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Rechtswissenschaftliche Fakultät

FAQ

1. Allgemeine Fragen

1.1 Wie oft darf ich an einem Austausch teilnehmen?

Grundsätzlich dürfen Studierende nur einmal an einem Austausch im Rahmen des Fakultätsabkommens teilnehmen. Im Rahmen des SEMP ist es möglich, einen Austauschaufenthalt von bis zu 12 Monaten auf jeder Studienstufe (Bachelor, Master, Doktorat) zu verbringen.

1.2. Kann ich Mastermodule auch im Ausland vorholen?

Ja, wenn Studierende im Semester vor dem Auslandaufenthalt bereits 150 ECTS Credits erreicht haben, können im Ausland Mastermodule vorgeholt werden. Hinweise und Regelungen der Partneruniversität bleiben vorbehalten.

1.3. Kann ich mir eine Summer/Winter School anrechnen lassen?

Ja, für die Summer/Winter Schools gelten die Anerkennungsrichtlinien sinngemäss. Grundsätzlich gilt, dass für den Bachelor max. 90 ECTS Credits und für den Master max. 45 ECTS Credits aus dem Ausland angerechnet werden dürfen. Zur Überprüfung der Modulinhalte wird das Anerkennungsformular benutzt, welches auf der Webseite zu den Summer/Winter Schools verfügbar ist. Eine Summer School, welche vor dem 31. Juli abgeschlossen wurde, wird an das Frühjahrsemester angerechnet. Eine Winter School, welche vor dem 31. Januar abgeschlossen wurde, wird an das Herbstsemester angerechnet.

1.4. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang können juristische Praktika anerkannt und angerechnet werden?

Absolvierte juristische Praktika können an den Bachelor- und Masterstudiengang sowie die Minor-Studienprogramme im Umfang von maximal 6 ECTS Credits als Wahlmodul anerkannt und angerechnet werden. Die Integration juristischer Praktika als Wahlmodul ist möglich, wenn das Praktikum mindestens zwei Wochen (bei einem Vollzeitpensum) absolviert wird.
Juristische Praktika werden mit “bestanden” anerkannt und angerechnet. Die Anzahl ECTS Credits wird umgerechnet, wobei der Umrechnungsschlüssel vom Studiendekanat festgelegt wird.
An den Master of Law UZH International and Comparative Law können ausschliesslich absolvierte juristische Praktika in englischer Sprache anerkannt und angerechnet werden.

2.Fragen zur Bewerbung

2.1. Ich möchte mich sowohl für einen Austausch mittels SEMP und/oder Fakultätsabkommen und/oder Gesamtuniversitäres Abkommen bewerben. Wie gehe ich vor?

Im Mobility Online können unabhängig der Art des Abkommens drei Wunschuniversitäten gewählt werden. Die Anmeldung für verschiedene Abkommen im Mobility Online erfolgt daher nach gleichem Schema wie für mehrere Universitäten eines gleichen Abkommens.

2.2. Ich möchte einen SEMP-Austausch machen, muss ich ein Sprachzertifikat einreichen?

Sie können sich über die Webseite der Partneruniversität informieren, ob ein Sprachzertifikat benötigt wird.

Wird kein Sprachzertifikat von der Partneruniversität verlangt, müssen Sie dennoch Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung an der RWF UZH nachweisen, wobei mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt wird. Als Sprachnachweise werden für die Bewerbung an der RWF UZH unterschiedliche Arten von Nachweisen akzeptiert. Beispielsweise: Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.

Für die Bewerbung für das King’s College London und das Trinity College Dublin muss zwingend ein Sprachnachweis nach Angaben der Partnerfakultät der Bewerbung beigelegt werden.

Von der LUISS wird kein Sprachzertifikat vorausgesetzt. Der Nachweis über genügend Sprachkenntnisse ist jedoch notwendig. Es muss daher bei der Bewerbung an der RWF UZH ein entsprechender Sprachnachweis vorgelegt werden.

2.3. Ich möchte einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommen machen, muss ich ein Sprachzertifikat einreichen?

Zu den relevanten Zuteilungskriterien für einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommens zählen auch die vorhandenen Sprachkenntnisse. Die Studierenden, welche zum Zeitpunkt der Bewerbung einen Sprachnachweis gemäss Vorgaben der Partnerfakultät vorlegen können, sind somit im Vorteil.

Wird kein Sprachzertifikat von der Partneruniversität verlangt, müssen Sie dennoch Ihre Sprachkenntnisse bei der Bewerbung an der RWF UZH nachweisen, wobei mindestens das Niveau B2 vorausgesetzt wird. Als Sprachnachweise werden für die Bewerbung an der RWF UZH unterschiedliche Arten von Nachweisen akzeptiert. Beispielsweise: Schweizer Matura, Matura in der jeweiligen Landessprache, Vorbildung in relevanter Landessprache, Bestätigung einer Sprachschule, Einschreibung im englischsprachigen Studiengang u.ä.

2.4 Die Partneruniversität braucht nicht zwingend ein Sprachzertifikat, sondern akzeptiert auch eine Bestätigung des Student Center der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Wo kann ich eine solche Bestätigung einholen?

Das Student Center bestätigt die Sprachkenntnisse, wenn Studierende eine Sprachstandbescheinigung vorweisen können. Diese können Sie beim Sprachenzentrum in den Sprachen Französisch, Spanisch und Italienisch einholen.

2.5. Ich habe mich für einen Austausch im Rahmen eines Fakultätsabkommen beworben und wurde in der ersten Bewerbungsrunde abgelehnt. Kann ich mich wieder bewerben?

Grundsätzlich ja. Allerdings sind bei einer durchschnittlichen oder niedrigen Durchschnittsnote die Erfolgschancen eher gering, denn für sämtliche Fakultätsabkommen wird eine bestimmte Durchschnittsnote vorausgesetzt. Ist die Durchschnittsnote nicht erreicht, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Es ist daher möglich, dass eine Bewerbung aufgrund der Durchschnittsnote der Bewerberin/des Bewerbers abgelehnt wurde, obwohl es noch freie Plätze gab.

Wurde die Bewerbung trotz guter Durchschnittsnote abgelehnt, empfiehlt es sich die Bewerbung zu verbessern (z.B. die Zusatzqualifikationen mittels eines Praktikums).

2.6. Ich muss bei der Bewerbung einen Studienplan einreichen. Gibt es eine Vorlage?

Eine Vorlage zu einem provisorischen Studienplan finden Sie hier. Bewerber/-innen können jedoch auch einen eigenen Studienplan erstellen. Bei der Erstellung eines Studienplans ist es wichtig, dass Bewerber/innen sich mit dem Studienangebot der Partnerfakultät (sofern möglich) und mit den Anrechnungsmöglichkeiten auseinandergesetzt haben. Es ist für jede Partneruniversität ein Studienplan zu erstellen (Ausnahme: SEMP-Abkommen). In Mobility Online gibt es nur ein Feld um den Studienplan hochzuladen, daher sollten die Studienpläne in einem PDF hochgeladen werden.

2.7. Ich möchte die im Ausland erbrachten Leistungen sowohl im Bachelor als auch im Master anrechnen lassen bzw. Mastermodule im Ausland vorholen. Für welche Stufe muss ich mich bewerben?

Wenn das Vorholen von Mastermodule erlaubt ist (siehe Frage 1.2), wird empfohlen sich für einen Austausch auf Masterstufe zu bewerben. Bei einer allfälligen Platzzuteilung werden Sie bei der Partneruniversität auf Masterstufe nominiert. Im Ausland absolvierte Mastermodule sind im Bachelor gemäss Anrechnungsrichtlinien anrechenbar, Bachelormodule können jedoch nicht im Master angerechnet werden (Ausnahme: fachfremde Wahlmodule).

2.8. Habe ich bessere Chancen einen Studienplatz zu erhalten, wenn ich mich für mehrere Partneruniversitäten bewerbe?

Grundsätzlich ja. Die Zuteilungskriterien für die SEMP- und Fakultätsabkommen gelten für alle Bewerbungen. Sollte eine Zuteilung für die erste Priorität nicht möglich sein, wird die Bewerbung für eine Zuteilung für die zweite und dritte Priorität geprüft.

2.9. Ich möchte mich für mehrere Partneruniversitäten bewerben. Muss ich für jede Partneruniversität ein Motivationsschreiben einreichen?

Für die Abkommen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, sowohl die SEMP-Abkommen als auch die Fakultätsabkommen, muss jeweils ein kurzes Motivationsschreiben beigelegt werden. In Mobility Online gibt es nur ein Feld um das Motivationsschreiben hochzuladen, daher sollten die Motivationsschreiben in einem PDF hochgeladen werden.

2.10. Habe ich grössere Chancen auf einen Platz, wenn ich mich sowohl für das HS als auch für das FS bewerbe?

Nein, da nur eine bestimmte Anzahl Plätze pro akademisches Jahr (nicht pro Semester) zur Verfügung stehen, spielt es keine Rolle für welches Semester man sich bewirbt. Sie vergrössern Ihr Chance einen Platz zu bekommen also nicht, wenn Sie FS oder HS wählen. Es ist nicht möglich, das Bewerbungsformular zweimal auszufüllen.

3.Fragen während des Aufenthaltes

3.1. Ich absolviere meinen Austausch im letzten Studiensemester, können die Leistungen fristgerecht angerechnet werden?

In der Regel, ja. Unter Umstände könnte es zu Verzögerungen kommen, z.B. wenn die Gastuniversität die Noten spät zur Verfügung stellt. Studierende, die im letzten Semester einen Auslandaufenthalt absolvieren, sollten sich mit dem Student Center der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Verbindung setzen, um die Fristen zur Einreichung des Anrechnungsgesuches zu besprechen. Grundsätzlich wird empfohlen, sich für ein weiteres Semester nach dem Abschluss einzuschreiben. Sollte der Abschluss erreicht werden, kann die Exmatrikulation beantragt werden. Die Studiengebühren entfallen oder werden zurückerstattet, sollten sie bereits bezahlt worden sein.

3.2. Mein Learning Agreement ist unterschrieben, werden die Leistungen nun angerechnet?

Das Learning Agreement dient grundsätzlich der Klärung, welche im Ausland erbrachten Studienleistungen für Ihr Studium in Zürich angerechnet werden können und ist eine Voraussetzung, um das SEMP-Stipendium zu erhalten. Das Student Center der Rechtswissenschaftlichen Fakultät kann jedoch aufgrund des Learning Agreements nicht endgültig beurteilen, ob die Leistungen anrechenbar sind. Daher unterschreibt das Student Center der Rechtswissenschaftlichen Fakultät das Learning Agreement ohne inhaltliche Prüfung. Die Anrechenbarkeit der Leistungen wird ausschliesslich mittels des Anrechnungsformulars bestätigt (auch nicht per E-Mail). Das Learning Agreement ist somit keine bindende Anrechnungsbestätigung. Es sind die Hinweise auf den Webseiten betreffend die Anrechnung zu beachten.

4.Fragen zu Mobility Online

4.1. In Mobility Online kann ich mich unter den SEMP-Universitäten auch für Universitäten bewerben, welche nicht auf der Liste der Rechtswissenschaftlichen Fakultät aufgeführt werden. Stimmt das?

Es gibt SEMP-Verträge die nicht zwischen zwei Fakultäten abgeschlossen werden, sondern zwischen zwei Universitäten. Diese Abkommen werden dementsprechend vom Global Student Experience (GSE) betreut. Den Link zum Suchportal der „Diverse“ Partneruniversitäten finden Sie hier. Dabei sollte man sich bewusst sein, dass alle Studierende der Universität Zürich sich für diese Abkommen bewerben können und sich mit grosser Wahrscheinlichkeit auch mehr Studierende bewerben. Die GSE betreut Studierende, die in Rahmen der SEMP Partneruniversitäten für "Diverse" einen Studienplatz erhalten haben.

4.2. Ich habe mich im Mobility Online registriert und eine Bestätigungsemail erhalten. Wenn ich erneut einlogge, erhalte die Meldung "Mehrfachbewerbungen nicht möglich"

Der Login über die Webseite der GSE ist nur für die Erstregistrierung vorgesehen. Nach erfolgreicher Registration für Mobility Online erhalten alle Studierende eine Bestätigungsemail mit einem Link. Bitte nutzen Sie nur noch diesen Link, um sich bei MobOn einzuloggen.

4.3. Ich habe ein Platzangebot erhalten, aber diese stimmt nicht. Soll ich die Platzzuteilung ablehnen?

Nein. Sollte das Platzangebot bzw. die Platzzuteilung einen Fehler beinhalten (z.B. falsches Semester) bitten wir Studierende das Angebot nicht abzulehnen, sondern zuerst mit dem Student Center Kontakt aufzunehmen. Wenn das Platzangebot abgelehnt wurde, ist eine Änderung des Platzangebotes aus technischen Gründen nicht mehr möglich.

4.4. Ich habe ein automatisiertes E-Mail mit den Kontaktdaten der Koordinationsstelle, sind diese richtig?

Aus technischen Gründen erhalten alle Studierende die Kontaktdaten von Frau Lavizzari. Wenn Sie Fragen zu der Bewerbung, Betreuung und Anrechnung usw. haben, wenden Sie sich bitte per Kontaktformular an das Student Center RWF.