

Anzahl der Teilnehmer: Maximal zwei Studierende für ein akademisches Jahr.

Dauer des Studienaufenthalts: Ein Semester, verlängerbar auf maximal zwei Semester.

Studiengebühren an der Partnerfakultät: Immatrikulation an der Heimuniversität, keine zusätzlichen Studiengebüren.

Unterrichtssprache an der Partnerfakultät: Für englische Kurse wird kein Sprachzertifikat benötigt, für chinesische Kurse wird ein HSK 5 benötigt. 

Geforderter Mindestnotendurchschnitt: 4.5

Sonstiges: Um die Einreiseformalitäten, entsprechende Bewilligungen für die Dauer des Studienaufenthalts, notwendige Krankenversicherung etc. müssen sich die Teilnehmer des Austausches selbständig kümmern. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite des International Exchange Center der East China University.