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Personalausschuss Anschlussvertrag BVK

Anschlussvertrag BVK: Worum ging es?

Hintergrund

Die Pensionskasse BVK, der rund 4500 UZH-Mitarbeitende angeschlossen sind, führte per 1.1.2017 umfassende Vertragsänderungen ein – siehe dazu die diesbezüglichen Informationsschreiben, welche die BVK ihren Versicherten zustellte sowie die Informationen des VIP. Zu den Anpassungen zählten u.a. die Senkung des technischen Zinssatzes von 3,2 auf 2 Prozent (technischer Zinssatz = Minimalverzinsung des Deckungskapitals von laufenden Renten) und des Umwandlungssatzes (Prozentsatz, mit dem das Sparguthaben beim Altersrücktritt in die jährliche Pensionskassen-Rente umgerechnet wird) von 6,2 auf 4,82 Prozent bei einer Pensionierung im Alter von 65 Jahren. Zudem wurden ab 1.1.2017 generell höhere Pensionskassenabzüge fällig, d.h. die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgeber erhöhten sich für die Altersgruppe der 48 bis 62 Jährigen um 2 Prozent (Arbeitnehmer) bzw. 3 Prozent (Arbeitgeber). Für die Altersgruppe der 63 bis 65 Jährigen stiegen die Beiträge um 4,4 Prozent (Arbeitnehmer) bzw. um 6,8 Prozent (Arbeitgeber).

Universitätsleitung setzt ePersonalausschuss ein

Bedingt durch diese Änderungen wurde der Vertrag zwischen UZH und der BVK ausserordentlich auf den 31.12.2016 kündbar und danach jährlich. Die Universitätsleitung  beschloss daher am 26.11.2015, einen aus gewählten Arbeitnehmenden-Vertretenden bestehenden Ausschuss einzusetzen, der die Stände und die Professorenschaft an der UZH widerspiegelt. Aufgabe des Personalausschusses war es, den ab 1.1.2017 geltenden Vertrag ergebnisoffen zu prüfen und zuhanden der Universitätsleitung einen Bericht mit Empfehlungen über den weiteren Verbleib bzw. Nichtverbleib bei der BVK (Austritt per 31.12.2016) und allfälligen alternativen Pensionskassenanbietern für den Versichertenbestand (Aktivversicherte und Rentenbezüger/innen) der UZH zu verfassen. 

 

 

Arbeit und Ergebnisse

Der Personalausschuss nahm seine Arbeit im März 2016 auf und verfasste zwei Informationsschreiben zum Stand seiner Ergebnisse. Anfang September empfahl er der Universitätsleitung die Kündigung des Anschlussvertrages mit der BVK. 

Die Universitätsleitung entschied sich im Oktober 2016 für den Verbleib der BVK. 

Im Januar 2017 übergab der Personalausschuss der Universitätsleitung seinen Abschlussbericht.