Navigation auf uzh.ch
An der Universität Zürich gilt die Informationspflicht: Als Doktorandin oder Doktorand sind Sie verpflichtet, alle zum Doktorat notwendigen Informationen selbstständig einzuholen.
Nach §14 Abs. 1 der Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich (VZS) sind Studierende und Doktorierende verpflichtet, einmal wöchentlich ihr UZH E-Mail-Konto zu konsultieren, wobei Informationen, welche von der UZH Mailbox abrufbar sind, als zugestellt gelten (§14 Abs. 2 VZS).
Personen, die an der Universität Zürich ein Doktorat absolvieren, müssen während des gesamten Doktoratsstudiums eingeschrieben sein. Die Immatrikulationspflicht gilt durchgehend bis einschliesslich des Semesters, in dem die Dissertation publiziert wird.
Sollten Sie Ihr Projekt oder Ihre Stelle bereits vor der eigentlichen Immatrikulation in den Doktoratsstudiengang der Philosophischen Fakultät begonnen oder angetreten haben, müssen Sie sich rückwirkend ins eigentliche Startsemester immatrikulieren lassen. Bitte schreiben Sie ein kurzes E-Mail an graduiertenschule@phil.uzh.ch, damit wir Ihnen das nötige Formular ausstellen.
Die maximale Dauer des Doktorats beträgt sechs Jahre. Dies gilt auch, wenn das Doktorat in Teilzeit absolviert wird. Die Frist beginnt mit der Zulassung zum Doktorat und endet mit der Verleihung des Doktorgrads.
Alle Informationen zu den Semesterdaten, Modulbuchungszeiten usw. finden Sie auf der Seite Termine und Fristen.
Spätestens 16 Wochen nach der Genehmigung der Vorbehaltlichen Betreuungsbestätigung erstellen Sie gemeinsam mit Ihrer Betreuungskommission eine Doktoratsvereinbarung (DV).
Wir empfehlen Ihnen, die DV bei einem gemeinsamen Gespräch mit Ihrer Hauptbetreuungsperson bzw. noch besser mit der gesamten Betreuungskommission zu erstellen. In der Vereinbarung definieren Sie u.a. die (Zwischen-)Ziele Ihres Doktorats und legen gemeinsam fest, welche curricularen Angebote Sie nützen, um die benötigten 12 ECTS Credits zu erbringen. Alle Mitglieder der Betreuungskommission müssen der DV online zustimmen. Die Doktoratsvereinbarung ist ein zentrales Element des Doktorats und hat den Charakter eines Vertrags zwischen Doktorandin bzw. Doktorand und den Betreuungspersonen.
Die DV muss einmal jährlich aktualisiert werden. Auch hier empfehlen wir, die Aktualisierung als Gelegenheit für ein Gespräch mit Ihrer Betreuungskommission zu nutzen. Die Aktualisierung dient einerseits dazu, den Fortschritt der Dissertation und die erbrachten curricularen Leistungen im vergangenen Jahr zu besprechen, andererseits für die Planung des kommenden Jahres.
Alle Mitglieder der Betreuungskommission müssen der aktualisierten Version der DV zustimmen.
Wechsel von Ko-Betreuungspersonen können Sie in der Doktoratsvereinbarung beantragen. Sie können dafür jederzeit eine neue Doktoratsvereinbarung erstellen.
Die DV erstellen und aktualisieren Sie in den Online Services Doktorat. Detaillierte Anleitungen finden Sie am selben Ort. Für die Erstellung benötigen Sie Ihr persönliches UZH-Login. Dieses erhalten Sie, sobald Sie die Semesterrechnung bezahlt haben.
Die eingereichte DV wird von der Graduiertenschule geprüft und genehmigt. Die genehmigten Versionen können Sie in den Online Services Doktorat einsehen oder herunterladen.
Bis auf Weiteres gilt oben erwähnte Version der Doktoratsvereinbarung der Philosophischen Fakultät. Im Frühjahrssemester 2024 wird sie an die neue universitäre Vorlage der Doktoratsvereinbarung angepasst. Weitere Informationen folgen.
Zusätzlich zur Erstellung der Dissertation erbringen Sie curriculare Leistungen im Rahmen von 12 ECTS Credits. Im fachspezifischen Anhang der Doktoratsordnung sehen Sie, ob für Ihr Fach spezifische Regelungen für die Aufteilung in fachliche oder überfachliche Leistungen gelten. Zusammen mit Ihrer Hauptbetreuungsperson legen Sie in der Doktoratsvereinbarung fest, welche curriculare Leistungen Sie absolvieren müssen.
Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie die Lehrveranstaltungen auf Doktoratsstufe. Sie können fächerübergreifend Veranstaltungen aller PhF-Doktoratsfächer buchen, bitte beachten Sie dazu das Informationsblatt zur Modulbuchung weiter unten.
Überfachliche Kurse werden vom Graduate Campus angeboten, die Übersicht finden Sie unter "Weitere Angebote" ebenfalls im Vorlesungsverzeichnis.
Die curricularen Leistungen können auch mit UZH-externen Leistungen erbracht werden, z.B. für Summer Schools, Lehrveranstaltungen oder Workshops. Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass ein Lern- und Ausbildungsziel mit der Veranstaltung verbunden ist, und ein Workload ausgewiesen ist, d.h. eine Anstrengung von Seiten der Doktorandin oder des Doktoranden verlangt wird und vorliegt, und eine Leistungsüberprüfung stattfindet und damit auch eine konkrete Rückmeldung an die Doktorandin bzw. den Doktoranden gegeben wird (§ 19, Abs. 1–3, Doktoratsordnung).
Für den Forschungsanteil des Doktorats und allfällige Leistungen in Administration und Lehre, insbesondere für Dissertation, Aufsätze, Konferenzbesuche, Mitarbeit oder Hilfe bei Tagungsorganisation oder Betreuung von Abschlussarbeiten, können keine ECTS Credits angerechnet werden.
Absolvierte externe Leistungen können Sie in der Doktoratsvereinbarung angeben. Dazu muss ein PDF mit folgenden Angaben hochgeladen werden:
Wichtig: Nur curriculare Leistungen (UZH-intern und -extern), die in der Doktoratsvereinbarung festgehalten werden, können an den Abschluss angerechnet werden.
Curriculare Lehrveranstaltungen der UZH buchen Sie innerhalb der Buchungs- und Stornierungsfristen und nach Bezahlung der Semestergebühren über die Modulbuchung. Nur gebuchte und bewertete Veranstaltungen können an den Abschluss angerechnet werden. Die Details dazu finden Sie im Informationsblatt Hinweise zur Modulbuchung im Doktorat (PDF, 85 KB) .