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Teuerungszulage für alle Doktorierenden ab dem 01. Januar 2023

Teuerungszulage für alle Doktorierenden ab dem 01. Januar 2023

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat Ende Januar 2023 beschlossen, die Löhne für alle Mitarbeitenden in den von ihm geförderten Forschungsprojekten an die Teuerung anzupassen. Dies betrifft alle Personalkategorien (Doktorierende, Postdoktorierende und weitere Mitarbeitende). Diese Anpassung gilt gemäss SNF ab dem 01. März 2023 für sämtliche Förderinstrumente.
Die Universitätsleitung hat nun aufgrund des Entscheides des SNF entschieden, dass allen Doktorierenden -unabhängig von der Finanzierungsquelle- die volle Teuerungszulage in der Höhe von 3,5% gewährt wird. Die Teuerungszulage wird rückwirkend ab dem 01. Januar 2023 ausgerichtet (und nicht wie vom SNF beschlossen erst ab dem 01. März 2023).
Die Saläre der Doktorierenden (Doktorandenansätze 1., 2., 3. und 4. Jahr) werden per 01. Januar 2023 um die 3.5% Teuerungszulage erhöht und ab März 2023 mit dem höheren Ansatz ausgerichtet. Ebenso wird die Lohnnachzahlung für die Monate Januar und Februar 2023 mit dem Märzlohn vorgenommen.
Die Doktorandenansätze sind in den Einreihungsrichtlinien für wissenschaftliche Funktionen entsprechend angepasst. Diese betragen ab dem 01. Januar 2023:
1.    Jahr =        CHF 48'686.40 brutto
2.    Jahr =        CHF 50'238.90 brutto
Ab 3. Jahr =     CHF 51'791.40 brutto

 

 

Abteilung Personal